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wie kann ich ein familienmitglied entmündigen

gefragt von betong am 24.08.2009 um 10:48 Uhr

Das Familienmitglied lebt allein und bezieht Rente lebt aber überden Verhältnissen so das bei ihm der gerichtsvollzier dauert kommt er aber alles schleiffenläst so das wir befürchten müssen das der gerichtvollzier bai uns kinder klingelt. Ist es des halb möglich Ihn zu eNTMÜNDIGEN jA ODER NEIN auf antworten würde Ich mich freuen


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anonym
beantwortet von canbycan am 24. August 2009 10:49
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Hilfreichste Antwort

Die Zeiten sind zum Glück vorbei, in denen Kinder ihre Eltern entmündigen konnten.

Aus finanziellen Gründen schon gar nicht.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 24. August 2009 10:52

es geht heute auch noch aber nur mit psychologischen gutachten die man ans gericht schickt. das gericht entscheidet dann ob auch ein elternteil entmündigt wird oder nicht. bei uns ist ein alter penner auf der straße und bei dem war der fall

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 24. August 2009 10:52

Hilfreich finde ich die Antwort aber nicht!

Kommentar von E92be612355df616e995ca0eaf12e350smallAglajana am 24. August 2009 10:53

Genauso charmant und sachlich wie die Frage...


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anonym
beantwortet von Simone01 am 24. August 2009 10:50
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Ich befürchte, dass das nicht so einfach ist. Dazu müsste ein Gutachten bestätigen, dass das Familienmitglied nicht mehr im vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Und nur weil einer eine Rente hat und über seine Verhältnisse lebt.... glaube kaum, dass das funktioniert.


mops09
beantwortet von mops09 am 24. August 2009 10:49
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Angst uns Erbe?

Kommentar von betong am 24. August 2009 10:50

nein angst das wir kinder die Rchungen bezahlen m üssen

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 24. August 2009 10:52

sag ich doch - das müsst Ihr doch erst "dann" übernehmen....

Kommentar von yildiz1 am 24. August 2009 10:55

warum hast du angst, seine rechnungen zu übernehmen, wieviele jahre hat er denn DEINE/EURE rechnungen übernommen und euch groß gezogen???


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 24. August 2009 10:50
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Das mußt beim Vormundschaftsgericht beantragt werden...

Kommentar von 21717670ef86e8086f351886aadcc86dsmalluwe8888 am 24. August 2009 10:51

wollt ich gerade schreiben


JoScho
beantwortet von JoScho am 24. August 2009 10:52
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Eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Du kannst eine Pflegschaft, früher Vormundschaft, beantragen. Das beinhaltet sowohl die wirtschaftlichen Belange, als auch eine Pflege, Wohnung ect. Geh zum Familienamt/gericht Deiner Gemeinde.


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 24. August 2009 10:49
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So einfach geht das nicht und das ist auch gut so!


Aglajana
beantwortet von Aglajana am 24. August 2009 10:51
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Also ist es entweder deine Mutter oder dein Vater, was? So lange derjenige im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, ist die Chance relativ gering, glücklicherweise.

Bei dir scheint wirklich eher die Angst um's Erbe dazusein...

BTW: Es gibt in der deutschen Sprache Kommatasetzung, sowie Groß- und Kleinschreibung UND eine Rechtschreibung...


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 24. August 2009 10:51
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Bei Euch werden die wohl erst sich melden, nach dem Ableben Deiner Eltern, sobald Du das Erbe animmst. Man kann glaube ich beim Amtsgericht einen Antrag stellen, nur willst Du nicht erst versuchen mit Deinen Eltern zusprechen? Es ist nähmlich ein sehr radikaler Schritt, so eine Entmündigung.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 24. August 2009 10:51
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Du gar nicht.Du kannst beim Amtsgericht nur einen Antrag stelle,musst ihn begründen.Danach kümmert sich der Amtsarzt und ein Familienrichter,die die Person befragen darum.Auf das Urteil hast du auch keinen Einfluss.Sollte der Entmündigung zugesprochen werden,bist du nicht automatisch der Vormund,der kann auch vom Amt benannt werden!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 24. August 2009 10:52
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Man kann niemanden entmündigen! Auf richterliche Anordnung könnte man bestenfalls eine Betreuung erreichen. Wenn Sie sehr triftige Gründe vorweisen können, dann könnte es durchaus möglich sein, das Ihre Sorge geprüft wird. Was Sie hier allerdings anführen, ist "Kokolores"! Damit werden Sie allenfalls Gelächter ernten!


netty88
beantwortet von netty88 am 24. August 2009 10:54
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Beim Familiengericht.Dieses prueft alles und ordnet auch die Untersuchungen an die noetig sind.Es sollte gut ueberlegt sein und es wird ein langer schwerer Weg. So schnell wird niemand entmuendigt.Wendet euch doch mal an die Familienhilfe der Caritas.Vielleicht koennen sie euch helfen damit der Mann wieder auf den richtigen Weg kommt.Vielleicht solltet ihr mal hinterfragen warum er so ist und Warum er das macht.Mir scheint eher das ihr mehr Angst um euer Geld habt,als das dem Mann geholfen wird.


Malkia
beantwortet von Malkia am 24. August 2009 10:54
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Wenn es nur um das Erbe geht, da muss man sich keine Sorgen machen, das kann man ausschlagen. Für die Schulden müsst ihr ja zur Zeit nicht aufkommen, also wird der GV bei euch auch nie klingeln.


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