Wie kann ich ein Namen Urheberrechtlich schützen?z.b auf Facebook, Twitter oder Instagram und überhaubt?

7 Antworten

Mit "eine Instagram Seite" ist mutmaßlich eine Webpräsenz auf der Website von Instagram gemeint bzw. eine eigene Website - denn "Seiten" gibt es nicht im Internet, höchstens in Dokumenten wie .doc oder .pdf. Das merkt man schon daran, dass man auf Websites nicht blättert, sondern scrollt ;-)!

Eine Website kann nun ein Werk beinhalten oder gar als Ganzes ein (Kunst-)Werk darstellen, das geschützt sein kann durch das Urheberrecht. Man denke nur an Christos Kunstwerk "The Wrapped Reichstag".

Der Name eines solchen Werkes genießt in der Regel keinen Schutz durch § 2 UrhG, mangels (s. Wikipedia) Schöpfungshöhe.

Der Name eines solchen Werkes ist aber automatisch und kostenlos geschützt durch das Markengesetz, siehe § 5 Geschäftliche Bezeichnungen:

"(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. (...)

(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken."

Zu diesen "sonstigen vergleichbaren Werken" gehört eben auch Christos Kunstwerk "The Wrapped Reichstag" - warum also nicht auch deine Website! Siehe dazu die Website "Warum benutzt Christo kein Geschenkpapier?": http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#christo

Was man dann nicht tun darf mit dem Titel deiner Website, das steht in § 15 Markengesetz. Selbes gilt für den Namen deines Unternehmens ("Unternehmenskennzeichen") - und für den Namen deiner Website, soweit diese unter dem Namen deines Unternehmens läuft. Siehe dazu wiederum § 5 ebenda, aber Absatz 2:

"(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten."

Beide Geschäftliche Bezeichnungen - Werktitel und Unternehmenskennzeichen - sind automatisch geschützt durch ihren geschäftlichen Gebrauch, Werktitel können aber auch früher geschützt werden durch Eintragung in ein anerkanntes Titelregister.

Als Marke im Sinne von Markengesetz § 4 kannst du den Namen einer Website nicht schützen lassen - außer, wenn die Website eine Dienstleistung darstellt! Beispiele für eine solche Dienstleistung:

  • Verkauf von Waren
  • Beratung
  • Unterhaltung
  • Information
  • Berechnen von Daten (Steuern etwa)

Zwar bietet jede Website Informationen an, aber nicht unbedingt als Dienstleistung "im geschäftlichen Verkehr"! Du kannst aber auch eine private Website wie "Meine drei Urlaubsfotos mit meiner Tante Maria vom Sommer 2015 auf Malta" als Informations-Dienstleistung schützen lassen durch Eintragung in das Markenregister des DMPA.de - etwa unter der Wort-Marke "Malta wie es stinkt und kracht".

Das kostet rund 300 Euro für drei Klassen von Dienstleistungen oder Waren - du könntest also auch noch die Klasse dazu nehmen, in der etwa Nagelfeilen vertreten sind, und jene Klasse für Versicherungsvermittlungen usw. Jede weitere Klasse kostet dann nochmal ca. 300,- extra.

Oder du wartest, bis deine Dienstleistung bei 50 % der Nutzer solcher Dinestleistungen bundesweit bekannt ist. Denn deine Marke ist laut § 4 Markengesetz automatisch geschützt, "soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat".

Gruß aus Berlin, Gerd

Urheberrechtlich gar nicht, das passiert automatisch, sofern dein "Werk" eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht. Das ist bei einzelnen Wörtern eher selten. Du kannst einen Begriff aber als Marke schützen. Das Patent und Markenamt hat eine eigene Website, auf der alles erklärt wird und du kannst den Schutz online beantragen. Was es zur Zeit kostet, weiß ich nicht. Für meine letzte Marke habe ich etwa 300 € bezahlt, ist aber schon ein paar Jahre her. Je mehr bereiche der Schutz abdecken soll, desto teurer wird es. VW, besitzt z.B. die Markenrechte am Namen "Golf" für Kraftfahrzeuge, nicht aber für Sportequipment. Hier wäre es vermutlich auch nicht möglich gewesen, da es die Sportart schon länger gab. 

Siehe auch:

http://www.dpma.de/marke/markenschutz/index.html

Ein Name lässt sich nicht schützen. Man kann höchstens eine Marke als solches schützen. Dann muss aber erst einmal eine entsprechende Eintragung erfolgen. Und es wird sehr genau definiert in welchem Umfang, für welche Verwendung und auch für welche Länder ein solcher Markenschutz beantragt wird, der im übrigen bei einigen hundert Euro los geht.

Das wirst du wohl kaum können.

Da du bestimmt auch deine "Namensrechte" an Instagram abgetreten hast mit der Registierung.

Dann wären größere Konzerne nicht auf der Plattform vertreten bzw die Plattform ein einziger Quell für Rechtsstreitigkeiten großer Namen.

@Limearts

Nein denn die plattform nutzt die marken der größeren unternehmen ja nicht selbst. Diese sind jedoch da vertreten da sie die plattform zu werbe zwecken nutzen.

Flirtheaven hat es korrekt erklärt.

Einzelne Namen bekommen keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie zu kurz sind.

Du kannst allerdings deinen Namen als "Wortmarke" eintragen lassen. Dann darf in deiner Branche sonst niemand mehr den Namen (und auch keinen ähnlich klingenden) verwenden. Das kostet aber eine Gebühr beim Patent- und Markenamt.

Ich würde zuvor überhaupt erst einmal checken, ob der Name nicht vielleicht schon eingetragen ist. In dem Fall handelst du nämlich alleine mit der Erstellung der Social-Media-Accounts bereits rechtswidrig.

https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht