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Wie kann ich meine Hausratversicherung außerordentlich kündigen?

gefragt von Flups am 13.01.2008 um 16:45 Uhr

Wenn man eine Hausratversicherung für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen hat, die Wohnung nun aber ganz aufgelöst wird, ist das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?

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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Januar 2008 16:48
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Wenn der Hausrat nicht mehr existiert, ist die Vertragsgrundlage entfallen.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 14. Januar 2008 07:22

Es stellt sich dann aber die Frage, wann hat jemand absolut überhaupt keinen Hausrat mehr.

Wenn ein Haushalt nicht mehr vorhanden ist, kann trotzdem Hausrat vorhanden sein.

Selbst wenn er nur noch seine Kleider am Leib hat, ist Hausrat vorhanden.

Kommentar von Simple_avatar4smallhixpix am 14. Januar 2008 08:35

Sicher kann noch Hausrat vorhanden sein - in einer anderen Wohnung. Wie wäre es denn mit der Möglichkeit, daß aus zwei Single-Wohnungen eine gemeinsame wurde? ;-)

Kommentar von raul79 am 14. Dezember 2009 10:58

richtig - risikofortfall. und wenn du eine neue hausratversicherung benötigst, würde ich immer vorher vergleichen, z.b. unter http://www.tarifnet.de/versicherungen/hausratversicherung/hausratversicherung.html


LiviaCat
beantwortet von LiviaCat am 31. Januar 2008 06:37
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Das nennt man Kündigung wegen Risikowegfall! Und das ist immer und bei allen Versicherungen möglich, bei denen man den Grund für die Versicherung loswerden kann (z.B. Auto verkauft, Haushalt aufgelöst, Pferd oder Hund gestorben, usw.).


emjay
beantwortet von emjay am 13. Januar 2008 16:48
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Falls nicht, kleiner Tipp: Nach jedem entstandenen Versicherungsfall, kann man den Vertrag, egal mit welcher Laufzeit, sofort kündigen.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Januar 2008 16:47
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Das steht sicher in Deinen Versicherungsbedingungen, ob das ein Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung ist.


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