
Da gibt es ein Urteil , ich würde mich darauf berufen und nicht zahlen.
OLG Koblenz: Online-Werbung von WEB.DE für "Geschenk-Aktion" rechtswidrig13.05.09DruckenVorlesenDas OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08) hat entschieden, dass die Online-Werbung von WEB.DE irreführend und somit rechtswidrig ist.
Der bekannte Online-Dienstleister WEB.DE übersandte den Nutzern seines E-Mail-Dienstes Werbemitteilungen. Darin hieß es in großen, fett hervorgehobenen Buchstaben:
""Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue! Unser Dankeschön exklusiv für Sie!".
Durch das Betätigen des Textfeldes "Dankeschön (...)!" wurde eine Mitgliedschaft im WEB.DE-Club bestätigt, wobei sich an eine dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch eine zwölfmonatige Mitgliedschaft von fünf Euro pro Monat anschloss, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigte.
Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale, war der Meinung, die Beklagte verstoße mit dieser Werbung gegen das Wettbewerbsrecht und gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO).
Die Koblenzer Richter gaben der Klägerin zum größten Teil Recht und verboten WEB.DE die weitere Verwendung der "Geschenk-Aktion". Denn durch Art und Form der Präsentation habe die Klägerin dem Eindruck erweckt, sie gebe etwas als "Geschenk" kostenlos ab. In Wahrheit würde hier nur versucht, die eigenen Angebote zu verkaufen.
Der Sternchenhinweis, der die Bedingungen der "Dankeschön"-Aktion erkläre, sei nicht hinreichend deutlich herausgestellt. Durch die Platzierung und die in kleiner Schrift gehaltene Aussage, könne der erklärende Hinweis erst bei sorgfältiger Suche gefunden werden. Dies sei wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Recht hingegeben gaben die Juristen WEB.DE bei der Preisangabe. Es sei ausreichend, wenn nur der monatliche Preis von fünf Euro genannt werde und nicht der Gesamtpreis für eine Jahresmitgliedschaft. Bei Vertragsschluß sei schließlich regelmäßig das Ende der Laufzeit nicht absehbar. Es handle sich dabei um Dauerschuldverhältnisse, deren Zeitraum sich auch automatisch verlängern könnten
Also mein Vater hat nun auch derartiges getan. EIne schriftliche Kündigung geschrieben auch mehrmals per Email als auch Brief und dennoch keine Antwort bekommen. In seinem Acc steht, dass keine Rechnungen offen sind obwohl er gerade Heute eine erhalten hat. Ebenso steht in seinem Acc auch das keine laufenden Verträge sind, aber er hat dennoch eine Rechnung erhalten. Wir wissen auch nichtmehr weiter wie wir darauf reagieren sollen. In anderen Foren haben sie per Telefon angerufen und nachgefragt wie es ausschaut mit dem Kündigen und auch dämliche Antworten erhalten deshalb haben wir uns den Weg darüber shconmal erspart, da es nochmehr kosten verursacht als bisher schon. Falls irgendwer eine Idee hat wie man diesen Abzockern auf anderen Wegen entkommen kann wäre es sehr hilfreich für uns. Danke

Ich habe eine E-Mail geschrieben und wurde zum 15.2.09 gekündigt. Ohne Probleme.

Da kann man lange suchen, die ABB sind nicht zu finden. Wenn Du das angeklickt hast, bist Du 1 Monat Mitglied zur Probe, wenn Du das nicht kündigst, verlängert es sich um 12 Monate, usw. Ich würde um sicher zu gehen einen Brief per Einschreiben schicken und zum nächstmöglichen Termin Kündigen.