Die Tochter möchte sich scheiden lassen und da sie die Eigentumswohnung nicht alleine finanzieren kann, möchte ich als Vater den Anteil des (bisherigen) Schwiegersohn's übernehmen (Mitschuldner im Darlehensvertrag und Eintrag im Grundbuch). Soweit ich weiß, ist die Grunderwerbsteuer nicht fällig bei Übertragung von Ehegatten untereinander (z. B. bei Scheidung) und bei Übertragung von Verwandten in gerader Linie (z. B. von Tochter auf Vater). Wenn also die Tochter den Anteil des Schwiegersohns übernimmt und ich den Anteil der Tochter, dann dürfte meiner Meinung nach keine Grunderwerbsteuer anfallen. Ist dies so zulässig oder kann das Finanzamt darauf bestehen, dass ich den Anteil des Schwiegersohns übernehmen muss und dann ist die Grunderwerbsteuer wieder fällig? Notfalls müssten wir dann die Eigentumsumschreibung in 2 Schritten machen: Zuerst die Übertragung des Anteils des Schwiegersohns auf die Tochter und später die Übertragung einer Hälfte auf mich. Dann fallen jedoch zweimal die Notar- und Grundbuchkosten an (immer noch billiger als Grunderwerbsteuer).

Stell doch mal bei deinem zuständigen Finanzamt den Antrag auf eine unverbindliche Auskunft.