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wie kann ich auto abmelden,der käufer hat mein auto nicht abgemeldet(nur noch schein zur hand)

gefragt von johnnyzeki am 16.06.2009 um 17:51 Uhr

wie kann ich auto abmelden,habe das auto verkauft ohne vertrag (ich habe ihm vertraut ich idiot),der hat das immer noch nicht abgemeldet aber das auto ist immer noch auf mich angemeldet ! polizei, zulassungsstelle und versicherung können alle nicht weiterhelfen. ich habe nur noch den fahrzeugschein. ich zahle versicherung usw also angemeldet auf mich , und tüv ist bald fällig ! was soll ich tun, kostenpunkt zweitrangig muss es abmelden egal wie ? danke an alle die mir helfen können

ps- ich kann ihn auch nicht mehr erreichen er nimmt telefon nicht ab


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Django80
beantwortet von Django80 am 16. Juni 2009 17:52
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ab zur Polizei!!! und Anzeige erstatten. Sei froh wenn er keinen Überfall macht oder Jemanden tot fährt, geschweige Unfall.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 16. Juni 2009 17:55
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Hast auch keinen Zahlungsbeleg oder so, nehme ich an? Bar abgewickelt?

Ich weiß jetzt nicht genau, ob das ginge, aber die Versicherung müsstest du doch davon unabhängig schon mal kündigen können, oder?

Hast du von ihm keine Anschrift, nix (ggf. über Rückwärtssuche der Telefonnummer im Internet)? Dann könnntest du ihm schreiben...oder seine Adresse bei der Zulassungsstelle angeben - aber die haben ja eigentlich auch keine Handhabe, so ohne irgendwas...

Blöd gelaufen, wenn du Pech hast, kassierst du nachher noch Bußgelder oder so...


anonym
beantwortet von paula211 am 16. Juni 2009 17:57
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Das kann schon verdammt teuer werden wenn er ihn einfach nur auf der Autobahn oder so abstellt!!! Ist mir mal so gegangen trotz Kaufvertrag - dank Kaufvertrag war ich aber schnell raus aus der Nummer!!!


lollipopp
beantwortet von lollipopp am 16. Juni 2009 17:57
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geh zum strassenverkehrsamt melde die karre ab kostet 5,20euro und sag deiner versicherung das der wagen abgemeldet ist,gut isses


nyrianne
beantwortet von nyrianne am 16. Juni 2009 18:00
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Anzeige erstatten - melde es im Ernstfall als gestohlen (dummerweise halt mit dem Brief im Handschuhfach)- du hast ja noch den Schein. Entweder muß er nämlich dann beweisen, daß er es nicht gestohlen hat und es auf sich ummelden oder er läßt es verschrotten .. auf jeden Fall dürftest du aus dem Schneider sein.
Wenn er sich nicht an eine Vereinbarung hält, dann kannst du auch so tun, als hättest du kein Geld bekommen - denn wenn du weiter dafür bezahlen mußt, dann ist es nur geliehen (Brief hin oder her, solange du als Eigentümer drin stehst - bist du es rein rechtlich auch, und bist haftbar, also kannst du auch entsprechend reagieren).
Das wäre zumindest, das, was ich versuchen würde.


Kommentar von Simple_avatar8smallJule1973 am 16. Juni 2009 18:13

mit dem gestohlen melden kann man sich aber auch selbst schaden - meinem Bruder wurde sein Wagen wirklich gestohlen. Anzeige erstattet, ganz klar. Auto wurde wenig später im Wald gefunden, kaputt, gegen einen Baum gefahren - und meinem Bruder wurde Versicherungsbetrug und noch viel mehr vorgeworfen, ging alles vor Gericht usw. usw.

Kommentar von Ec6ef9c1a4dd4014d5093f9196cf7b18smallnyrianne am 16. Juni 2009 18:48

Es ist aber kein Versicherungsbetrug, und das Problem ist ja, daß er noch als Eigentümer des Wagens geführt wird.
Wenn der Typ der sein Auto jetzt hat damit einen Banküberfall oder einen tödlichen Unfall baut, dann ist der Eigentümer haftbar.
Entschuldigung, da melde ich das Auto lieber als gestohlen und rede mit der Polizei und zwar so schnell wie möglich.

Kommentar von Simple_avatar8smallJule1973 am 17. Juni 2009 13:04

auch Entschuldigung, aber dann kann ich auch ehrlich mit der Polizei reden.

Ist ja nicht ganz unschuldig an dem Ganzen, oder? Wer macht sowas ohne Vertrag oder ohne das Auto vorher abzumelden?

Kommentar von Ec6ef9c1a4dd4014d5093f9196cf7b18smallnyrianne am 17. Juni 2009 22:48

nun - das Kind ist schon in Brunnen gefallen - ich habe auch einen Kaufvertrag gemacht, als ich mein Auto verkauft habe und gleich eine Kopie an die Versicherung geschickt - so war ich aus dem Schneider auch als der Käufer das Auto erst sehr viel später umgemeldet hat.
Aber passiert ist passiert und wenn er den Käufer nicht erreichen kann und "polizei, zulassungsstelle und versicherung" alle nicht weiterhelfen können, geht es darum den Schaden zu begrenzen.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 16. Juni 2009 18:01
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ichhalt85
beantwortet von ichhalt85 am 16. Juni 2009 18:03
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Geh zum Strassenverkehrsamt und wenn die den Wagen nicht abmelden können zur Polizei. Auch mündliche Verträge sind bindend (nur leider nicht beweisbar) Wenn du weißt wo der Käufer wohnt, kannst du ihm auch mal einen Besuch abstatten.


anonym
beantwortet von manniskiosk am 9. Oktober 2009 08:22
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Wen du einen Kaufvertrag hast kannst du das auto zwangsabmelden wen du denen sagst das du das auto verkauft hast und es immer noch nicht umgemeldet ist.einfach zum Strassenverkersamt und denen das Problem schildern keiner will dich binden oder verlangen das du weiter für ein Fahrzeug Steuern oder versicherung für andere bezahlst,ansonsten anzeigen und den schrieb der Üolizei mit zum Amt nemen geht schon viel glück mfg M.K


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