ich muss meinem neuen vermieter nachweisen, dass ich von meinen eltern unterhaltunterstützung und kindergeld kriege, weil ich in der erstausbildung bin. er möchte sicher gehen, dass ich genug sicheres einkommen hab. wie kann ich nachweisen, dass meine eltern den unterhalt gesetzlich zahlen müssen, und wieviel sie mir zahlen, etc..??
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indem du eine Bestätigung deiner Eltern vorlegst
ganz einfach
(oder bei Überweisung genügt auch der Kontoauszug)
Kindergeld... ganz einfach
Für den Kindergeldnachweis ist der Bescheid von der Familienkasse vorzulegen.
Für Unterhalt:
Die Idee von dasElend mit dem Schriftstück ist gut. Nimm doch einfach einen Vordruck vom BaföG-Amt oder eben der Familienkasse. Die kann man online finden, ausfüllen ausdrucken und fertig.
Dann hat man auch gleich alles beisammen.

Brin ihm einen Kontoauszug, auf dem das vermerkt ist!

es wird doch wohl auch reichen wenn deine eltern ein schriftstück aufsetzen und es bestätigen.

Das kann dein Vermieter eigentlich verlangen. Willst du trotzdem diese Wg mieten und deine Eltern das Geld aufs Konto überweisen , kannst duihm ja die letzten 3 Kontoauszüge zeigen. Wie gesagt eigentlich hat er gar kein Recht darauf...
Deine Eltern sind GESETZLICH verpflichtet ihr Einkommen offenzulegen wenn es um Kindergeld Angelegenheiten geht. War bei mir auch so und ab nächstes Jahr gibts 185 €.
Kindergeld... ganz einfach
Für den Kindergeldnachweis ist der Bescheid von der Familienkasse vorzulegen.
Für Unterhalt:
Die Idee von dasElend mit dem Schriftstück ist gut. Nimm doch einfach einen Vordruck vom BaföG-Amt oder eben der Familienkasse. Die kann man online finden, ausfüllen ausdrucken und fertig.
Dann hat man auch gleich alles beisammen.

Kannst du nicht. Zumindest nicht, wenn es ein kritischer Vermieter ist. Alle Schriftstücke sind hinz und wegs, und Vermieter (zumindest Erfahrene) haben schon Pferde Rückwärtsessen gesehen (Das Kotz...-Wort ist ja nicht erlaubt, obwohl es passend wäre.)
Also Lösung könntest du a) eine Bürgschaft deiner Eltern vorschlagen, b) deine Eltern mit in den Mietvertrag reinnehmen.
Damit hat der Vermieter genügend Durchgriffsrechte. Wenn er das ablehnt ist ihm nicht zu helfen. (Es sei denn deine Eltern leben auf der Strasse und haben nix und sind notorische Pleitegeier.)
JoWaKu am 2. November 2009 20:35 Wenn es ein (zur Abwechslung mal) "schräger" Vermieter ist, könnte eine Bürgschaft gefährlich werden.

Dein Unterhaltsanspruch beträgt 640€. Darauf wird das Kindergeld und die Ausbildungsvergütong angerechnet. Den Rest müssen Deine Eltern tragen. FÜr das Kindergeld kannst DU Dir von der Kindergeldkasse einen Nachweis besorgen, wer bezugsberechtigt ist. Vielleicht können Deine Eltern dem Vermieter auch persönlich sagen dass Du von ihnen Unterhalt bekommst.

Als Vermieter wird er darauf bestehen, dass die Eltern eine Bürgschaft für Dich übernehmen! Sonst gibt es keinen Mietvertrag. Verhält er sich anders, dann wäre er bescheuert!
Über Kindergeld hast Du ja wohl eine Bestätigung. Die Eltern sollten unterschreiben,dass sie Dir den Betrag von .....€ als Unterhaltsunterstützung zahlen. Ameliecheyenne