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Wie kann ich auf ein Schwarzarbeiter der mich betrogen hat reagieren?

gefragt von Josi54 am 05.12.2008 um 15:14 Uhr

Fallschilderung. Ich bräuchte einen Maler der mein Haus anstreichen sollte. Ich selber bin ein sgn. Starter und brauche jeden Cent. Mir wurde ein Maler empfohlen der auch in Finanznöte sein sollte. Kein Harz4 sondern als zusätzlicher Nebeneinkunft. Schwarz versteht sich. Vereinbart wurde eine Vorauszahlung nach 1 Tag Arbeit, weil er das Geld "dringend" benötigt. Er hat jetzt 4 Std. gearbeitet, €450,- bezahlt bekommen und ist dann nie wieder aufgetaucht. Dämlich von mir. Telefon nimmt er nicht ab, Tür macht er nicht auf. Was nun? Anzeigen? Ich habe ihm doch diesen Job verpasst. Also habe ich mich strafbar gemacht.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 5. Dezember 2008 15:15
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Wenn Du schlau bist, dann hältst Du die Klappe. Denn sonst hast Du noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung am Hals.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Dezember 2008 15:16
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melde dich 1. beim Finanzamt wegen Steuerbetrug und 2. in der Psychatrie wegen Blödheit an...

sory, für doch diese sehr klare Direktheit


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 5. Dezember 2008 15:19
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Betrachten Sie die 450 Euro als Ihre gerechte Strafe dafür, dass Sie den Staat um die Steuereinnahme betrogen haben.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 5. Dezember 2008 15:16
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Wie du schon schreibst:
Dämlich von mir.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 5. Dezember 2008 15:17

Von Dir auch?:-)

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 5. Dezember 2008 15:19

Gott, ich würde nie Schwarzarbeiter beschäftigen :-)

Kommentar von daevers am 5. Dezember 2008 17:32

Warum von dir ?


Solvey
beantwortet von Solvey am 5. Dezember 2008 15:15
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garnicht, du darfst ja keinen Schwarzarbeiter einstellen nach dem Gesetz


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 5. Dezember 2008 15:15
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Anzeigen, du wurdest betrogen, aber nur, wenn du nicht wusstest, das es "schwarz"war


frischling
beantwortet von frischling am 5. Dezember 2008 15:16
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Ja selber Schuld aber bestimmt draus gelernt!


Nellina
beantwortet von Nellina am 5. Dezember 2008 15:16
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Jap, Anzeige ist bestimmt fuer Dich nicht der beste Weg!


Witchblade83
beantwortet von Witchblade83 am 5. Dezember 2008 15:16
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Das hast du schon richtig gesehen: Du hast dich selbst strafbar gemacht.
Wie genau das rechtlich aussieht, weiss ich nicht. Ich würde allerdings jemand anderen beauftragen oder selber machen.
Die 450,- sind jetzt halt weg... Pech würde ich sagen.


anonym
beantwortet von Maya1998 am 5. Dezember 2008 15:16
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Dumm gelaufen. Beim nächsten mal bezahlst du nur, was auch geleistet wurde...


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. Dezember 2008 15:16
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Gar nichts machen und den Mund halten damit niemand etwas davon erfährt.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 5. Dezember 2008 15:17
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Dumm (sorry), wer andere betrügt und sich dann selber betrügen lässt. Siehe es als gerechte Strafe. Natürlich kannst Du ihn anzeigen. Dann steht aber Aussage gegen Aussage, Du in der Beweispflicht und Du hast ein Verfahren am Hals.


critter
beantwortet von critter am 5. Dezember 2008 15:18
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Dumm gelaufen!


Felix820
beantwortet von Felix820 am 5. Dezember 2008 15:18
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4 std für 450€? guter stundenlohn...


anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. Dezember 2008 15:18
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Anzeigen kannst du vergessen. 1. Wegen der Beweislage, 2. Wegen Anstiftung zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. 3. Man zahlt Handwerker NIEMALS im Voraus. Wenn einer damit nicht einverstanden ist, sucht man sich eben einen anderen. 4. Wie groß und wie schwer bist du? Wie groß und wie schwer ist der Handwerker? Es gibt realistisch gesehen nur ein Möglichkeit, zumindest einen Teil des Geldes zurück zu bekommen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 5. Dezember 2008 20:00
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Es handelt sich um eine illegale Handlung und darauf kannst Du kein Recht ableiten ! Du hast dich selbst strafbar gemacht !!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von Josi54 am 6. Dezember 2008 12:46
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Erstaunlich wie viele ehrliche deutsche Bürger es doch gibt. Hat keiner von euch jemals "Nachbarschaftshilfe" gegen ein wenig Taschengeld angenommen oder angeboten weil eine Handwerksfirma unbezahlbar ist.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 6. Dezember 2008 20:03
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Alles hat schließlich seinen Preis !


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