Wie kann ich eine Idee für eine Erfindung in die Tat umsetzen?

2 Antworten

Das Schützen von einer "Erfindung" ist, auf dem Papier, recht einfach. In der Realität ist das extrem kompliziert und extrem unsicher.

Was newkomer da sagt ist das was auf dem Papier steht ... nur in der Praxis ist das alles (fast) nichts wert. Es geht ewig bis Du ein Patent hast , es kostet einen Haufen Geld ...und wenn Du dann Deine "Erfindung" einer Firma vorstellst ... dann werden die Dir sehr wahrscheinlich sagen, das haben sie schon selbst in der Schublade .. bzw sie werden Dir Deine Idee "abkupfern" ... oder einfach sagen die ist nichts wert..

Um eine Erfindung wirksam zu schützen, muss man sie von einem teuren Spezialisten (einem Anwalt für Patentfragen) beschreiben lassen und man muss auch genug Geld haben, um die Erfindung (wenn sie wirklich einmal patentiert ist) dann zu schützen ... mit Prozessen und weiteren Patenten.

Wir sind deshalb dabei ein ganz neues System zu entwickeln ... aber bis das eingeführt ist, wird es noch einige Zeit dauern, weil die mafia Artigen Leute, die sich mit Erfindungen beschäftigen, keine Konkurenz haben wollen.
Versuche einmal diese Web Seite .. (aber sei vorsichtg, die scheint mir brauchbar zu sein, aber ich habe das nicht prüfen können) http://www.erfinderberatung.com

erst patentieren lassen dann bei einer Firma die vergleichbares Produktspektrum im Portfolio hat bei Entwicklung und Forschung das Produkt vorstellen

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@newcomer Gebrauchsmuster Schneller und preiswerter Erfindungsschutz

Technische Erfindungen können Sie schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.

Das schnelle Schutzrecht

Das DPMA prüft im Eintragungsverfahren die formellen und teilweise auch die sachlichen Schutzvoraussetzungen. So stellt die Gebrauchsmusterstelle zum Beispiel fest, ob es sich um eine technische Erfindung handelt.

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