Gibt es hierzu gute Tipps oder muss ich auf die Steuerrückzahlung warten?
Den Großteil der Kinderbetreuungskosten, nämlich 2/3, können bis zu maximal 4.000 € pro Jahr und Kind von der Steuer abgesetzt werden. 1/3 der gesamten Kinderbetreuungskosten müssen Sie selbst tragen.
Die Kinderbetreuungskosten werden als Werbungskosten berücksichtigt.
Rechenbeispiel: Die Betreuungskosten betragen insgesamt 1.000 €. Sie können 666 € von der Steuer absetzen, 334 € tragen Sie selbst.
Auch Alleinverdiener können Betreuungskosten absetzen Alleinverdiener können Kinderbetreuungskosten vom 3. bis 6. Lebensjahr von der Steuer absetzen.
Für Paare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, gilt dieselbe Rechengrundlage, weil in dieser Altersgruppe der allgemeine Kindergartenbesuch im Rahmen der Rechtssprechung gesellschaftlich erwünscht ist und Kindergartenkosten nicht vermeidbar sind.
Im Steuersatz werden diese Kosten als Sonderausgaben berücksichtigt.
Mir ist nur bekannt, dass die Erstattung mit dem Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen wird. Das FA müsste ja sonst Freibeträge auf der Steuerkarte eintragen.