Tommmi2006 am 07.06.2007 um 23:10 Uhr
Wer bei einer gebuchten Pauschalreise aus persönlichen Gründen nachträglich auf ein anderes Ziel oder einen alternativen Termin ausweichen will bzw. muss, ist auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen. Stimmt dieser zu, können allerdings Umbuchungsgebühren anfallen - sofern in den allgemeinen Reisebedingungen (AGB) vorgesehen. Als angemessen gilt eine Pauschale von bis zu 30 Euro pro Reise, da eine Umbuchung immer mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Manche Reiseveranstalter werten eine solche Umbuchung als fiktiven Rücktritt und gleichzeitige Neuanmeldung. Entsprechende AGB, wonach dann Stornogebühren anfallen, sind unwirksam. Ausnahme: Dem Reisenden wird für sein Umbuchungsbegehren eine genau bezeichnete Frist gesetzt.
Kann die gebuchte Pauschalreise nicht angetreten werden, darf man bis zum Reisebeginn ohne Angabe von Gründen eine Ersatzperson stellen. Dafür können Mehrkosten, z.B. für die Ausstellung einer neuen Reisebestätigung, oder eine pauschale Bearbeitungsgebühr bis zu 30 Euro anfallen. Wer ersatzweise einspringt, übernimmt die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag, haftet also zusammen mit dem ursprünglichen Vertragspartner für den kompletten Reisepreis.
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ118125218824189/link261482A.html
Man kann versuchen, die Reise selbst über Kleinanzeigen, Internetauktionen , schwarze Bretter oder ähnliches zu verkaufen.

Vielleicht mal in einen Anzeiger setzen..vielleicht in den www.sperrmuell.de , da sehe ich hin und wieder solche Angebote und ausserdem ist das inserieren noch kostenlos.