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Wie kann ich mich wehren, wenn mir das Finanzamt meine Sprachreise nicht anerkennt?

gefragt von schruffi am 29.09.2008 um 23:39 Uhr

Ich war für meinen Job fünf Tage in Spanien und habe täglich fünf Stunden Unterricht gehabt. Da meine Firma viel im Ausland tätig ist, war das nötig. Ich habe viele Belege eingereicht, die Sprachreise wurde mir aber solche nicht anerkannt. Es war ja immerhin kein Privatvergnügen. Wie kann ich mich für die Anerkennung beim Finanzamt stark machen?


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oarhellger
beantwortet von oarhellger am 29. September 2008 23:42
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Es wäre hilfreich, wenn Deine Firma in einem Schreiben bestätigt, dass sehr gute Kenntnisse der spanischen Sprache für die Erfüllung Deines Jobs erforderlich sind.


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 29. September 2008 23:44
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Nun ja, da das Finanzamt sich wahrscheinlich fragt, warum du nicht in Deutschland geblieben bist und an hiesigen Kursen teilgenommen hast, wird es irgendwie schwierig ein gutes Argument zu finden, diese Reise zu akzeptieren.

Ich kann sicherlich einen Töpferkurs in den Malediven besuchen, den ich in meiner Töpferei gebrauchen kann, aber die Reise beim Finanzamt absetzen zu wollen, halte ich von Anfang an für ein Unterfangen, was zum Scheitern verurteilt ist..

No offense meant...

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 1. Oktober 2008 17:25

offence


Anell
beantwortet von Anell am 29. September 2008 23:47
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Das wird vom Finanzamt anerkannt, wenn es als Bildungsurlaub stattgefunden hat und du es so deklarierst. 5 Tage / Jahr bzw. 10 Tage innerhalb von zwei Jahren sind abzugsfähig. Anell


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 30. September 2008 08:56
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Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen, dass dieser Kurs für den Beruf nötig und wichtig war.

Wenige Zeilen auf Firmenbriefpapier genügen. Unterschrift.

Ein zusätzlicher Stempel auf dem Papier macht sich für deutsche Behörden auch immer gut.


saftschubse
beantwortet von saftschubse am 30. September 2008 14:14
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Das mit dem Bildungsurlaub kann ich so nicht bestätigen. Ich habe vor ein paar Jahren Spanish gelernt, in Guatemala. Das war dort natürlich deutlich billiger als in Spanien. Mein Arbeitgeber stellt Bescheinigungen aus, in denen er die Notwendigkeit von Fremdsprachenkenntnissen bestätigt. Damit habe ich die Kosten für Reise und Sprachschule komplett absetzen können. Auf jeden Fall rate ich zum Widerspruch in dem aktuellen Fall, Vorlage von Bescheinigungen nicht vergessen.


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