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Wie kann ich mich als Privatmann gegen einen Mahnbescheid wehren?

gefragt von Buffin am 10.04.2009 um 11:28 Uhr

Hallo, muss ich mir einen Anwalt nehmen. Welche Rechtsmittel habe ich als Privatmann.


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heialex
beantwortet von heialex am 10. April 2009 11:32
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Widerspruch einlegen, würde ich aber nur machen, wenn der Mahnbescheid unbegründet ist. Falls der Gläubiger recht hat würde ich schnell zahlen. Sonst wird es noch teurer für dich.

Kommentar von Liberina am 13. April 2009 20:46

Hallo, vielen Dank für die Info. Der Mahnbescheid ist absolut unbegründet.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 10. April 2009 11:33
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Einen Anwalt braucht man nicht. Gegen den Mahnbescheid ist das Rechtsmittel des Widerspruchs binnen einer Frist zulässig.

Nach erfolgtem Widerspruch gibt das Mahngericht die Sache an das Streitgericht ab.

Der Atragsteller muss dann im Rahmen einer Klageschrift seine Ansprüche begründen.

Erst dann sollte man überlegen, ob man einen Anwalt hinzuzieht.

Insgesamt sollte man jedoch darüber nachdenken, ob der Mahnbescheid begründet ist.

Kommentar von Liberina am 13. April 2009 20:46

Hallo, vielen Dank für die Info.


Geezer
beantwortet von Geezer am 10. April 2009 11:29
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Widerspruch einlegen


Poschmann
beantwortet von Poschmann am 10. April 2009 11:30
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Bei Zustellung des MB Widerspruch einlegen, kommt dann zu einer Gerichtsverhandlung

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 10. April 2009 11:31

Es kommt nicht zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung.

Kommentar von Werniman am 10. April 2009 11:41

Es kommt nicht zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung,nur wenn derjenige,der den Mahnbescheid verursacht hat, die Sache auch weiter verfolgen will.Dazu hat er ab dem Datum des Widerspruches 6 Monate Zeit. In letzter Zeit setzen einige dubiose Inkassounternehmen und Rechtsanwälte das Mittel des gerichtlichen Mahnbescheides als Einschüchterungsversuch ein, weil sie genau wissen,daß das bei vielen Schuldnern Eindruck schindet. Dabei kann eigentlich jeder gegen jeden einen Mahnbescheid veranlassen, ungeachtet von Rechtmäßigkeit und Höhe der Forderung. Denn das Gericht prüft dies nicht und beweisen muss der Gläubiger seine Forderung erst,wenn er die Sache wirklich weiter verfolgen will und es zu einem Prozess kommen will.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 10. April 2009 11:55

Und wo steht, was nach 6 Monaten passiert?

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 10. April 2009 12:19

Hier scheint ja keine Antwort mehr zu kommen. Dann will ich es mal kurz erklären. Die sechsmonatsfrist bezieht sich nämlich nur auf die Beantragung eines VB wenn Widerspruch nicht eingelegt wurde.(§ 701 ZPO)

Wir reden hier aber von der Einlegung eines Widerspruchs. Im Rahmen des streitigen Verfahrens wird der Antragsteller aufgefordert, binnen einer Frist von zwei Wochen, seinen Anspruch zu begründen. Bleibt diese aus, so ist § 697 ZPO ausschlaggebend.

Also nichts mit 6 Monaten Zeit.

Kommentar von Liberina am 13. April 2009 20:46

Hallo, vielen Dank für die Info.


Skynoby
beantwortet von Skynoby am 10. April 2009 11:30
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Da ist ein Widerspruchsformular dabei, das einfach ausfüllen/ankreuzen und innerhalb 14 Tage an's Gericht zurückschicken (am besten per Einschreiben).


Kommentar von Liberina am 13. April 2009 20:47

Hallo, vielen Dank für die Info.


MikeMilte
beantwortet von MikeMilte am 10. April 2009 11:30
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Bei einem Mahnbescheid ist ein Zettel dabei den kannst du ausfüllen und ans Gericht zurücksenden zb. das die Summe nicht stimmt oder so. In der Regle reicht das erstmal aus


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 10. April 2009 11:30
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natürlich sofort Widerspruch einlegen und darauf achten das du die Frist nicht verpasst...

Kommentar von Liberina am 13. April 2009 20:47

Hallo, vielen Dank für die Info.


istie
beantwortet von istie am 10. April 2009 11:31
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innerhalb von 7 Werktagen Widerspruch einlegen und zwar muß der Widerspruch am 7. Tag im Briefkasten des Amtsgerichtes liegen.

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 10. April 2009 11:32

Sicher dass es 7 Tage sind? Ich kenne das mit 14 Tagen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 10. April 2009 11:33

D.H.


anonym
beantwortet von Ruedi am 12. April 2009 18:47
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Warum liest Du dir den Mahnbescheid nicht einfach mal durch? Darauf ist alles, was Du brauchst, erklärt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 28. Juli 2009 19:17
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Ich würde dem MAhnbescheid einfach nur ohne Begründung Widersprechen. Soll doch der Gläubiger erst einmal nachweisen das seine Forderung berechtig ist. Diese Vorgehensweise ist aber nur bei unbegründeten Forderungen sinnvoll. Wenn die Forderung rechtens ist, sollte man besser Zahlen.


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