Das Mindestalter ab dem ein Jugendlicher arbeiten darf ist 15 Jahre. Die Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Woche, bei einer 5 Tage Woche, begrenzt. Die Arbeitszeit kann auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden, wenn diese an anderen Tagen verlürzt wird. Ein Jugendlicher darf nicht im Akkord beschäftigt werden. Gefährliche Arbeiten dürfen nur im Rahmen einer Berufsausbildung durchgeführt werden. Fazit: Es steht Ihnen, aus Sicht des Gesetzgebers, fast die ganze Palette der Nebenjobs offen. Peter Kleinsorge
wie alt bist du, und wo wohnst du. zeitung austragen, prospekte verteilen,in der nachbarschaft fragen: rasen maehen, hund ausfuehren,kleine botengaenge machen etc. nachhilfe geben.
Ich bin 15 und wohne in der nähe von Köln

Zeitungen austragen und eventuell mit besserer Folgsamkeit von deinen Eltern etwas mehr Taschengeld bekommen.
äääähhh.. lass mal überlegen... hmmm... schwierig... wart mal... gleich hab ichs.... AAAAAAHHH, ich weiss es: ARBEITEN!!!!^^
hunde gassi führen, zeitung oder werbung austragen, auspacker bei supermärkten oder bei deinen nachbarn im garten helfen!

es soll eltern geben die für gute noten eine kleine geldprämie gebeng