coolboy21 am 06.07.2009 um 15:24 Uhr
Ich habe das Geld bereits beisammen, die Erlaubnis aber nicht.

Laut Taschengeldparagraphen darfst du dir das Notebook ohne Zustimmung deiner Eltern kaufen:
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Der Taschengeldparagraph regelt also, dass Kindern ihr Taschengeld zur freien Verfügung steht und dass sie damit machen dürfen, was sie wollen – auch ohne Einwilligung ihrer Eltern. Dasselbe gilt für Geld, das Kindern mit Einwilligung ihrer Eltern von Verwandten oder Bekannten für ihren Geldbeutel geschenkt wird.
Auf genau die Frage habe ich gestern auch schon geantwortet...hmmmm
Also erst ein mal ist ja die Frage wie alt du bist?
coolboy21 am 8. Juli 2009 11:13 Es geht ja auch nicht um mich, sondern um einen Freund. Und ich bin nun mal sehr aufgeschlossen gegenüber GF.

Wenn Du das Geld nur für das Notebook gespart hast und es für nichts anderes vorgesehen war, würde ich an Deiner Stelle mal nach den Gründen fragen, warum sie es Dir nicht kaufen wollen? Überreden wird schwierig - überzeugen, dass Du richtig und pflichbewußt damit umgehen kannst, das wäre besser!

vielleicht kannst du mit ihnen einen kompromiss machen...wenn du dir das notebook holst, suchst du dir einen ferienjob um das wiederum verdiente geld für beispielsweise den führerschein oder als notgroschen anzulegen

Halt so lange die Luft an, bis sie versprechen eines zu kaufen.
wie alt bist du denn? mit 18 dürften die dir eigentlich nicht dazwischenreden, sofern es wirklich dein eigenes geld ist.
versprich ihnen das notebook für hausübungen zu nutzen und nicht nur zum spielen
hast du das nicht gestern schon gefragt...
coolboy21 am 6. Juli 2009 15:25 Gestern war ich nicht online.
ok... dann ´hat jmd anderes genau diese frage gesetern gestellt... such doch einfach mal, ich glaub da waren nen paar gute tipps dabei
hm dann solltest du mal weiter gucken, da steht auch das es nicht höher sein darf als das was im monat zur verfügung steht. wenn jeamnd unter 18 ist, dann ist derjenige beschränkt geschäftsfähig u. das bedeutet das das wort der eltern gilt. selbiges gilt,wenn die eltern der meinung sind, das geld für ein notebook wird eingezogen u. davon wird kind jezt kleidung gekauft oder der nächste urlaub bezahlt. wozu braucht ein kind zu hause ein notebook das wäre eine frage die mich interessieren würde. darauf gibt es keine vernünftige antwort.
Nein, da hast du wohl den Taschengeldparagraphen falsch verstanden, das Kind/Jugendliche darf von dem Taschengeld kaufen was es möchte und darf auch darauf sparen.(außer eben Dinge, die dem Jugendschutz unterliegen), und wenn es das GEld gespart hat, darf es sich ein Notebook kaufen, die Eltern können nicht einfach sagen, davon kaufst du dir Kleidung oder so.
Keine Festlegung über die Höhe
Nirgends festgelegt ist allerdings, für wie viel Geld Kinder und Jugendliche einkaufen dürfen. Und da sparen erlaubt ist, können auch Grundschüler unter Umständen über höhere Beträge verfügen.