gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wie kann ich meinen Vater überreden den Führerschein jetzt schon machen zu dürfen.??

gefragt von Mehlwurm03Mehlwurm03 am 29.10.2009 um 17:06 Uhr

Ich habe mit im geredet und er hat gesagt ich darf erst im Februar anfangen. aber in 4 monaten gehen sich 3 000 kilometer schlecht aus, aber das begreift er nicht. Meine schwerster hat auch 10 Monate zeit gehabt warum darf ich nicht. Er hat gesagt er sieht sich meine Noten an wenn sie passen dann darf ich in machen. Meine schwerster hat in aber auch gemacht und war nicht gut. .

wie kann ich in übereden.

Mir fällt die idee. .

habt ihr bitte ein paar .

Danke im voraus

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

AuTo x 23.302 Führerschein x 2.647

anonym
beantwortet von eliag am 29. Oktober 2009 17:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was heißt: aber in 4 monaten gehen sich 3 000 kilometer schlecht aus? Im Winter den Führerschein machen, ist eh nicht so attraktiv. Das in Abhängigkeit von deinen Noten zu machen, finde ich nicht so unvernünftig für dich. Ich weiß, die Antwort gefällt dir nicht. Aber ich denke, er benachteiligt dich nicht bzw. bevorzugt deine Schwester.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 29. Oktober 2009 17:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tja, dann verdiene es Dir mit guten Noten.


Benjy
beantwortet von Benjy am 29. Oktober 2009 17:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Verstehe nicht was das Problem sein soll. Fang doch einfach an den Führerschein zu machen! Das kann er Dir nicht verbieten. Wenn er die Zeche zahlst, bist Du allerdings von ihm abhängig. In dem Fall müsstest Du Dir einen Job suchen...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.