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Wie kann ich mich vor Mietnomaden schützen?

gefragt von sandplatzgott am 22.08.2008 um 14:55 Uhr

Zusammen mit meinem Bruder habe ich ein kleines 4-Parteien-Haus gekauft, wobei wir die Wohnungen vermieten. Zwei Wohnungen werden nun durch neue Mieter besetzt, was mir ein wenig Sorge bereitet. Wie kann ich mich vor den so genannten Mietnomaden schützen? Gibt es Tricks, wie ich diese erkennen kann und habe ich als Vermieter rechtliche Ansprüche, falls die Wohnung im Desaster endet?


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anonym
beantwortet von Nachtfee am 22. August 2008 14:58
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Du könntest beim vorigen Vermieter nachfragen. Ich glaube aus Datenschutzgründen musst du sie zwar um Erlaubnus bitten, aber wenn sie seriös sind und nichts zu verbergen haben werden sie wohl nichts dagegen haben.

Kommentar von Nachtfee am 22. August 2008 15:00

Erlaubnis sollte es natürlich heißen! kicher sorry

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. August 2008 15:13

Auch wenn Du um Erlaubnus gebeten hust, hat der Datenschutzur wus dugegen. prust ;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 22. August 2008 15:33

hä???

Kommentar von Baf7456ce932bcb63b281a64b6c36df8smallt49atbv am 22. August 2008 22:16

Wenn die ihre Miete nicht bezahlt haben ist der Vormieter froh wenn sie ausziehen und sagt nichts schlechtes über sie.


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 22. August 2008 15:20
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Frag nicht den letzten Vermieter, bei dem wohnen sie vielleicht noch und er will sie los werden. Frag nach dem vorletzten, der wird dir die Wahrheit sagen. Ostrichfan.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 22. August 2008 15:31

DH, und frag nicht viel. Frag "nur", ob der Vermieter diese Leute wieder nehmen würden. Dann brauchen sie nur ja oder nein sagen. Du weißt Bescheid und die Befragten haben nicht "viel"gesagt.


Kanzler
beantwortet von Kanzler am 22. August 2008 14:59
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100% ig schützen kannst du dich nicht, aber das Risiko niegrig halten schon in dem du die Bonität prüfst, wozu du als Vermieter auch berechtigt bist. D.h lass dir min. 3 Lohnabrechnungen zeigen, und eine aktuelle Schufa-Auskunft. Das müsste reichen.

Kommentar von Auskunft am 22. August 2008 15:04

Und zusätzlich noch eine Mietschulden-Freiheitsbescheinigung vom letzten Vermieter zeigen lassen.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. August 2008 15:14

Und die überprüfst Du auf Echtheit?

Kommentar von Auskunft am 22. August 2008 15:24

Ja.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. August 2008 14:57
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achte darauf, dass die kaution ordentlic gezahlt ist udn lass dich nicht auf irgendwelche faulen Ausreden ein

sobald eine Miete in Rückstand gerät eröffne das Mahnwesen

nimm dir als Vermieter das Recht einer angemeldeten Wohnungsbesichtigung


wyssmarketing
beantwortet von wyssmarketing am 22. August 2008 15:05
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Schufa Auszug und 3 Monate Kaution verlangen. Oder Nur an das Sozialamt vermieten. Die Bezahlen auch die renovation wenn einer raus geht.Ich vermiete fast alles nur übers Sozialamt.



Quandt
beantwortet von Quandt am 22. August 2008 15:11
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Gar nicht.


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 22. August 2008 15:17
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Man kann in der Schufa stehen und trotzdem seine Miete zahlen!!! Soll man für einen Fehler den manch einer mal gemacht hat auf der Straße sitzen. Ich kann die Vermieter schon verstehen, aber wieder alle über einen Haufen werfen ist auch daneben. Es gibt sogenannte "Schwarze Listen" die Vermieter aufgestellt haben um sich etwas vor Mietnomaden zu schützen.


anonym
beantwortet von yaani am 22. August 2008 15:33
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Ausfüllen einer Selbstauskunft mit Anschrift des derzeitigen Vermieters und der Arbeitsstelle. Einholen der Erlaubnis mit beiden zu sprechen. Lohnnachweis über die letzten drei Monate und letzte Steuererklärung. Kaution über 3, besser 4 Monatsmieten. Dann kannst du kündigen, sobald die erste Miete nicht kommt und hast trotzdem dein Geld für die 3-monatige Kündigungszeit. Nimm nur Leute, die netto mindestens dreimal so viel verdienen, wie die Miete kostet. Ganz sicher bist du, wenn du - gegen einen gewissen Mietnachlass - die Jahresmiete im Voraus nimmst und der Mietvertrag jeweils auf ein Jahr ohne automatische Verlängerung abgeschlossen ist.


anonym
beantwortet von SeaSide am 22. August 2008 15:41
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Leider fast gar nicht. Der Grund: der vollkommen überzogene "Mieterschutz". Und unsere Bundestagsparteien tun nichts dagegen!


Repro
beantwortet von Repro am 22. August 2008 15:42
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Ja. Mach den Mietvertrag in deren Wohnung, dann siehst Du schon mal, ob die vernünftig wohnen. Gehen sie regelmäßiger Arbeit nach? Geh mal abends hin oder zum Wochenende. Saufen die? Rauchen die? Machen die Lärm? Frage den jetzigen Hauswirt, ob er seine Miete regelmäßig erhalten hat.(Hoffentlich weiß er schon, daß die ausziehen!) Klappere das Umfeld ab, die anderen Mieter. Alles andere ist schon weiter oben erwähnt. Meine Empfehlung: Lieber 1 Monat keine Miete und weitersuchen als Rabauken!REPRO


Coccodrillo
beantwortet von Coccodrillo am 22. August 2008 18:30
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befrage die vorherigen vermieter! und laß dir gehaltsbescheinigen deiner neuen mieter vorlegen. hast du erst mietnomaden im haus, bringst du die schwer und nur mit viel verlust wieder raus. ich weiß, wovon ich spreche! vorsicht ist geboten!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 22. August 2008 18:51
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Du musst einen Mietnomaden fragen.


t49atbv
beantwortet von t49atbv am 22. August 2008 22:19
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Frage im EInwohnermeldeamt des noch Wohnsitzes und des davorliegenden wie lange sis da gewohnt haben.


anonym
beantwortet von Seegeist am 23. August 2008 18:29
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Ein 100%iger Schutz ist sicher nicht möglich. Wenn Du die Wohnung über einen Makler vermietest, wird dieser die Bonität des Mieters prüfen. Im Regelfall zählen hierzu eine Schufa-Auskunft und eine Rückfrage beim derzeitigen Vermieter des Mietinteressenten. Ein Mieter, der sich zwei Monatsmieten plus MwSt. leisten kann, wird voraussichtlich auch die Miete bezahlen. Außerdem kann man unter www.bonitaetfinder.de eine Auskunft gegen Gebühr über den künftigen Mieter einholen.


anonym
beantwortet von MietPROfil am 23. August 2008 20:06
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Die www.MietPROfil.com-Datenbankauskünfte schaffen eine erhöhte Mietertransparenz vor Vertragsabschluss. Jeder Vermieter hat das Recht bei berechtigtem Interesse eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Zum einen wird hierfür auf offizielle Daten aus der Schuldnerliste (Verbraucherinsolvenzen, eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle, gerichtliche Mahnverfahren, Insolvenzverfahren) zugegriffen. Zum anderen können – sofern vorhanden - Daten von Mietern abgerufen werden, die vorher von MietPROfil-Mitgliedern in unsere „Vermieter-informiert-Vermieter“ Datenbank eingepflegt wurden. Die Kombination dieser Auskünfte ergibt eine hohe Schutzwirkung, welche Vermieterrisiken vermindert.



anonym
beantwortet von bulli17 am 25. April 2009 14:14
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Es gibt jetzt eine schwarze Liste gegen Mietnomaden. Ihr findet diese hier: www.stop-mietnomaden.eu


anonym
beantwortet von bulli17 am 25. April 2009 14:15
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Es gibt jetzt eine schwarze Liste gegen Mietnomaden. Zu finden ist diese unter: www.stop-mietnomaden.eu


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