Das Familienmitglied lebt allein und bezieht Rente lebt aber überden Verhältnissen so das bei ihm der gerichtsvollzier dauert kommt er aber alles schleiffenläst so das wir befürchten müssen das der gerichtvollzier bai uns kinder klingelt. Ist es des halb möglich Ihn zu eNTMÜNDIGEN jA ODER NEIN auf antworten würde Ich mich freuen
Die Zeiten sind zum Glück vorbei, in denen Kinder ihre Eltern entmündigen konnten.
Aus finanziellen Gründen schon gar nicht.
Ich befürchte, dass das nicht so einfach ist. Dazu müsste ein Gutachten bestätigen, dass das Familienmitglied nicht mehr im vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Und nur weil einer eine Rente hat und über seine Verhältnisse lebt.... glaube kaum, dass das funktioniert.

Angst uns Erbe?
nein angst das wir kinder die Rchungen bezahlen m üssen

Das mußt beim Vormundschaftsgericht beantragt werden...
uwe8888 am 24. August 2009 10:51 wollt ich gerade schreiben

Eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Du kannst eine Pflegschaft, früher Vormundschaft, beantragen. Das beinhaltet sowohl die wirtschaftlichen Belange, als auch eine Pflege, Wohnung ect. Geh zum Familienamt/gericht Deiner Gemeinde.

So einfach geht das nicht und das ist auch gut so!

Also ist es entweder deine Mutter oder dein Vater, was? So lange derjenige im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, ist die Chance relativ gering, glücklicherweise.
Bei dir scheint wirklich eher die Angst um's Erbe dazusein...
BTW: Es gibt in der deutschen Sprache Kommatasetzung, sowie Groß- und Kleinschreibung UND eine Rechtschreibung...
Bei Euch werden die wohl erst sich melden, nach dem Ableben Deiner Eltern, sobald Du das Erbe animmst. Man kann glaube ich beim Amtsgericht einen Antrag stellen, nur willst Du nicht erst versuchen mit Deinen Eltern zusprechen? Es ist nähmlich ein sehr radikaler Schritt, so eine Entmündigung.

Du gar nicht.Du kannst beim Amtsgericht nur einen Antrag stelle,musst ihn begründen.Danach kümmert sich der Amtsarzt und ein Familienrichter,die die Person befragen darum.Auf das Urteil hast du auch keinen Einfluss.Sollte der Entmündigung zugesprochen werden,bist du nicht automatisch der Vormund,der kann auch vom Amt benannt werden!

Man kann niemanden entmündigen! Auf richterliche Anordnung könnte man bestenfalls eine Betreuung erreichen. Wenn Sie sehr triftige Gründe vorweisen können, dann könnte es durchaus möglich sein, das Ihre Sorge geprüft wird. Was Sie hier allerdings anführen, ist "Kokolores"! Damit werden Sie allenfalls Gelächter ernten!

Beim Familiengericht.Dieses prueft alles und ordnet auch die Untersuchungen an die noetig sind.Es sollte gut ueberlegt sein und es wird ein langer schwerer Weg. So schnell wird niemand entmuendigt.Wendet euch doch mal an die Familienhilfe der Caritas.Vielleicht koennen sie euch helfen damit der Mann wieder auf den richtigen Weg kommt.Vielleicht solltet ihr mal hinterfragen warum er so ist und Warum er das macht.Mir scheint eher das ihr mehr Angst um euer Geld habt,als das dem Mann geholfen wird.

Wenn es nur um das Erbe geht, da muss man sich keine Sorgen machen, das kann man ausschlagen. Für die Schulden müsst ihr ja zur Zeit nicht aufkommen, also wird der GV bei euch auch nie klingeln.
es geht heute auch noch aber nur mit psychologischen gutachten die man ans gericht schickt. das gericht entscheidet dann ob auch ein elternteil entmündigt wird oder nicht. bei uns ist ein alter penner auf der straße und bei dem war der fall
Hilfreich finde ich die Antwort aber nicht!
Genauso charmant und sachlich wie die Frage...