Die Widerrufsfrist ist heute abgelaufen... wie kann ich jetzt noch vorgehen wenn die einfach behaupten dass ich nie Briefe geschickt habe obwohl ich dies innerhalb der 2 Wochen 3mal gemacht habe. In den Briefen habe ich um Bestätigung gebittet aber einen Rückschein habe ich nicht beigelegt oder so. Des Weiteren habe ich 2 E-Mails geschickt in denen ich die Briefe angekündigt habe. Reicht das als beweislage um das Abo doch noch zu stoppen? Wenn ja wie kann ich es jetzt noch stoppen? (Kontonummer oder Sonstiges ist nicht angegeben nur meine Straße und Hausnr. , sogar mein Name ist nicht vollständig und der Straßenname ist falsch. Vielen dank für die Antworten im Vorraus.

So etwas sollte man immer per Einschreiben schicken und nicht um bestätigung bitten, darauf spekulieren diese Drücker doch. Es ist völlig klar das die sagen sie haben keine Post bekommen, den eine Briefmarke kann man nicht nachverfolgen.
Defenetiv Einschreiben Rückschein ist man immer auf 100% sicherheit
schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.

Normalerweise reicht das aus,besser ist natürlich per Einschreiben.Wichtig ist auf jeden Fall vom gesamten Schriftverkehr Kopien aufzuheben.Sollte die Ware dennoch geliefert werden, Annahme verweigern oder "an Absender zurück" draufschreiben und zurückgehen lassen.Das kostet denen dann nämlich Geld.Solltest du eine Einzugsermächtigung erteilt haben u. es wird Geld abgebucht, sofort zur Bank gehen u. zurückholen lassen.
Einschreiben heißt: Brief mit Rückschein?
Einschreiben heißt der Empfänger quittiert den Empfang. Und Rückschein heißt Du bekommst eine Quittung das der Eingang quittiert wurde. Kostet etwa 5 Euro. Oder Du könntest alltzernativ die Verlustwarscheinlichkeit von 10 Briefen aus 1/1567BTK erhöhen. Das ist so wahrscheinlich wie 8 Sechser im Lotto hintereinander.
3 Briefe die ich per E-Mail angekündigt habe können ja auch nciht verschwinden... die Wahrscheinlichkeit ist ja auch schon viel zu gering wurde mir gerade gesagt.
98spike am 16. September 2008 18:13 Nicht automatisch, mußt dann Einschreiben Plus Rückschein machen.
Also reichen die 3 angekündigten Briefe nicht aus? Und jetzt nach abgelaufener Widerrufsfrist kann ich das Abo auch nicht mehr loswerden oder was meinst du?=/
98spike am 16. September 2008 18:41 Das kann ich Dir auch leider nicht sagen, wie das jetzt genau ausgeht.
ghostwriter am 16. September 2008 20:34 @MoOrtal:Bleib gelassen u.warte in Ruhe ab.Es werden wohl nicht alle Briefe verlorengegangen sein, dass ist höchst unwahrscheinlich.Wenn trotzdem was kommt, mach´s so, wie ich dir oben geschrieben hab
okay danke =)

Ein Brief kann schon mal abhanden kommen (obgleich schon das selten ist), aber gleich mehrere sicher nicht. Eine Firma, die so frech lügt, traut sich bestimmt nicht, deswegen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Tut sie es doch, geh damit sofort zum Anwalt.
Du solltest evtl. nochmal kündigen (Einschreiben mit Rückschein) und dazuschreiben, dass du das nur vorsorglich machst, weil du das eigentlich schon innerhalb der Widerrufsfrist getan hattest, die Briefe aber bei ihnen verloren gegangen sind (oder so ähnlich).
Alles AFAIK und IANAL.
Danke ich glaube das werde ich machen. Kostet so ein Rückschein was?

ja,vorsichtshalber würde ich noch angeben,dass du noch minderjährig bist,dann wirste meist in ruhe gelassen.
Ich bin auch erst gerade 18. Kann ich das auch noch nach der Frist damit lösen?
dispo1 am 16. September 2008 18:04 nein im grunde nicht. hast du eventuell noch kleinere Geschwister?
ja eine minderjährige Schwester. Dann kann ich mit ihr also noch was geradebiegen?
dispo1 am 16. September 2008 18:09 Ich würds versuchen. Dann lassen die dich von ganz alleine in ruhe. Hatte mal nen ähnliches problem und musst emeinem perso einschicken und die sache war gegessen,weil ich noch 16 bin.
Warum willst Du das stoppen? Ein Widerruf reicht doch und wer nicht bestellt liefert braucht auch nicht auf Bezahlung hoffen. Du brauchst auch keinen Rückschein ein einfacher Brief reicht aus.
Wie meinst du das?
Wenn Du 2 Briefe geschickt hast und die Postverlustwahrscheinlichkeit ist 1/1,5 Mio ist die Wahrscheinlichkeit das 2 Briefe nicht ankommen 1/225Mrd. Das überzeugt in Deutschland jeden Richter. Und weil ich das auch immer so mache wird es bei Dir nicht anders sein. Glaube mir deutsche Richter sind die Schwerter der Demokratie.
Ich habe ja sogar 3 Briefe geschickt und in E-Mails angekündigt die ich gespeichert habe. Das kann die Firma doch nciht einfach ignorieren oder?
"Glaube mir deutsche Richter sind die Schwerter der Demokratie"
HUST!........
Das stimmt was Mietnormade sagt. Auch wenn die liefern brauchst du nicht bezahlen, ist deren Problem. Kannst ja bei denen entrüstet anrufen und darauf hinweisen dass du nie ein Abo wolltest, die sollen gefälligst die Lieferung einstellen, du bezahlst gar nichts, auch nicht das gelieferte "was auch immer"! LG (das sind uralte Tricks um Abonnenten zu bekommen)
Kontonummer oder so haben die ja eh nciht von mir... die haben nur meinen Namen und die Addresse. Der Straßenname ist des Weiteren falsch und mein Name ist nicht vollständig.
Na klaro können die das ignorieren. Du wirst das doch bei den Rechnungen die die jetzt schicken auch machen. Falls einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.(Sehr unwahrscheinlich) Quittierst Du den Empfang (kommt mit EInschreiben) und legst Widerspruch mit der Begründung ein das Du innerhalb der Widerrufsfrist den Vertrag 3 mal schriftlich widerrufen hast. (Ende der Geschichte)
Widerspruch einlegen. Mache ich dass dann auch selber schriftlich oder muss ich mir dafür ienen Anwalt nehmen? Ich bin 18 und habe nciht wirklich viel Geld... :(
Ein Mahnbescheid enthält schon ein Kästchen wo Du nur ein Kreutzchen machen mußt. Ist ganz einfach und Du brauchst keinen Anwalt. Es sei denn natürlich Du möchtest eine Unterlassungsklage. Vielleicht mit Regressforderung wegen dem Terror?
wenn ich dann widerspruch einlege ist das auch ausreichend oder habe ich das abo dann trotzedm am hals?
Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt, so erlässt das Amtsgericht (§ 699 Abs. 1 ZPO) auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids. Legt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren beendet. Der Anspruch kann hiernach im normalen Erkenntnisverfahren weiter geltend gemacht werden. Und bei dem Erkenntnisverfahren wird ein Richter die Wahrscheinlichkeit prüfen das 3 Briefe und 2 E Mail nicht angekommen sind.
gerade eben habe ich noch ein einschreiben mit rückschein losgeschickt und das muss dann ja wohl mal durchdringen... danke für eure hilfe :)

Ganz schnell zur Post flitzen und einen Brief als teures Einschreiben abschicken, dann hast du das Postdatum von heute als Beweis und gut ist.
Eigentlich stimmt das.
Nun stell dir vor, die ziehen das bei ein paar Tausend Leuten ab und alle sagen, dass sie einen Brief mit Widerruf abgeschickt haben, von dessen Auslieferung die Firma aber nie etwas bemerkt haben will.
Gibt es dann sowas wie einen Anscheinsbeweis?
Das wird echt schwierig, solche Sachen versendet man am besten immer per Einschreiben mit Rückschein, dann hat man eine Identnummer und als sicherheit den Rückschein. Das Problem da besteht dann nur noch das der Empfänger den Empfang verweigern kann, und man auch nichts in der Hand hat.