hi ich hab mal gehört bzw weiß dass man bewerbungskosten unter werbungskosten bei der einkommensteuererklärung absetzen kann wie genau mach ich sowas?
ja kann man, einfach alles Belege sammeln die du dafür benötigste, z.b Bewerbungsmappen, Foto usw. und steuerlich absetzen
ja also des mit den belegen hab ich auch schon gehört...aber welche genau sollen des sein...ich will ja nichts falsch machen
alle Quittungen für Käufe die irgendetwas damit zu tun hatten.
in dem man die Kosten für die Bewerbung addiert, und wenn man den Pauschbetrag überschritten hat und auch Steuern zahlt, kann man diese ggf. mindern.

Das Absetzen unter Werbungskosten macht aber nur Sinn, wenn man damit über den Pauschalbetrag für Werbungskosten kommt. Ansonsten lohnt sich der Aufwand natürlich überhaupt nicht.

Die Quittungen von allem aufheben (Post, Bilder, u.s.w.) und mit einreichen. Falls Du arbeitslos bist Kannst du einen "Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget" stellen aber das gibt erst ab der Antragstellung Geld aber €5 pro Bewerbng

du kannst dir auch bei der Agentur für Arbeit pro bewerbung 5 € auszahlen lassen. musst halt nur ein Antrag stellen :)
Aber muss ich den Antrag nicht schon stellen bervor ich die Bewerbungen abschicke?
Das geht ganz einfach, läuft alles unter dem Sammelbegriff "Bewerbungskosten". Da kannst du alles angeben, von Fahrtkosten, Übernachtungskosten wenn das für die Wahrnehmung des Bewerbungsgespräches nötig war bis hin zu Kosten für die Bewerbungsmappen, Porto, Papier und so weiter. Wichtig ist nur alle Belege zu sammeln, alle Beträge addieren und bei der nächsten Einkommensteuererklärung mit angeben. Am besten klappt das übrigens mit einer Steuer-Software, da brauchst du nur die entsprechenden Felder auszufüllen.
Absetzen heißt übrigens nicht, dass Du das ganze Geld einfach wieder bekommst. Du minderst damit nur Dein zu versteuerndes Einkommen und zahlst somit weniger Steuern.
Eine Aufstellung machen mit den Einzelbelegen, die Du hoffentlich gesammelt hast. In der St.Erl. schreiben: Bewerbungskosten gemäß Anlage. Der ganze Aufwand hat aber nur Sinn, wenn Du den Pauschbetrag von 920 Euro überschreitest.
was für ein Pauschbetrag denn??? davon hab ich ja noch nie gehört....ich dachte es gibt nur eine gewisse grenze bis wie viel man absetzen kann
Der Pauschbetrag von 920 Euro ist in der eigentlichen Steuertabelle berücksichtigt. Wenn Du mit Auto, Gewerkschaft, Fachliteratur, Arbeitskleidung etc. diesen Betrag überschreitest, kannst Du den eintragen.Wenn Du mit dem Auto zur Arbeit fährst, je nach Entfernung, kommt man schon darüber. Du findest diese Angabe in der Anleitung zur Ausfüllung der St.Erkl. auf Seite 14. LG Reanne
Auf dem Formformula Anlage N gibt es unter der Rubrik Werbungskosten ein eigenes Feld für Bewerbungskosten. Zu den Bewerbungskosten zählen u.a. Kosten für Passfotos, Kopierkosten, Porto, Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, Seminare der VHS ( oder anderer Institutionen ) zur Bewerbungsunterstützung sowie die dafür angefallenen Fahrtkosten!( Die Fahrtkosten können als nachgewiesene tatsächliche Kosten mit Beleg , Bahn- oder Busfahrkarte, oder mit einem Betrag von EUR 0,30 pro zurückgelegtem Kilometer berechnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Strecken per Kfz, Motorrad oder Fahrrad zurückgelegt wurden.) Diese werden addiert und in der Anlage N als Bewerbungskosten eingetragen. Die Belege müssen der EKST. beigelegt werden.
frage steht oben, wer lesen kann ist klar im Vorteil
looool
nur Kinder machen lol, das ist Kinder-chat-sprache
die frage könntest du eh nicht beantworten