Meine 85jährige altersverwirrte Mutter ist dialysepflichtig. Seit Kurzem lehnt sie aber die Behandlung ab. Sie begreift leider nicht, dass sie dann möglicherweise nicht mehr lange zu leben hat. Gegen ihren Willen wollen die Ärzte sie aber nicht der Dialyse zuführen. Was kann ich denn tun, damit meine Mutter notfalls auch mit Zangsmitteln behandelt wird? Ist es hier nicht unterlassene Hilfeleistung sie nicht zu dialysieren?

Solange sie das nicht möchte darf der Arzt sie nicht behandeln. Du kannst beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dass du ihr Betreuer bist. Aber ich denke mal, das es in diesem Fall schnell gehen müsste. Frag doch mal deinen Hausarzt um Rat

Es ist das gute Recht eines Menschen über seine Behandlung selbst zu entscheiden. Warum willst du deine 85jährige Mutter notfalls zwingen, sowas mit sich machen zu lassen, wenn sie nicht will? Mit 85 sollte sie das absolute Recht auf deinen Respekt haben und du solltest ihren Wunsch akzeptieren.

Bist Du Dir sicher, dass sie altersverwirrt ist und es nur deshalb nicht möchte?
Falls Du sie zwingen willst, musst Dir klar darüber sein, dass man sie dann wohl fixieren muss, damit sie sich die Schläuche nicht rausreißt, da muss sie dann jeden 2ten Tag für ca. 3-4 Stunden am Gerät hängen und sieht, wie ihr Blut umgepumpt wird. Auch wird sie wohl zur Dialyse gefahren werden müssen, oder ist sie schon in der Klinik?
Das ist zwar schwer, aber ich weiß nicht, ob man das einem verwirrten Menschen zumuten kann, ihn zu fesseln und irgendwie damit Gewalt anzutun. Sehr schwere Entscheidung, ich wünsche Dir Kraft.
Das geht nur über einen Eilantrag an das Vormundschaftsgericht - einen Antrag auf Betreuung. Wenn die dringende medizinische Situation geschildert wird, gibt es binnen 24 Stunden eine richterliche Entscheidung. Dann wird ein vorläufiger Betreuer - meist Angehörige - eingesetzt, der die erforderliche Zustimmung für die Behandlung geben darf. Bei einer notwendigen Dialyse dürfte das noch schneller gehen.

Das geht nur mit der Übernahme der Betreuung. Früher "Entmündigung" genannt. Dan kann der eingesetzte Betreuer (gerne die Kinder) medizinische Entscheidungen für den zu Betreuenden treffen.

Nein, ich denke nicht. Schliesslich kann sie ihre Entscheidungen noch allein treffen (auch wenn sie altersverwirrt ist).

Warum muß man ihr das noch mit 85J. antun? Respektiere es!

Auch wenn eine Betreuung besteht, kann man einen Arzt nicht zu einer Therapie oder Eingriff zwingen, den er nicht für sinnvoll hält.Und ein altersverwirrter Mensch mit 85 ist kein Fall mehr für eine Dialyse . Man kann aus "menschlicher" Sicht nicht gegen den Willen eines Menschen dessen Leben verlängern!
Hallo, auch ein 85jähriger Mensch hat das Recht auf eine Dialyse. Es steht einem Arzt nicht zu, hier über sinnvoll und nicht sinnvoll zu entscheiden, wenn der Mensch ansonsten relativ gesund ist. Und Verwirrtheitszustände sind nun mal kein Grund, eine Dialyse abzulehnen. Ich weiss, es geht hier auch noch um ein recht heikles Thema, wann wird therapiert und wann nicht mehr. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht wieder in die Zeiten der Euthanasie zurückfallen. Falls nicht geschehen, muss die Frau per Gericht und mit einem Psychiater entmündigt werden. Ausser sie bringt gute Argumente gegen die Dialyse an und möchte sterben. Das sollte man akzeptieren.