Hallo,
der Freund meiner Schwägerin betreibt seit kurzem ein kl. Restaurant. Er selbst hat kein Auto und keinen Führerschein. Meine Schwägerin erledigt fast alle Einkäufe mit ihrem Auto auf ihre Kosten und hat dadurch auch einen enormen Zeitaufwand.
Gibt es eine saubere Möglichkeit, dies buchhalterisch unterzubringen?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Das Auto auf die übliche Weise, mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (steuerlich wie eine Privateinlage zu behandeln). Die Zeit -> siehe Beitrag von Wolfgang Joost.
Was bedeutet "steuerlich wie eine Privateinlage"? Gibt es keine Möglichkeit dies als Kosten zu verbuchen?
Ich war jetzt davon ausgegangen, dass kein Geld fliesst. In beiden Fällen ist das Ergebnis für den Betrieb dasselbe ;-)
Sie unterstützt im Moment das Geschäft durch Erbringung einer unentgeltlichen Leistung. Der Inhaber könnte diese Fahrten - zum Beispiel ähnlich einer Reisekostenabrechnung - verbuchen. Das eine Konto ist ein Aufwandskonto, also von mir aus Fahrtkosten, das andere das Eigenkapitalkonto, deshalb Privateinlage.
Wenn Geld fließen (also Deine Schwägerin eine Kompensation erhalten) soll, macht man es anders. Sie kann diese Belege erstellen und rechnet sie mit dem Restaurant ab, das Restaurant erstattet ihr die Auslagen (steuerfrei) und bucht Aufwand gegen Kasse (oder Bank).
Für den Gewinn der Firma ist es neutral, für Deine Schwägerin könnte die zweite Möglichkeit attraktiver sein.
Für die aufgewandte Zeit gibt es keine Pauschalierungsmöglichkeit, da kann nur ein (wie auch immer geartetes) Beschäftigungsverhältnis gewählt werden.
Ihr solltet übrigens Verträge "wie unter Fremden" schließen und abwickeln, einschließlich Überweisung auf ein Konto (also besser nicht bar). Das Finanzamt ist da sehr pingelig.
Am besten sie geht zu erst auf's Finanzamt und fragt genau nach, wie das geregelt sein muss. Jedes Finanzamt ist in solche Sachen etwas anders. Was ihr das Restaurant bezahlen kann und darf, damit es nich als Abgeltung und nicht als einkommen angerechnet wird ist sicher nicht einfach zu sagen. Aber eine allegemeine empfehlung ist das Führen eines Fahrtenbuches. Zumindest für alle Dienstfahrten.
Wolfi0410 am 29. März 2008 21:43 Jedes Finanzamt hat sich an die Abgabenordnung und Gesetze zu halten und sonst garnichts. Da spielen Sichtweisen irgendwelcher Sachbearbeiter nicht die geringste Rolle.
Das Restaurant darf ihr 30 Cent/Km erstatten und sonst nichts, alles andere wäre Lohn oder Einkommen je nachdem ob sie eingestellt wird oder Rechnung legt.
Für die reine Fahrtkostenerstattung braucht es kein Fahrtenbuch. Da wird ein Beleg geschrieben: Am, um, von, nach, xxkm y 30Cent = yx Betrag. Erhalten Unterschrift Ende.

Was willst Du überhaupt wissen?
Wie es Dein Freund verbuchen soll oder wie es Deiner Schwägerin bezahlt werden soll?
Oder beides?
Dann sag erstmal um welche Beträge wir hier überhaupt reden, dann kannst Du auch eine vernünftige Antwort kriegen ohne schwer verständliches Beamten- oder Beraterdeutsch.