Meine Frau sitzt jetzt seid 4.8.08 in Gelsenkirchen und soll eine Haftstrafe von 10 Monaten absitzen. Diese Strafe setzt sich leide aus Ihrem früheren Drogeleben zustande.Aber seid mehreen Jahen ist sie clean und hat ein gutes soziales Umfeld.Ihre Strafe ergab sich ohne Bewährung weil kein fester Wohnsitz,kein soziales Umfeld und ist clean.Hätte der Staat nich meh davon Ihr eine Bewährung zu geben um sie z.b 3 Jahre unter Kontrolle hatt.Sie hatt sich noch selber gestellt und in Ihrer Beurteilung stand dann das Haft sie nicht abschreckt.Mein Anwalt hinterlsse ich Nachrichten oder spreche mit der Sekritering aber er meldet sich seid über 1 Woche nicht. Bin Hartz empfänger und habe mit Ih

Setz dich mit dem Staatsanwalt, der die Haft angeordnet hat, in Verbindung und erkläre die Situation. Eine ehemalige Bekannte von meiner Mutter, hatte nahezu das gleiche Problem und bei ihr hat das geholfen. Der Rest der Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden und sie musste Sozialstunden ableisten. Aber da kam noch hinzu, das sie auch sonst nicht vorbestraft war und das der Staatsanwalt tatsächlich mit ihm reden ließ!

Wenn das Urteil schon gesprochen ist, dann kannst Du nur in Berufung gehen. Das ist leider nicht immer möglich.
Wenn Dein Anwalt sich nicht meldet, solltest Du dringend einen besseren Anwalt konsultieren.
So wie es aussieht muss dann ein neuer Prozess geführt werden. Und wechsle den Anwalt.
Nur leider kann der Staatsanwalt da auch nicht viel machen. Der Staatsanwalt kann höchstens ein Strafmaß vorschlagen, verurteilen muß jedoch ein Richter. Hier hängt es davon ab ob die Verurteilung rechtskräftig ist, d. h. ob noch die Möglichkeit einer Berufung gegeben ist. Wenn ja bestünde die Möglichkeit Berufung einzulegen, dies muß aber die Verurteilte, bzw. deren Anwalt machen. Da sie bedürftig ist steht ihr auch Prozeßkostenhilfe zu.