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Wie kann ich das Abo noch stoppen?

gefragt von MoOrtal am 16.09.2008 um 17:55 Uhr

Die Widerrufsfrist ist heute abgelaufen... wie kann ich jetzt noch vorgehen wenn die einfach behaupten dass ich nie Briefe geschickt habe obwohl ich dies innerhalb der 2 Wochen 3mal gemacht habe. In den Briefen habe ich um Bestätigung gebittet aber einen Rückschein habe ich nicht beigelegt oder so. Des Weiteren habe ich 2 E-Mails geschickt in denen ich die Briefe angekündigt habe. Reicht das als beweislage um das Abo doch noch zu stoppen? Wenn ja wie kann ich es jetzt noch stoppen? (Kontonummer oder Sonstiges ist nicht angegeben nur meine Straße und Hausnr. , sogar mein Name ist nicht vollständig und der Straßenname ist falsch. Vielen dank für die Antworten im Vorraus.

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Recht x 35.178 betrug x 1.070 abo x 239 widerruf x 144

98spike
beantwortet von 98spike am 16. September 2008 17:57
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So etwas sollte man immer per Einschreiben schicken und nicht um bestätigung bitten, darauf spekulieren diese Drücker doch. Es ist völlig klar das die sagen sie haben keine Post bekommen, den eine Briefmarke kann man nicht nachverfolgen.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 16. September 2008 18:04

Eigentlich stimmt das.

Nun stell dir vor, die ziehen das bei ein paar Tausend Leuten ab und alle sagen, dass sie einen Brief mit Widerruf abgeschickt haben, von dessen Auslieferung die Firma aber nie etwas bemerkt haben will.

Gibt es dann sowas wie einen Anscheinsbeweis?

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 16. September 2008 18:12

Das wird echt schwierig, solche Sachen versendet man am besten immer per Einschreiben mit Rückschein, dann hat man eine Identnummer und als sicherheit den Rückschein. Das Problem da besteht dann nur noch das der Empfänger den Empfang verweigern kann, und man auch nichts in der Hand hat.


Hessentag08
beantwortet von Hessentag08 am 2. November 2008 13:09
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Defenetiv Einschreiben Rückschein ist man immer auf 100% sicherheit


anonym
beantwortet von pipapu am 18. September 2008 10:42
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schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.


anonym
beantwortet von MoOrtal am 16. September 2008 18:05
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Danke für die schnelle Hilfe.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 16. September 2008 18:01
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Normalerweise reicht das aus,besser ist natürlich per Einschreiben.Wichtig ist auf jeden Fall vom gesamten Schriftverkehr Kopien aufzuheben.Sollte die Ware dennoch geliefert werden, Annahme verweigern oder "an Absender zurück" draufschreiben und zurückgehen lassen.Das kostet denen dann nämlich Geld.Solltest du eine Einzugsermächtigung erteilt haben u. es wird Geld abgebucht, sofort zur Bank gehen u. zurückholen lassen.

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:04

Einschreiben heißt: Brief mit Rückschein?

Kommentar von Mietnormade am 16. September 2008 18:07

Einschreiben heißt der Empfänger quittiert den Empfang. Und Rückschein heißt Du bekommst eine Quittung das der Eingang quittiert wurde. Kostet etwa 5 Euro. Oder Du könntest alltzernativ die Verlustwarscheinlichkeit von 10 Briefen aus 1/1567BTK erhöhen. Das ist so wahrscheinlich wie 8 Sechser im Lotto hintereinander.

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:13

3 Briefe die ich per E-Mail angekündigt habe können ja auch nciht verschwinden... die Wahrscheinlichkeit ist ja auch schon viel zu gering wurde mir gerade gesagt.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 16. September 2008 18:13

Nicht automatisch, mußt dann Einschreiben Plus Rückschein machen.

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:19

Also reichen die 3 angekündigten Briefe nicht aus? Und jetzt nach abgelaufener Widerrufsfrist kann ich das Abo auch nicht mehr loswerden oder was meinst du?=/

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 16. September 2008 18:41

Das kann ich Dir auch leider nicht sagen, wie das jetzt genau ausgeht.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 16. September 2008 20:34

@MoOrtal:Bleib gelassen u.warte in Ruhe ab.Es werden wohl nicht alle Briefe verlorengegangen sein, dass ist höchst unwahrscheinlich.Wenn trotzdem was kommt, mach´s so, wie ich dir oben geschrieben hab

Kommentar von MoOrtal am 17. September 2008 18:05

okay danke =)


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 16. September 2008 18:01
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Ein Brief kann schon mal abhanden kommen (obgleich schon das selten ist), aber gleich mehrere sicher nicht. Eine Firma, die so frech lügt, traut sich bestimmt nicht, deswegen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Tut sie es doch, geh damit sofort zum Anwalt.

Du solltest evtl. nochmal kündigen (Einschreiben mit Rückschein) und dazuschreiben, dass du das nur vorsorglich machst, weil du das eigentlich schon innerhalb der Widerrufsfrist getan hattest, die Briefe aber bei ihnen verloren gegangen sind (oder so ähnlich).

Alles AFAIK und IANAL.

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:02

Danke ich glaube das werde ich machen. Kostet so ein Rückschein was?

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 16. September 2008 18:40

Ja, auf Einschreiben +1,80 der Rückschein

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:59

Aber das Einschreiben kann doch trotzdem noch abgelehnt werden oder? Vor Allem weil die Frist jetzt schon abgelaufen ist :(

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 16. September 2008 19:21

Ja leider

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 20:07

aber dann habe dann habe ich doch als beweis dass es abgelehnt wurde oder? ich hoffe es...


dispo1
beantwortet von dispo1 am 16. September 2008 17:59
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ja,vorsichtshalber würde ich noch angeben,dass du noch minderjährig bist,dann wirste meist in ruhe gelassen.

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:01

Ich bin auch erst gerade 18. Kann ich das auch noch nach der Frist damit lösen?

Kommentar von 0a42e8f1454f98edc482d2e8a55ed576smalldispo1 am 16. September 2008 18:04

nein im grunde nicht. hast du eventuell noch kleinere Geschwister?

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:07

ja eine minderjährige Schwester. Dann kann ich mit ihr also noch was geradebiegen?

Kommentar von 0a42e8f1454f98edc482d2e8a55ed576smalldispo1 am 16. September 2008 18:09

Ich würds versuchen. Dann lassen die dich von ganz alleine in ruhe. Hatte mal nen ähnliches problem und musst emeinem perso einschicken und die sache war gegessen,weil ich noch 16 bin.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 16. September 2008 17:58
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Warum willst Du das stoppen? Ein Widerruf reicht doch und wer nicht bestellt liefert braucht auch nicht auf Bezahlung hoffen. Du brauchst auch keinen Rückschein ein einfacher Brief reicht aus.

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:00

Wie meinst du das?

Kommentar von Mietnormade am 16. September 2008 18:04

Wenn Du 2 Briefe geschickt hast und die Postverlustwahrscheinlichkeit ist 1/1,5 Mio ist die Wahrscheinlichkeit das 2 Briefe nicht ankommen 1/225Mrd. Das überzeugt in Deutschland jeden Richter. Und weil ich das auch immer so mache wird es bei Dir nicht anders sein. Glaube mir deutsche Richter sind die Schwerter der Demokratie.

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:06

Ich habe ja sogar 3 Briefe geschickt und in E-Mails angekündigt die ich gespeichert habe. Das kann die Firma doch nciht einfach ignorieren oder?

Kommentar von Saarland60 am 16. September 2008 18:17

"Glaube mir deutsche Richter sind die Schwerter der Demokratie"

HUST!........

Kommentar von Simple_avatar5smallXCarpediemX am 16. September 2008 18:06

Das stimmt was Mietnormade sagt. Auch wenn die liefern brauchst du nicht bezahlen, ist deren Problem. Kannst ja bei denen entrüstet anrufen und darauf hinweisen dass du nie ein Abo wolltest, die sollen gefälligst die Lieferung einstellen, du bezahlst gar nichts, auch nicht das gelieferte "was auch immer"! LG (das sind uralte Tricks um Abonnenten zu bekommen)

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:09

Kontonummer oder so haben die ja eh nciht von mir... die haben nur meinen Namen und die Addresse. Der Straßenname ist des Weiteren falsch und mein Name ist nicht vollständig.

Kommentar von Mietnormade am 16. September 2008 18:12

Na klaro können die das ignorieren. Du wirst das doch bei den Rechnungen die die jetzt schicken auch machen. Falls einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.(Sehr unwahrscheinlich) Quittierst Du den Empfang (kommt mit EInschreiben) und legst Widerspruch mit der Begründung ein das Du innerhalb der Widerrufsfrist den Vertrag 3 mal schriftlich widerrufen hast. (Ende der Geschichte)

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:15

Widerspruch einlegen. Mache ich dass dann auch selber schriftlich oder muss ich mir dafür ienen Anwalt nehmen? Ich bin 18 und habe nciht wirklich viel Geld... :(

Kommentar von Mietnormade am 16. September 2008 18:23

Ein Mahnbescheid enthält schon ein Kästchen wo Du nur ein Kreutzchen machen mußt. Ist ganz einfach und Du brauchst keinen Anwalt. Es sei denn natürlich Du möchtest eine Unterlassungsklage. Vielleicht mit Regressforderung wegen dem Terror?

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:51

wenn ich dann widerspruch einlege ist das auch ausreichend oder habe ich das abo dann trotzedm am hals?

Kommentar von Mietnormade am 17. September 2008 09:12

Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt, so erlässt das Amtsgericht (§ 699 Abs. 1 ZPO) auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids. Legt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren beendet. Der Anspruch kann hiernach im normalen Erkenntnisverfahren weiter geltend gemacht werden. Und bei dem Erkenntnisverfahren wird ein Richter die Wahrscheinlichkeit prüfen das 3 Briefe und 2 E Mail nicht angekommen sind.

Kommentar von MoOrtal am 17. September 2008 18:06

gerade eben habe ich noch ein einschreiben mit rückschein losgeschickt und das muss dann ja wohl mal durchdringen... danke für eure hilfe :)


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 16. September 2008 17:57
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Ganz schnell zur Post flitzen und einen Brief als teures Einschreiben abschicken, dann hast du das Postdatum von heute als Beweis und gut ist.

Kommentar von MoOrtal am 16. September 2008 18:00

Die Frist ist ja shcon abgelaufen... :(

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 16. September 2008 18:02

schon zu spät Post hat zu


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