gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
78 

Wie kann ich meinen Sohn wirksam enterben?

gefragt von FrauAnna am 01.02.2007 um 20:00 Uhr

guten Abend. Ich habe sehr lange nachgedacht, ob ich diesen Schritt gehen soll, schließlich ist es mein Sohn. doch seit dem Tod meines Mannes benimmt er sich sehr, sehr aggressiv mir gegenüber. Ich kannte das von ihm nicht. Er ist ruppig und manchmal schubst er mich zur Seite, brüllt mich an und all so was. Bekomme dann richtig Angst vor ihm. Wie fange ich es an, dass nicht er, sondern nur meine Tochter erbt?


Infobutton_rz  

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33378)
Erbe (748)
Senioren (389)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


marxx
beantwortet von marxx am 1. Februar 2007 20:04
21x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Enterbten selbst gehen trotzdem nicht leer aus. Sie behalten einen Pflichtteilsanspruch. Er sichert den Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass - den Kindern die Hälfte dessen, was das gesetzliche Erbteil an Wert in Geld ausmachen würde, und dem Ehepartner neben den Kindern ein Viertel. Entzogen werden kann es nur unter sehr engen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber (in den §§ 2333, 2334, 2335 BGB) im Einzelnen nennt: beispielsweise, wenn der potentielle Erbe gegen den Erblasser tätlich geworden ist, ihm nach dem Leben getrachtet, ihn körperlich mißhandelt oder einen so genannten "unsittlichen Lebenswandel" geführt hat. mehr hier: http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3642&key=standarddocument1054328 (Link kopieren und in Browserfenster einfügen)

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 1. Februar 2007 20:07

HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 1. Februar 2007 20:22
15x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Traurig, wie sich Menschen ändern!

Ich vermute, dass er noch bei Dir im Haus wohnt. Schmeiss ihn heraus. Wenn er erst einmal auf eigenen Füssen stehen muss und Mami nicht mehr seine Putze ist, wird er sich wohl wieder ändern. Viel Erfolg und alles Gute. LG


dock69
beantwortet von dock69 am 1. Februar 2007 21:14
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Testament solltest Du übrigens beim Notar hinterlegen. Ein böser Sohn könnte es nach Deinem Tod evtl. finden und vernichten. Wenn dann kein Testament gefunden wird, tritt die gesetzliche Erbfolge ein!

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 2. Februar 2007 11:25

Gute Antwort! LG


Betty
beantwortet von Betty am 1. Februar 2007 21:19
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiss nicht ob es hilft, aber mein Bruder benimmt sich ganz gleich. Unser Vater ist vor kurzem verstorben und er ist immer aggressiver gegenueber meine Mutter, kann wohl mit senen Aengsten nicht zurecht kommen, kann sich nicht im Leben behaupten, wird immer noch (31 jahre alt) von Mama ernaehrt! Also, ich verliere langsam die Geduld um mich das ganze zuzuhoeren, da ich seit meinem 20 Lebensjahr auf eigenen Fuessen stehe. Es stimmt was HirnClaudia sagt. Er muss fuer sich selbst Verantwortung uebernehmen, und dann wird er sehen koennen wie das Leben wirklich ist. Hoffe Ihr findet bei Ihrer Tochter Halt. LG


Karat45
beantwortet von Karat45 am 2. Februar 2007 22:40
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt die Möglichkeit mit s. g. Legaten zu arbeiten. Wenn Du bspw. ein Haus hast kannst Du das als Legat an Deine Tochter "vererben". Wenn Du dann zusätzlich Deinen Sohn noch enterbst, erhält er nur vom Rest den Pflichtteil.

Oder setz Deine Tochter als Vorerbin ein. Nacherben können dann ihre Kinder werden.

Jedoch würde auch ich mir einen solchen Schritt wohl überlegen. Es ist das Letzte was Du FÜR oder GEGEN Deinen Sohn tun kannst.

Und wie schon mehrfach erwähnt. Der Sicherheit wegen.... alles beim Notar machen.

Viel Kraft wünscht Dir

Karat



Natascha
beantwortet von Natascha am 2. Februar 2007 09:43
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde mich an Ihrer Stelle mal von einem Anwalt beraten lassen, denn wie marxx schon gesagt hat, ganz leer gehen die Enterbten trotzdem nicht aus. Aber möglicherweise geht es ja, dass man das zu erbende auf die Tochter schreiben lässt, dann wäre es eine Schenkung und würde ja dann auch nicht mehr in die Erbmasse mit einfliesen. Wenn es um Geldsummen geht, könnten sie ja alles auf ein Sparbuch tun, das auf den Namen der Tochter geht, sie aber auf Lebzeit eine Vollmacht dafür haben?! Lassen Sie sich mal beraten, einen Ausweg gibt es immer...


anonym
beantwortet von FrauAnna am 3. Februar 2007 20:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vielen Dank für Ihre Antworten und die gute Zusprache! Ich habe einen Termin bei meinem Anwalt gemacht. Danke nochmals.


Westi
beantwortet von Westi am 2. Februar 2007 11:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Stichwort beim völligen Enterben, also auch des Weglassens des sog. Pflichteils, ist: "Grober Undank". LG

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 2. Februar 2007 11:28

Mein Beileid zu diesem Raben-Sohn. LG


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    erbfolge bei drei kindern

    3 Fragen zum Erbe meiner Oma

    Überschuldetes Erbe bei Härtefall vor Pfändung geschützt?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Was für Gründe berechtigen einen Vater seinen Sohn zu enterben??

    will mich enterben lassen wie komm ich zu meinem geld

    erbe nach kurz deure ehe

Weitere Informationen

Source_1
Das Problem mit dem Pflichtteil
Das Bürgerliche Gesetzbuch will nicht, dass Eltern ihre Kinder vollständig enterben. Sie sollen vom Erbe mindestens den so genannten Pflichtteil erhalten. Ein Pflichtteilsrecht haben auch Ehepartner untereinander und die Eltern gegenüber ihren Kindern, sofern sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Haben die Kinder ihrerseits bereits Kinder, entfällt der Pflichtteil der Eltern, da diese durch ihre Enkelkinder, nicht aber durch Testament an der Erbfolge gehindert werden.




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.