Ich habe mit einer Schule in der Erwachsenenbildung einen 2-Jahresvertrag als Schüler abgeschlossen. Nun möchte ich den Kurs aber nicht mehr fortführen und kündigen. Nun steht im Vertrag drin, daß §626 BGB zur Wirkung kommen kann. Darin heisst es, wenn eine Seite aufgrund unzumutbarer Gründe zu einer Weiterverfolgung des Vertrages sich nicht mehr imstande sieht. Aber was könnte ich da als Grund angeben? Danke für eure Hilfe.

Gegenfrage: Was ist der Grund? Würdest du diesen als unzumutbar bezeichnen? Dann kündige den Vertrag unter Bezugnahme auf den Grund. Hast du keinen unzmutbaren Grund, kann ich dir leider nicht helfen.
Man könnte aber auch mit der Schulleitung sprechen, ob ordentliche Kündigung (6 Wochen vor Quartalsende) möglich ist. Im gegenseitigen Einvernehmen ist jede Kündigung möglich. Gruß monheide
DH
DH
Da gibt es nichts zuzufügen!!! DH
ganz genau