Das ist ja das Problem ich bekomme meinen neuen vertrag erst am Mittwoch nach hause geschickt.Da bleibt ja nur das Fax oder?

Liebe/r Lunali,
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Marie vom gutefrage.net-Support

Du kannst es auch mit der Post per Eilboten / persönliche Überbringung schicken. Dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Das ist ein bisschen spät. Wenn die Post streikt, verschiebt sich Dein Eintrittstermin. In der Mittagspause heim fahren, Post abholen und Kündigung persönlich abgeben. Alles andere wäre mir zu gefährlich. Das Kündigungsschreiben kannst Du ja schon jetzt verfassen.
Klugscheisserle am 28. April 2008 10:01 Stimmt, das ist noch besser. Persönlich abgeben und den Eingang quittieren lassen oder einen Zeugen mitnehmen.
Ich habe Kündigungen früher immer persönlich abgegeben ( in einem Fall mit Quittung ;-) ). Ich verstehe nicht, warum alle nur noch am liebsten per SMS kündigen würden ... Scheut Ihr die Konfrontation?

Kannst du nicht deine Kündigung per Fax vorab schicken und das Kündigunsschreiben persönlich abgeben? Das ist doch der sicherste Weg.
ich würde es keinesfalls per fax machen. schicke es heute los mit rückschein.dann kommt es morgen da an.
Klugscheisserle am 28. April 2008 09:51 NIE mit Rückschein!!! Dieses Märchen verbreiten Verbraucherzentralen immer wieder, ich bin damit mal richtig doll auf die Nase gefallen! Wenn der Empfänger nicht unterschreibt, gilt es als nicht zugestellt. Beim normalen Einschreiben gibt es auf jeden Fall als zugestellt. Egal ob er es annimmt oder nicht.
achso...davon hatte ich noch nie was gehrt...danke...
HerrLich am 28. April 2008 09:53 Klugscheisserle hat recht. Einschreiben Rückschein hat keinerlei Rechtswirkung.
Klugscheisserle am 28. April 2008 10:11 @ HerrLich: Ja, ich weiß das so genau, weil ich es selbst erlebt hab. Da ging es um eine Wohnungskündigung. Ich wollte ganz fair um ganz korrekt sein, habe dem Vermieter telefonisch gesagt das wir kündigen und dann die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Der Vermieter hat sie einfach nicht angenommen und die Lagerfrist bei der Post verstreichen lassen, so galt die Kündigung als nicht zugestellt. Wir haben sie schließlich per Gerichstvollzieher zustellen lassen und mussten noch 3 Monate Miete umsonst zahlen, weil der Gerichtsvollzieher den Vermieter auch erst nach mehreren Zustellversuchen mal angetroffen hat u die Kündigung erst dann als zugestellt galt. 3 Monatsmieten, Gerchtsvollzieherkosten, Anwalstkosten usw. Das war eine teure Erfahrung!
Der Anwalt sagte, hätten wir ein einfaches Einschreiben geschickt, hätte die Kündigung rechtlich gesehen als zugestellt gegolten. Egal ob der Vermieter sie angenommen hätte oder nicht. Darum weiß ich NIE WIEDER RÜCKSCHEIN!!! Mir geht edesmal der Hut hoch, wenn die Verbraucherzentralen diesen Schwachsinn im Fernsehen empfehlen!
Auch da bleibt ein restliches Risiko, weil zwar der Eingang des Briefes beweisbar ist, nicht jedoch der Inhalt.
wie soll man denn den inhalt beweisen? also ein wneig vertrauen sollte man schon haben oder?
Bandido am 28. April 2008 09:58 Drum vorab fristwahrend per Fax und als normales Einschreiben hinterher. Dann ist der Zugang wie auch der Inhalt bekannt.