Ich nutze mein Laptop hpts. (außer für GF) um mich über Börsenkurse und sonstiges zu informieren. Kann ich es dann irgendwie steuerlich absetzen? Kosten in Verbindung mit Aktiengewinnen vielleicht? Welche Voraussetzungen muß man da erfüllen?

Steuerlich absetzen kannst Du ihn nur wenn Du ihn hauptsächlich beruflich nutzt. Du wirst ihn aber über mehrere Jahre absetzen müssen.

Wenn du einen Teil Deiner Einnahmen durch Aktienhandel erwirtschaftest kannst du alle damit im Zusammenhang stehenden "angemessenen Kosten" steuerlich geltend machen. Angemessen heisst in dem Fall sicherlich, dass sich da schon einige 10.000€ im Jahr bewegen müssen.
Wenn Du z.B. nur ein paar Mitarbeiteraktien Deines AG im Depot hast und möchtest halt jeden Tag wissen wo die stehen reicht dazu sicherlich der Videotext im TV.
Trifft das Erstere zu kannst Du den Laptop über 4 Jahre abschreiben, also jedes Jahr 25%, im ersten Jahr allerdings nur taggenau und nicht die vollen 25% sondern ausrechnen: Kaufsumme /4 /360 *Tage ab Kaufdatum bis Jahresende und du kommst somit automatisch in ein 5. Jahr.
Versuch´s einfach, mehr als ablehnen kann das FA nicht. Du kannst allerdings auch vorher anfragen, die geben Dir Auskunft. Anruf genügt.
Dies war die alte Regelung. Seit 2 Jahren wurde diese Regelung geändert (s.u.); zum positiven des Steuerpflichtigen.

Darfs sonst noch was sein? Darf ich dann demnächst meine Lebensmittel auch absetzten, weils ein Recht auf Grundversorgung gibt?
man kann sein laptop wirklich absetzen soweit ich das weiß, ich kenn jetzt nur leider die vorraussetzungen nicht
Wolfi0410 am 27. April 2008 22:09 Quark, quark.
Was soll der Blödsinn?
Wer eine vernünftige Frage stellt hat auch das Recht auf eine vernünftige Antwort.
Wenn Du davon keine Ahnung hast enthalte Dich doch solcher Kommentare.
Betreibst du den Aktienhandel als Gewerbe? Ich konnte meins steuerlich absetzen, weil ich es zu 100% beruflich nutze. Musste dem FA allerdings nachweisen, welche Software und welches Betriebssystem darauf war. Eine Rolle spielt auch, um was für ein Gerät es sich handelt. Frag mal deinen Steuerberater.

Es ist auch als Privatperson absetzbar, zum gebrauch in Schule,Fortbildung und Arbeit.Aber auch nur dann wenn keine Spiele darauf sufgezogen sind außer die Standarts. das sind Außergewönliche belastungen
antola61 am 28. April 2008 11:31 Was sind außergewöhnliche Belastungen??? Weißt du überhaupt was das ist??
Connyconrad am 28. April 2008 13:47 Außergewöhnliche Belastungen sind Belastungen die über die normalen Unterhaltskosten hinausgehen. Bus und Schulgeld, Reperaturen vom Auto, Putzhilfe bei Krankheit, Schul und lehrmaterial,usw. Siehe bei Googl: Steuerliche Belastungen
Alle Steuerpflichtigen können einen neuen oder gebrauchten Laptop absetzen. Außerdem die dazugehörige Peripherie ( Drucker, Computertisch, Bürostuhl etc.) Gemäß der Regierung soll die Finanzverwaltung nicht kleinlich verfahren, da hier Fertigkeiten vermittelt werden, die früher oder später jeder braucht. Je nach Beruf ist die private Nutzung abzusetzen (z.B. für einen Programmierer vielleicht 10-20%, für einen Büroangestellten 30-40%, für einen Arbeiter 50%). Hierbei sind dann auch alle privaten Spiele abgegolten. Ein Nachweis über die Nutzung ist eigentlich nach dieser neuen Regelung nur noch in Extremfällen nötig. Der Laptop muss, wenn der Kaufpreis über 410,- € ist, auf 3 Jahre abgeschrieben werden. Das angefangene Kaufjahr muss gezwölftelt werden und mit den Anzahl der Monate der Nutzung multipliziert werden. Ist der Laptop und die ev. anderen Gegenstände jeweils einzeln unter 410,-€ können diese Wirtschaftsgüter voll sofort im Jahr des Kaufs abgesetzt werden. Es lohnt sich daher auf die Grenze 410,- € zu achten.
Wolfi0410 am 28. April 2008 11:01 Gilt das trotz der seit 01.01.08 geltenden Regelung das GwG-Güter nur noch bis 150€ absetzbar sind und alles andere aktiviert werden muss?
Kann ich mir nicht vorstellen.
antola61 am 28. April 2008 11:29 kannst du da ein BMF-Schreiben oder so über die "neue Regelung" nennen, daß laut Regierung damit nicht kleinlich verfahren werden soll?
Die Regelung mit 410 € gilt für Arbeitnehmer weiterhin. Die Änderung auf 150 € gilt nur für Gewinneinkünfte; nicht für AN
Das entsprechende BMF-Schreiben ist mir nicht geläufig. Seit die großzügige Regelung durch Funk und Fernseh gegeangen ist wurde dies in unserem Büro häufig durchgeführt. Problemlos. Allerdings sind die Mühler in BaWü nicht unbedingt so hart wie in anderen Bundesländern. Trotzdem sollte das überall funktionieren. Einfach in der StEkl. beantragen.
antola61 am 29. April 2008 09:27 okay, danke!

Wie Abschreiben von so was ab 2008 funktioniert,
steht hier:
Es gibt keine plausible Entscheidung ein Notebook abzusetzen. Es sei denn Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen die Aussage, dass selbiger nur für den Dienstgebrauch angeschafft worden ist und ausschließlich dazu verwendet wird. Schon wenn Sie privater Natur selbigen werwenden und d. N. dazu benutzen ist dieses der Grund des Entzuges st. Absetzung , d. h. AfA. Da muß man sehr vorsichtig sein, denn es spielen gleich Faktoren einer Steuerhinterziehung ein. Die Abschrbg. ist in der Regel 5 Jahre.