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Wie kann ich nachweisen, dass ich Kindergeld kriege, und mir meine Eltern Unterhalt zahlen(müssen) ?

gefragt von menschmeier am 01.11.2009 um 23:39 Uhr

ich muss meinem neuen vermieter nachweisen, dass ich von meinen eltern unterhaltunterstützung und kindergeld kriege, weil ich in der erstausbildung bin. er möchte sicher gehen, dass ich genug sicheres einkommen hab. wie kann ich nachweisen, dass meine eltern den unterhalt gesetzlich zahlen müssen, und wieviel sie mir zahlen, etc..??


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Marple
beantwortet von Marple am 1. November 2009 23:40
3x
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indem du eine Bestätigung deiner Eltern vorlegst

ganz einfach

(oder bei Überweisung genügt auch der Kontoauszug)


achaia
beantwortet von achaia am 1. November 2009 23:48
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Kindergeld... ganz einfach

Für den Kindergeldnachweis ist der Bescheid von der Familienkasse vorzulegen.

Für Unterhalt:

Die Idee von dasElend mit dem Schriftstück ist gut. Nimm doch einfach einen Vordruck vom BaföG-Amt oder eben der Familienkasse. Die kann man online finden, ausfüllen ausdrucken und fertig.

Dann hat man auch gleich alles beisammen.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 1. November 2009 23:40
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Brin ihm einen Kontoauszug, auf dem das vermerkt ist!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 1. November 2009 23:40
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was schriftliches von den eltern


anonym
beantwortet von Sally2809 am 1. November 2009 23:40
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Leg ihm einen Kontoauszug vor.



dasElend
beantwortet von dasElend am 1. November 2009 23:40
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es wird doch wohl auch reichen wenn deine eltern ein schriftstück aufsetzen und es bestätigen.


Jackolino
beantwortet von Jackolino am 1. November 2009 23:41
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Das kann dein Vermieter eigentlich verlangen. Willst du trotzdem diese Wg mieten und deine Eltern das Geld aufs Konto überweisen , kannst duihm ja die letzten 3 Kontoauszüge zeigen. Wie gesagt eigentlich hat er gar kein Recht darauf...


anonym
beantwortet von GottesPlan am 1. November 2009 23:41
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Deine Eltern sind GESETZLICH verpflichtet ihr Einkommen offenzulegen wenn es um Kindergeld Angelegenheiten geht. War bei mir auch so und ab nächstes Jahr gibts 185 €.


achaia
beantwortet von achaia am 1. November 2009 23:48
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Kindergeld... ganz einfach

Für den Kindergeldnachweis ist der Bescheid von der Familienkasse vorzulegen.

Für Unterhalt:

Die Idee von dasElend mit dem Schriftstück ist gut. Nimm doch einfach einen Vordruck vom BaföG-Amt oder eben der Familienkasse. Die kann man online finden, ausfüllen ausdrucken und fertig.

Dann hat man auch gleich alles beisammen.


monsterfisch48
beantwortet von monsterfisch48 am 2. November 2009 00:09
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Kannst du nicht. Zumindest nicht, wenn es ein kritischer Vermieter ist. Alle Schriftstücke sind hinz und wegs, und Vermieter (zumindest Erfahrene) haben schon Pferde Rückwärtsessen gesehen (Das Kotz...-Wort ist ja nicht erlaubt, obwohl es passend wäre.)

Also Lösung könntest du a) eine Bürgschaft deiner Eltern vorschlagen, b) deine Eltern mit in den Mietvertrag reinnehmen.

Damit hat der Vermieter genügend Durchgriffsrechte. Wenn er das ablehnt ist ihm nicht zu helfen. (Es sei denn deine Eltern leben auf der Strasse und haben nix und sind notorische Pleitegeier.)

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 2. November 2009 20:35

Wenn es ein (zur Abwechslung mal) "schräger" Vermieter ist, könnte eine Bürgschaft gefährlich werden.


nero070
beantwortet von nero070 am 2. November 2009 08:32
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Dein Unterhaltsanspruch beträgt 640€. Darauf wird das Kindergeld und die Ausbildungsvergütong angerechnet. Den Rest müssen Deine Eltern tragen. FÜr das Kindergeld kannst DU Dir von der Kindergeldkasse einen Nachweis besorgen, wer bezugsberechtigt ist. Vielleicht können Deine Eltern dem Vermieter auch persönlich sagen dass Du von ihnen Unterhalt bekommst.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. November 2009 08:59
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Als Vermieter wird er darauf bestehen, dass die Eltern eine Bürgschaft für Dich übernehmen! Sonst gibt es keinen Mietvertrag. Verhält er sich anders, dann wäre er bescheuert!


anonym
beantwortet von Imera am 2. November 2009 14:36
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lege eine Bestätigung deiner Eltern vor


anonym
beantwortet von Ameliecheyenne am 4. November 2009 01:02
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Über Kindergeld hast Du ja wohl eine Bestätigung. Die Eltern sollten unterschreiben,dass sie Dir den Betrag von .....€ als Unterhaltsunterstützung zahlen. Ameliecheyenne


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