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Wie kann ich die Erbschaft antreten

gefragt von suzyquattro am 02.08.2009 um 16:50 Uhr

Mein Vater ist vor ein paar Tagen gestorben. Meine Schwester, die in den letzten zwei Jahren seine gesetzliche Betreuerin war, und ich sind die direkten Nachkommen, ansonsten gibt es noch Enkel, ein Sohn von meiner Schwester, drei Söhne von mir und ein Sohn von meiner anderen, bereits verstorbenen Schwester. Ich habe so gut wie gar keinen Kontakt zu meiner Schwester, sie hat mir in den letzten Jahren keine Informationen zukommen lassen und mich jetzt lediglich vom Tod des Vaters benachrichtigt. Bis vor zwei Jahren habe ich mich um ihn gekümmert - da stand er noch nicht unter Betreuung. Ich hatte damals auch Vollmacht über sein Konto. Von daher weiss ich, daß er zu diesem Zeitpunkt ca. 100.000 Euro auf seinem Konto hatte. Ich weiss nicht - und meine Schwester gibt mir auch keine Auskunft - ob da jetzt noch etwas von da ist, wie es überhaupt mit den Kosten für Heim, jetzt Beerdigung etc. aussieht, ob Schulden da sind usw. Was kann bzw. muss ich jetzt tun? Sollte ich zum Nachlassgericht oder Anwalt gehen, um das klären zu lassen, kann ich von meiner Schwester eine Aufstellung der Kosten/evtl. Schulden bzw. Guthaben verlangen? Muss ich irgendwo angeben, daß ich Erbin bin? Er hat zwar ein Testament gemacht, soweit ich weiss aber nicht handschriftlich. Meine Schwester sollte danach nur den Pflichtteil bekommen. Eine Kopie (ohne Unterschrift) habe ich zu Hause.

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Erben x 282 Testament x 279 Erbschaft x 277

eddali
beantwortet von eddali am 2. August 2009 16:58
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Es erben Du, Deine Schwester und der Sohn Deiner verstorbenen Schwester. Ich würde zum Nachlassgericht gehen und mich schlau machen. Erbschein beantragen usw.Denn wenn kein Testament hinterlegt ist, geht nix automatisch.


anonym
beantwortet von wittenberg am 3. August 2009 10:33
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Auf keinen Fall abwarten, sondern die Schwester um Auskunft bitten. Es sind alle Erben gleichberechtigt, Nachlassgegenstände sind gemeinsam zu "verteilen". Das Nachlassgericht kann am besten Auskunft erteilen, aber auch ein Anwalt für Erbrecht. Es kann auch ein neues Testament geben. Versuche eine "friedliche" Regelung. Innerhalb von 6 Wochen kann das Erbe ausgeschlagen werden, danach erbt man auch Schulden.

Kommentar von suzyquattro am 3. August 2009 10:55

Hallo Wittenberg, das Problem ist ja gerade, daß meine Schwester mir keine Auskunft gibt. Und zum Nachlassgericht oder Anwalt gehen - werden die mir da nicht sagen, eine Kopie (siehe oben) sei nicht gültig?


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 2. August 2009 16:53
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Du musst jetzt gar nichts machen, als nur abwarten. Wenn Du erbberechtigt bist, bekommst Du ein Schreiben. Alles, was Du wissen musst, kannst Du daraus ersehen, bzw. wirst Du dann erfahren

Kommentar von suzyquattro am 2. August 2009 17:15

Erst einmal danke für alle Antworten. Abwarten - ok. Aber was, wenn die das Testament hat verschwinden lassen, gibt es da nicht irgendwelche Fristen, die ich berücksichtigen muss?

Kommentar von SUNFRIEND4 am 2. August 2009 21:49

Du kannst Dir einen Anwalt nehmen oder direkt zum Nachlassgericht gehen und das Testament vorlegen

Kommentar von suzyquattro am 3. August 2009 10:54

Hallo Sunfriend, ich habe ja nur eine Kopie des Testaments, mit dem Computer geschrieben und ohne Unterschrift.


anonym
beantwortet von mialena am 2. August 2009 16:53
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das ist ein Fall zur Klärung, für einen Rechtsanwalt


anonym
beantwortet von Chris1968 am 2. August 2009 16:53
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Mit der Kopie zum Anwalt. Aber sei auf alle Fälle Fair zur Schwester denn beide seid ihr gleich erbberechtigt und wichtiger noch lieber weniger Geld als der Verlust eines eigenes Familienmitgliedes


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