Ein Freund von mir will dass ich mich an seinem Einzelunternehmen beteilige. In welcher Form ist das möglich? Geht das ohne dass eine Personengesellschaft daraus wird?

Du könntest Dich als reiner Kapitalgeber beteiligen. Näheres verrät Dir Die IHK Deiner Heimatstadt.

Jeder Einzelunternehmer ist eine Personengesellschaft. Du kannst dich aber als stiller Teilhaber beteiligen und trittst somit nicht nach außen auf.
Ein Einzelunternehmer ist niemals eine Personengesellschaft, denn dazu gehören mindestens 2. Aber die Idee mit der stillen Beteiligung ist gut.
regideur am 27. Januar 2008 07:31 Das ist meines Wissens nicht mehr Aktuell. Zur Gründung gehören aber immer noch 2. Der Gründer und sein Geld. http://de.wikipedia.org/wiki/Personengesellschaft
Da steht bei Wikipedia tatsächlich mal etwas Falsches. Jedenfalls nach deutschem Recht (das österreichische und schweizerische kenne ich nicht).
Wer allein ein Gewerbe betreibt ohne Partner/Mitgesellschafter, ohne Handelsregistereintragung und ohne Haftungsbeschränkung, ist ein Einzelunternehmer. Er kann sich als eingetragener Kaufmann (e.K.) ins Handelsregister eintragen lassen.
Die Gründung einer Personengesellschaft (das sind im Wesentlichen GbR, oHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft) erfolgt durch den vertraglichen Zusammenschluss mehrerer natürlicher und/oder juristischer Personen.
Dagegen sind Kapitalgesellschaften mit nur einem Gesellschafter möglich und üblich, z.B. die Ein-Mann-GmbH oder neuerdings auch ausländische Ein-Mann-Kapitalgesellschaften wie die englische Limited.
Mathias,
waren das österreichische und deutsche BGB nicht anfangs (zum 01.01.1900) identisch?

das dürfte eine GbR werden, gesellschaft bürgerlichen rechts.
Es ist (fast) alles gesagt. Man bildet eine Personengesellschaft. Wer sich bei einem bestehenden Unternehmen beteiligen will, ist möglicherweise Existenzgründer und sollte i.d.R. professionellen Rat einholen (siehe www.bdu.de). Vor der Beteiligung auf alle Fälle bedenken: In einer Personengesellschaft haftet meist (Ausnahme KG, stille Gesellschaft) jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Das kann einmal sehr teuer werden. Besser eine haftungsbeschränkende Form der Beteilgung wählen (s.o.) oder eine GmbH, ggf. eine Ltd. gründen.