Fallschilderung. Ich bräuchte einen Maler der mein Haus anstreichen sollte. Ich selber bin ein sgn. Starter und brauche jeden Cent. Mir wurde ein Maler empfohlen der auch in Finanznöte sein sollte. Kein Harz4 sondern als zusätzlicher Nebeneinkunft. Schwarz versteht sich. Vereinbart wurde eine Vorauszahlung nach 1 Tag Arbeit, weil er das Geld "dringend" benötigt. Er hat jetzt 4 Std. gearbeitet, €450,- bezahlt bekommen und ist dann nie wieder aufgetaucht. Dämlich von mir. Telefon nimmt er nicht ab, Tür macht er nicht auf. Was nun? Anzeigen? Ich habe ihm doch diesen Job verpasst. Also habe ich mich strafbar gemacht.

Wenn Du schlau bist, dann hältst Du die Klappe. Denn sonst hast Du noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung am Hals.

melde dich 1. beim Finanzamt wegen Steuerbetrug und 2. in der Psychatrie wegen Blödheit an...
sory, für doch diese sehr klare Direktheit

Betrachten Sie die 450 Euro als Ihre gerechte Strafe dafür, dass Sie den Staat um die Steuereinnahme betrogen haben.

Wie du schon schreibst:
Dämlich von mir.
GerdaG am 5. Dezember 2008 15:17 Von Dir auch?:-)
Mariposa68 am 5. Dezember 2008 15:19 Gott, ich würde nie Schwarzarbeiter beschäftigen :-)
Warum von dir ?
garnicht, du darfst ja keinen Schwarzarbeiter einstellen nach dem Gesetz
Anzeigen, du wurdest betrogen, aber nur, wenn du nicht wusstest, das es "schwarz"war

Jap, Anzeige ist bestimmt fuer Dich nicht der beste Weg!

Das hast du schon richtig gesehen: Du hast dich selbst strafbar gemacht.
Wie genau das rechtlich aussieht, weiss ich nicht. Ich würde allerdings jemand anderen beauftragen oder selber machen.
Die 450,- sind jetzt halt weg... Pech würde ich sagen.
Dumm gelaufen. Beim nächsten mal bezahlst du nur, was auch geleistet wurde...

Gar nichts machen und den Mund halten damit niemand etwas davon erfährt.
Dumm (sorry), wer andere betrügt und sich dann selber betrügen lässt. Siehe es als gerechte Strafe. Natürlich kannst Du ihn anzeigen. Dann steht aber Aussage gegen Aussage, Du in der Beweispflicht und Du hast ein Verfahren am Hals.
Anzeigen kannst du vergessen. 1. Wegen der Beweislage, 2. Wegen Anstiftung zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. 3. Man zahlt Handwerker NIEMALS im Voraus. Wenn einer damit nicht einverstanden ist, sucht man sich eben einen anderen. 4. Wie groß und wie schwer bist du? Wie groß und wie schwer ist der Handwerker? Es gibt realistisch gesehen nur ein Möglichkeit, zumindest einen Teil des Geldes zurück zu bekommen.

Es handelt sich um eine illegale Handlung und darauf kannst Du kein Recht ableiten ! Du hast dich selbst strafbar gemacht !!!!!!!!!!!
Erstaunlich wie viele ehrliche deutsche Bürger es doch gibt. Hat keiner von euch jemals "Nachbarschaftshilfe" gegen ein wenig Taschengeld angenommen oder angeboten weil eine Handwerksfirma unbezahlbar ist.