Bei den Einkünften aus Spekulationsgeschäften, können Verluste ja nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Aber sie können mit Gewinnen anderer Jahre verrechnet werden als Verlustrücktrag oder als Verlustvortrag. Angegeben werden diese Einkünfte in der Anlage SO. Wie kann man dort angeben, dass man einen Verlustrücktrag, also eine Verrechnung mit den Vorjahresgewinnen vornehmen möchte?
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Ein Verlustvortrag gehört steuerlich zu den Sonderausgaben gehört und ist dort anzugeben.
Wär mir neu dass ein Verlustvortrag zu den Sonderausgaben gehört. Er ist aber, denke ich, dort einzutragen.
Und ein Verlustrücktrag?
Kann es sein, dass ein Verkustrücktrag von Amts wegen, also quasi automatisch berücksichtigt wird?
Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgleichbar sind, können bis zu einem Betrag von 511.500 € (Ehegatten: 1.023.000 €) vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abgezogen werden.
Grundsätzlich richtig, nur hier geht es ja um die Verluste aus Spekulationsgeschäften. Also einen vom Gesamtbetrag der Einkünfte isolierten Verrechnungskreis?
Berichtigung! Ich denke ein Vortrag wird automatisch gemacht und wenn ein Rücktrag gewünscht wird muss das im Mantelbogen eingetragen werden.
ich kenne das nur so wie ich angegeben habe.