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Wie kann ich mich an einem Einzelunternehmen beteiligen?

gefragt von expresso am 26.01.2008 um 20:40 Uhr

Ein Freund von mir will dass ich mich an seinem Einzelunternehmen beteilige. In welcher Form ist das möglich? Geht das ohne dass eine Personengesellschaft daraus wird?


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Reply


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 26. Januar 2008 20:44
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Du könntest Dich als reiner Kapitalgeber beteiligen. Näheres verrät Dir Die IHK Deiner Heimatstadt.


regideur
beantwortet von regideur am 26. Januar 2008 20:45
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Jeder Einzelunternehmer ist eine Personengesellschaft. Du kannst dich aber als stiller Teilhaber beteiligen und trittst somit nicht nach außen auf.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 27. Januar 2008 00:13

Ein Einzelunternehmer ist niemals eine Personengesellschaft, denn dazu gehören mindestens 2. Aber die Idee mit der stillen Beteiligung ist gut.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 27. Januar 2008 07:31

Das ist meines Wissens nicht mehr Aktuell. Zur Gründung gehören aber immer noch 2. Der Gründer und sein Geld. http://de.wikipedia.org/wiki/Personengesellschaft

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 27. Januar 2008 09:23

Da steht bei Wikipedia tatsächlich mal etwas Falsches. Jedenfalls nach deutschem Recht (das österreichische und schweizerische kenne ich nicht).

Wer allein ein Gewerbe betreibt ohne Partner/Mitgesellschafter, ohne Handelsregistereintragung und ohne Haftungsbeschränkung, ist ein Einzelunternehmer. Er kann sich als eingetragener Kaufmann (e.K.) ins Handelsregister eintragen lassen.

Die Gründung einer Personengesellschaft (das sind im Wesentlichen GbR, oHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft) erfolgt durch den vertraglichen Zusammenschluss mehrerer natürlicher und/oder juristischer Personen.

Dagegen sind Kapitalgesellschaften mit nur einem Gesellschafter möglich und üblich, z.B. die Ein-Mann-GmbH oder neuerdings auch ausländische Ein-Mann-Kapitalgesellschaften wie die englische Limited.

Kommentar von LittleArrow am 27. Januar 2008 15:56

Mathias,

waren das österreichische und deutsche BGB nicht anfangs (zum 01.01.1900) identisch?


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 26. Januar 2008 20:41
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das dürfte eine GbR werden, gesellschaft bürgerlichen rechts.


anonym
beantwortet von eab204 am 27. Januar 2008 15:21
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Es ist (fast) alles gesagt. Man bildet eine Personengesellschaft. Wer sich bei einem bestehenden Unternehmen beteiligen will, ist möglicherweise Existenzgründer und sollte i.d.R. professionellen Rat einholen (siehe www.bdu.de). Vor der Beteiligung auf alle Fälle bedenken: In einer Personengesellschaft haftet meist (Ausnahme KG, stille Gesellschaft) jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Das kann einmal sehr teuer werden. Besser eine haftungsbeschränkende Form der Beteilgung wählen (s.o.) oder eine GmbH, ggf. eine Ltd. gründen.


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