hallo ich werde bald 18 und möchte dann mein Kindergeld auf ein anders Konto haben nicht mehr auf das von meinen Eltern. Und meine ist wo mach ich das?Muss ich bei der Kinderegeldkasse anrufen und dort meine neue Kontonummer angeben?
Ohne das Einverständnis deiner Eltern, die nämlich anspruchsberechtigt sind, geht das gar nicht!
So viel ich weiß bekommen die Eltern das Kindergeld und nicht die Kinder!
Das Kindergeld soll Eltern unterstützen für die Verpflegung und Erhaltung der Existenz des Kindes aufzukommen. Wenn du noch zu Hause wohnst bleibt das Geld da wo es ist ;)
Guppy194 am 1. Dezember 2008 11:28 zustimm

Hier kommt es immer wieder zu Verwechslungen; es wäre besser das Kindergeld würde Erziehungsbeihilfe heissen; das Kindergeld ist eine steuerliche Ermäßigung und steht dem Steuerpflichtigen zu; auch die Familienkasse (es gibt keine Kindergeldkasse) ist eine Steuerbehörde und keine Sozialbehörde; Kindergeld wird ja auch nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes gewährt; es kann natürlich an das Kind ausgezahlt werden, wenn die Eltern dem zustimmen; ansonsten kann auf Antrag Kindergeld an Dich ausgezahlt werden, wenn kein Unterhalt gezahlt wird und Du Deinen Lebensunterhalt selber sicherstellen musst.
Das Kindergeld steht den Eltern zu, nicht dem Kind.
Du kannst Dir das Kindergeld von Deinen Eltern auszahlen lassen. Aber so lange Du von Deinen Eltern Wohnraum, Essen, Kleidung ... bekommst - warum sollten sie das tun?

Wieso, Du wohnst doch bei Deinen Eltern. Warum sollten sie deshalb nicht mehr das Kindergeld, das dazu gebraucht wird, um Dich zu ernaehren, bekommen?
nächsten monat bin ich ya nedmehr bei meinen eltern
wenn du nicht mehr in einer Ausbildung bist gibt es eh kein Kindergeld mehr
Das Kindergeld steht nur Deinen Eltern zu, die können einen Überleitungsantrag bei der Familienkasse stellen. LG
das müssen dir deine Eltern danbn überweisen. Kindergeld steht nur den Eltern zu und nicht den Kindern
In dem Moment, wo du eine eigene Wohnung unterhälts, können dir deine Elten das Kindergeld weiter auf dein Konto überweisen. Aber das Kindergeld ist kein Taschengeld. Die Behörden werden dir nur mit genemigung der Eltern das Geld zu verfügung stellen.

Wenn die Eltern damit einverstanden sind, können sie dir das Geld auch per Dauerauftrag von ihrem Konto auf deines überweisen, so habe ich es zumindestens mit meiner Tochter gemacht als sie ausgezogen ist. Erspart man sich den ganzen Heckmeck.
Wenn deine Eltern die Zustimmung geben, können sie es auch veranlassen, dass das Kindergeld auf ein anderes Konto geht. Ansonsten hast du da schlechte Karten, da Kindergeld nun mal den Eltern zusteht!
Hallo.Du müßtest auf deiner dir zuständigen Kindergeldkasse anrufen . Wohnst du bei deinen Eltern?
nächsten monat nicht mehr
Ne Bekannte ist mit 17 ausgezogen.Sie hat das Kindergeld von ihren Eltern bekommen.Ich denke du mußt dies mit deinen Eltern klären.Sie müssen an dich überweisen.Aber frag lieber nach.Kindergeldkasse die ,Damen sind immer sehr nett und Auskunftsfreudig.
mit meinen eltern kann ich vergessen die geben mir das so oder so nicht

Am Besten selber hingehen oder wenigstens schriftlich. Anrufen kann ja jeder und so nehmen die (glaube ich) auch keine Änderung entgegen. Woher sollen die denn am Telefon wissen, daß da nicht jemand versucht sich Dein Geld anzueignen.

das muss man wenn beantragen, die eltern krigen nur das geld

du kannst das kindergeld nur dann an ein andseres konto überweisen lassen,wenn du nicht mehr zu hause wohnst und du in der ausbildung bist!(und nicht zu viel verdienst) und deine eletrn müssen das bestätigen.nur weil du 18 wirst,bekommst du nicht automatisch das kindergeld!
svanny am 1. Dezember 2008 11:15 Die Eltern müssen es letztendlich nicht bestätigen, sie müssen es sogar beantragen. Wenn zu viel verdient wird, dann bekommen auch die Eltern für das Kind kein Kindergeld mehr, ist ja wohl klar.

Schriftlich beantragen - müssen deine Eltern machen, denn die haben eigentlich Anrecht auf das Geld. Geht übrigens nicht, wenn du noch Geschwister hast, die Kindergeld bekommen.
(Vor kurzem in der Familie solch einen Fall gehabt, daher kann ich das mit Gewissheit sagen.)
marieclaires am 1. Dezember 2008 11:13 totaler quatsch.
svanny am 1. Dezember 2008 11:14 Auf welche Kenntnisse bezieht sich deine Aussage?
marieclaires am 1. Dezember 2008 11:16 auf meine eigenen.rheinland pfalz.mein kindergeld wurde mir direkt vom staat überwiesen,als ich das beantragt habe und mein vater dem zugestimmt hatte.ich habe noch 2 geschwister,die sogar noch im kindergarten waren...und trotzdem die kindergartengebühr nicht höher wurde...weil die richtet sich nach den kindern die noch kindergeldd bekommen.ich war damals in der ausbildung! ;)
svanny am 1. Dezember 2008 11:19 Gut, komme auch aus RLP. Kann dir nur sagen, dass das bei meinem Bruder aus den genannten Gründen vor 2 Wochen abgelehnt wurde - also die Überweisung auf ein seperates Konto.
marieclaires am 1. Dezember 2008 11:22 :( komisch...die haben wohl ne meise? wenn nur 1 kind da ist geht das?dann ist man ja abhängig das mama und papa das überweisen... das ist doch keine gleichberechtigung!
svanny am 1. Dezember 2008 12:20 Ja komisch ist es auf jeden Fall. Gerade wenn es offenbar in deinem Fall anders gehandhabt wurde. Andererseits kann ich es auch nachvollziehen, weil die Eltern eben bezugsberechtigt sind und es deswegen Sinn macht Geld nur auf ein Konto zu überweisen.
Aber letztendlich können die Eltern ja auch einfach einen Dauerauftrag einrichten.

wo wohnst du denn?
ich möchte ausziehen deswegen
schildi am 1. Dezember 2008 11:17 erst ausziehen und dann schriftlich deine neue Adresse angeben ich hoffe du bist Azubi sonst bekommst du nichts mehr mit 18 Jahren
marieclaires am 1. Dezember 2008 11:17 AUF DEM JUGENDAMT: kindergeldstelle!
sry ich meinte: und miene Frage ist wo mach ich das?