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Wie kann ich Geld von einem Konto pfänden?

gefragt von hangloose70th am 09.05.2007 um 12:48 Uhr

Habe etwas bei e-bay gekauft und bezahlt, die Ware wurde aber nicht geliefert. Hatte dann ein Mahnverfahren eingeleitet und habe jezt einen offiziellen Vollstreckungsbescheid, mit dem ich wohl Schadensersatz bzw. Rückzahlung verlangen kann. Wie kann ich jetzt das Geld vom Konto des Verkäufers bekommen?


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ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 9. Mai 2007 13:11
8x
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Wenn Dir die Bankverbindung und der Sitz des Bankinstitutes bekannt ist (in der Regel Wohnort des Schuldners), beantragst Du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim für den Schuldner zuständigen Amtsgericht. Der Beschluss wird an die Bank und an den Schuldner zugestellt. Die Bank ist sodann Drittschuldner und verpflichtet, zunächst das Konto über die Höhe des Pfändungsfreibetrages hinaus "dicht" zu machen. Besteht ein Guthaben über den Pfändungsfreibetrag hinaus, wird Dir Dein Geld (nebst titulierter Kosten für Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid, Kosten für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) ausgezahlt. Ist kein Geld auf dem Konto, gehst Du zunächst leer aus und trägst zudem die weiteren entstandenen Kosten. Du hättest sodann die Möglichkeit, einen Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) (in Kombination mit einem einfachen Vollstreckungsauftrag über den Gerichtsvollzieher; den Antrag reichst Du wiederum beim für den Schuldner zuständigen Amtsgericht ein) zu stellen, um so ein Vermögensverzeichnis des Schuldners zu erhalten. Vielleicht hat er auch schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das könntest Du bei seinem zuständigen Amtsgericht in Erfahrung bringen. Dazu musst Du dorthin eine Kopie des Titels übersenden (zum Nachweis Deines rechtlichen Interesses). Hat der Schuldner die EV abgegeben, erhälst Du eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses (was auch Kosten verursacht). Daraus ergeben sich unter Umständen weitere Vollstreckungsquellen - oder halt auch nicht, je nachdem, wie pleite oder vermögend der Schuldner ist.


Wenn Du noch Fragen hast, ich könnte Dir auch evt. mit Textvordrucken helfen...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Mai 2007 12:53
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Indem du den Titel durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lässt. Das ist nun mal deren Job.

Kommentar von 42341ebb4309af8c583c7e5302f41d49smallpipiopa am 9. Mai 2007 13:57

rrrichtig


BirgitKing
beantwortet von BirgitKing am 14. Mai 2007 18:38
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tja, wir können mit titeln gegen nichtzahler (wir hatten einen kl. handwerksbetrieb estrich) die wände pflastern, schließlich haben wir unsere firma drum zumachen müssen, weil das mühsam und teuer vor gericht erstrittene geld nie reinkam. - die gerichtsvollzieher kosteten jedesmal hübsche summen und fragen doch nur höflich vor ort an, ob derjenige grad was flüssig hat (lassen sich portemonee zeigen, wie niedlich). hat der gläubiger natürlich nie... unsere versuche verliefen jedesmal im sande, außer mehrkosten nix gewesen, traurige, deprimierende rechtslage...


anonym
beantwortet von Pumuckel100 am 19. Juli 2008 16:08
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Hier findest Du weitere Informationen zur Konto Pfändung: http://www.geld-magazin.info/finanzielle-probleme/konto-pfaendung


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