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Wie kann ich meine Bewerbungskosten steuerlich absetzen??

gefragt von OhChristi am 10.08.2009 um 22:28 Uhr

hi ich hab mal gehört bzw weiß dass man bewerbungskosten unter werbungskosten bei der einkommensteuererklärung absetzen kann wie genau mach ich sowas?


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BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 10. August 2009 22:28
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Genau, unter Werbungskosten, deine Frage bitte?

Kommentar von Marco23523 am 10. August 2009 22:30

frage steht oben, wer lesen kann ist klar im Vorteil

Kommentar von 394c0aafb7982534e44ee6fd2e384b73smallBigKingXXL am 10. August 2009 22:32

looool

Kommentar von Marco23523 am 10. August 2009 22:37

nur Kinder machen lol, das ist Kinder-chat-sprache

Kommentar von zedisdead am 10. August 2009 22:38

die frage könntest du eh nicht beantworten


veganAlicia
beantwortet von veganAlicia am 10. August 2009 22:29
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Alles ordentlich aufführen, ganz einfach.


anonym
beantwortet von Marco23523 am 10. August 2009 22:29
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ja kann man, einfach alles Belege sammeln die du dafür benötigste, z.b Bewerbungsmappen, Foto usw. und steuerlich absetzen

Kommentar von OhChristi am 10. August 2009 22:42

ja also des mit den belegen hab ich auch schon gehört...aber welche genau sollen des sein...ich will ja nichts falsch machen

Kommentar von Marco23523 am 10. August 2009 22:45

alle Quittungen für Käufe die irgendetwas damit zu tun hatten.


anonym
beantwortet von felicitas82 am 10. August 2009 22:29
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in dem man die Kosten für die Bewerbung addiert, und wenn man den Pauschbetrag überschritten hat und auch Steuern zahlt, kann man diese ggf. mindern.


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 10. August 2009 22:30
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Das Absetzen unter Werbungskosten macht aber nur Sinn, wenn man damit über den Pauschalbetrag für Werbungskosten kommt. Ansonsten lohnt sich der Aufwand natürlich überhaupt nicht.



luzy0160
beantwortet von luzy0160 am 10. August 2009 22:31
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Die Quittungen von allem aufheben (Post, Bilder, u.s.w.) und mit einreichen. Falls Du arbeitslos bist Kannst du einen "Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget" stellen aber das gibt erst ab der Antragstellung Geld aber €5 pro Bewerbng


laruna67
beantwortet von laruna67 am 10. August 2009 22:32
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du kannst dir auch bei der Agentur für Arbeit pro bewerbung 5 € auszahlen lassen. musst halt nur ein Antrag stellen :)

Kommentar von OhChristi am 10. August 2009 22:42

Aber muss ich den Antrag nicht schon stellen bervor ich die Bewerbungen abschicke?


anonym
beantwortet von Fincher am 10. August 2009 22:34
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Das geht ganz einfach, läuft alles unter dem Sammelbegriff "Bewerbungskosten". Da kannst du alles angeben, von Fahrtkosten, Übernachtungskosten wenn das für die Wahrnehmung des Bewerbungsgespräches nötig war bis hin zu Kosten für die Bewerbungsmappen, Porto, Papier und so weiter. Wichtig ist nur alle Belege zu sammeln, alle Beträge addieren und bei der nächsten Einkommensteuererklärung mit angeben. Am besten klappt das übrigens mit einer Steuer-Software, da brauchst du nur die entsprechenden Felder auszufüllen.

Absetzen heißt übrigens nicht, dass Du das ganze Geld einfach wieder bekommst. Du minderst damit nur Dein zu versteuerndes Einkommen und zahlst somit weniger Steuern.


anonym
beantwortet von Reanne am 10. August 2009 22:45
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Eine Aufstellung machen mit den Einzelbelegen, die Du hoffentlich gesammelt hast. In der St.Erl. schreiben: Bewerbungskosten gemäß Anlage. Der ganze Aufwand hat aber nur Sinn, wenn Du den Pauschbetrag von 920 Euro überschreitest.

Kommentar von OhChristi am 10. August 2009 23:02

was für ein Pauschbetrag denn??? davon hab ich ja noch nie gehört....ich dachte es gibt nur eine gewisse grenze bis wie viel man absetzen kann

Kommentar von Reanne am 10. August 2009 23:59

Der Pauschbetrag von 920 Euro ist in der eigentlichen Steuertabelle berücksichtigt. Wenn Du mit Auto, Gewerkschaft, Fachliteratur, Arbeitskleidung etc. diesen Betrag überschreitest, kannst Du den eintragen.Wenn Du mit dem Auto zur Arbeit fährst, je nach Entfernung, kommt man schon darüber. Du findest diese Angabe in der Anleitung zur Ausfüllung der St.Erkl. auf Seite 14. LG Reanne


anonym
beantwortet von MagicTomCat am 11. August 2009 18:45
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Auf dem Formformula Anlage N gibt es unter der Rubrik Werbungskosten ein eigenes Feld für Bewerbungskosten. Zu den Bewerbungskosten zählen u.a. Kosten für Passfotos, Kopierkosten, Porto, Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, Seminare der VHS ( oder anderer Institutionen ) zur Bewerbungsunterstützung sowie die dafür angefallenen Fahrtkosten!( Die Fahrtkosten können als nachgewiesene tatsächliche Kosten mit Beleg , Bahn- oder Busfahrkarte, oder mit einem Betrag von EUR 0,30 pro zurückgelegtem Kilometer berechnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Strecken per Kfz, Motorrad oder Fahrrad zurückgelegt wurden.) Diese werden addiert und in der Anlage N als Bewerbungskosten eingetragen. Die Belege müssen der EKST. beigelegt werden.


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