Wie kann ich mich gegen das Jugendamt wehren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann einen Anwalt einschalten... das kann man immer... Mir ist in meinem Bekanntenkreis auch sowas bekannt und manchmal wirkt ein Anwalt Wunder, vorausgesetzt dem ist genau so wie sie es schildern.

hallo ich hatte ein ähnliches problem mir hat man regelmässig gedroht das meine kinder wegkommen....als ich aber eine dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt habe kam keiner mehr....nur noch einen anruf wo man sich bei mir entschuldigt hat.....ich weis das das jugendamt manchmal seine grenzen überschreitet. und wenn man sich nicht wehrt machen die weiter....nimmt einen anwalt....

Wie funkoniert das mit der dienstaufsichtsbeschwerde

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Du als NACHBARIN brauchst Dich nicht gegen das Jugenamt zu wehren. Die Frage ist, ob Du gänzlichen Einblick in die Situation hast, um das beurteilen zu können. Bis Du darüber hinaus vom Fach?

bevor ich einen anwalt beauftrage, würde ich zuerst das gespräch suchen, undzwar nicht alleine sondern mit einer person meines vertrauens und der bitte um ein schriftliches protokoll des gespräches. in diesem gespräch würde ich mir die gründe für die sorgen des jugendamtes und das daraus resultierende hhandeln erklären lassen. wenn ich die gründe für nicht nachvollziehbar halte, würde ich mich um einen termin beim teamleiter/der teamleiterin des asd bemühen. sollte auch dieser ergebnislos verlaufen bliebe noch die leitung des jugendamtes. wichtig ist es meiner meinung nach für eine lückenlose dokumentation zu sorgen. übrigens werden vorwürfe nicht helfen, das vorgehen des amtes zu ändern - da arbeiten halt auch menschen. also immer schön sachlich bleiben und die eigenen wahrnehmungen und empfindungen vorwurfsfrei formulieren.

sollte all das nichts ändern ist es in der tat zeit, einen anwalt mit dem vorgang zu beauftragen - er wird sich im übrigen über die dokumentation freuen.

viel erfolg und mit besten wünschen für ein alle seiten zufrieden stellendes ergebnis

rgy

da solltet ihr euch wirklich einen rechtlichen beistand besorgen, denn ihr kommt ohne einen Anwalt nicht dagegegen an. Lieber jetzt schon,als wenn es zu spät ist....

Wenn deine nachbarin evtl. nicht genug verdient, dann kann sie sich auch einen beratungsschein holen. Wo die grenze liegt, müsst ihr einfach mal erfragen beim landratsamt in der entsprechenden abteilung und die sache schildern.

Denn wenn die kinde einmal in der obhut des jugendamts sind, wird es nur schwerer, auch wenn dies dann ungerechtfertigt ist. Obwohl das jugendamt ja nicht einfach so eingreifen darf, da müssen schwerwiegende gründe vorliegen, die zu beweisen sind.

Ich wünshce euch alles gute