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WIe kann ich der GEZ klar machen, dass ich kein TV habe?

gefragt von Ordensbruder am 16.06.2008 um 10:08 Uhr

Ich habe mein TV abgemldet und zwei Jahre nichts von denen gehört. Auf einmal kommt eine Rechnung von über 250 Euro, in der ich aufgefordert werde Gebühren nachzuzahlen. Wie kommen die auf solch eine Idee und wie wehre ich mich dagegen??? Danke

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Recht x 35.050 Geld x 22.460 TV x 8.170 Rechnung x 1.073 GEZ x 741

Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 16. Juni 2008 10:10
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Widerspruch einlegen und denen mitteilen, dass du kein TV-Gerät hast. Allerdings musst du seit neuestem für einen Internetfähigen PC auch GEZ-Gebühren zahlen. Erkundige dich da mal besser.

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von brettpit am 16. Juni 2008 10:17
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.. und denk daran dass du ihn auch wegen des Bescheides Nicht in die Wohnung lassen brauchst-den GEZMann. Bei meiner Nichte war dies der Fall-ihr wurde gesagt wenn sie ihn nicht sofort hereinlasse erhöht sich die (fingierte Rechnung) um 100 Euro !! Und ?? Sie ließ ihn nicht rein und nach Schreiben vom RA war alles versickert


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 16. Juni 2008 10:11
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auch wenn du keinen fernseher, sondern nur ein radio oder autoradio hast, bist du gebührenpflichtig. und ein radio wird von der gez in jedem haushalt/auto vermutet. dagegen wehren ist leider fast aussichtslos...


anonym
beantwortet von nofun am 16. Juni 2008 10:34
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Gegenfrage: Ist die Abmeldung von der GEZ bestätigt worden? Wenn ja, dann nachfragen, warum die dir eine Rechnung schicken, wenn kein Fernsehgerät angemeldet ist. Nachweisen, dass du kein TV hast, musst du nicht, sondern die GEZ bzw. später die Rundfunkanstalt muss nachweisen, dass du nach der erfolgreichen Abmeldung inzwischen wieder ein TV-Gerät hast. Stellt sich die GEZ trotz bestätigter Abmeldung stur, dann Gebührenbescheid abwarten und Widerspruch einlegen.


heligirl
beantwortet von heligirl am 16. Juni 2008 10:14
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Die sind einfach blöd! Als ich zu meinem Exfreund gezogen in, haben die mich auch monatelang genervt. Ich habe geschrieben, erklärt, nochmal erklärt usw. Erst als ich geschrieben habe, dass ich einen Anwalt einschalte, deren Kosten die GEZ zu zahlen hätte, wenn sie mich weiter belästigen würden, hörte das auf. Ob es nun die "Drohung" war, kann ich nicht sagen, aber es hat echt lange gedauert. Wenn du eine Abmeldebestätigung hast (und kein Radio, Autoradio etc) lehn dich zurück und lass sie schreiben. Dann kann dir nichts passieren.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Juni 2008 10:19

Die sind nicht blöd, sonder scharf aufs Geld! Meine Eltern hatten halbes Jahr lang keine Empfangsgeräte, weil sie in einem Rohbau gehaust hatten und mussten trotzdem zahlen, um einem unsicheren Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

Kommentar von 54380068def9e74919da2f6c87f4db62smallschmollmund am 16. Juni 2008 10:22

Ja Indy dann gehören Dir die Ohren gewaschen nach deinen Kommentaren!!Ich hätte von dir erwartet, dass du auf die Hinterfüße stehst und denen bei deinen Eltern keine Chance gelassen hättest,entäuschundweg

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 16. Juni 2008 10:29

Wie bitte? Du lässt deine Eltern sowas zahlen, ohne dass sie ein TV haben??? Also das kann doch wohl nicht wahr sein. Ich hätte ein Foto vom Rohbau gemacht und sie zum Fernsehabend eingeladen mit dem Kommentar, dass sie Leitung und Gerät bitte mitbringen sollen, Knabbereien würdest du stellen.

Kommentar von 54380068def9e74919da2f6c87f4db62smallschmollmund am 16. Juni 2008 10:20

Dein erster Satz ging mir wie Öl vonne Lippe.. DH


anonym
beantwortet von Lissa am 16. Juni 2008 10:10
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Wenn es keine Rechnung sondern ein Bescheid war, kannst du Widerspruch erheben, den du entsprechend begründen musst.

In deren Schreiben steht auch drin, aus welchem Grund sie Geld von dir haben möchten. Am besten liest du den mal gründlich durch.


anonym
beantwortet von Werniman am 16. Juni 2008 11:24
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Hast du eine Bestätigung bekommen,daß die Kiste abgemeldet ist ? Wenn ja,schreib den Kaspern das und ignorier die Rechnung einfach.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Juni 2008 10:18
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Eigentlich ist GEZ nchweispflichtog, wenn sie von dir eine Gebührennachzahlung verlangt. Frag doch die GEZ nach Beweisen und Grundlagen dieser Rechnung.


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