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wie kann der kunde sein recht an der kasse bekommen wegen falschen preis an der kasse

gefragt von Zengin am 01.10.2008 um 23:04 Uhr

also kann ich als kunde drauf bestehen auf denn betrag was auf der ware aktuell ist, was sich nachhinein herausstellt es ist ein falsches preisetikett an der ware dran also zb die ware ist mit 5,€ etikettiert kostet jedoch an der kasse 7,€ kann da der kunde auf dem preis was auf dem etikkett steht bestehen oder kann die Verkäuferin drauf bestehen ihr entweder die ware zu kassen preis zu verkaufen oder gar nicht für 5,€ verkaufen


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anonym
beantwortet von tiboo am 1. Oktober 2008 23:10
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die preise im supermarkt sind ein unverbindliches angebot. was dein artikel letztendlich kostet entscheidet sich beim bezahlen. dann kannst du bezahlen, oder nicht.

wenn allerdings vorsätzlich mit falschen preisen geworben wird, sieht es anders aus. (nicht für dich, aber für den supermarkt...)

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 26. Dezember 2008 22:56

So n Quatsch! Der Supermarkt hat sich an seine ausgezeichneten Preise zu halten, alles andere ist Betrug am Kunden! Schau mal ins HGB unter Preisangabenverordnung!


anonym
beantwortet von steufelchen am 1. Oktober 2008 23:13
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Ein Kaufvertrag -auch der im Supermarkt für eine Tafel Schokolade- kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Willenserklärung des Supermarktes erhälst du in dem Moment, in dem der Kassierer die Ware über den Scanner zieht... und zwar zu dem Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Von daher hast du kein Recht auf den ausgezeichneten Preis.


anonym
beantwortet von Aule90 am 1. Oktober 2008 23:05
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Garnicht.Der Verkäufer kann das Produkt glaube immer zurückziehen.


anonym
beantwortet von hochglanz am 1. Oktober 2008 23:07
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Der Preis an der Ware ist maßgebend

Kommentar von Zengin am 1. Oktober 2008 23:16

Danke stimme zu den im Fernsehn kam so was mal daher kann ich mich noch erinnern aber die Gesetze ändern sie ständig im Verkauf und ich bin nicht so ganz auf dem laufenden

Kommentar von tiboo am 1. Oktober 2008 23:28

das ist definitiv falsch. wie gesagt, der kaufvertrag kommt an der kasse zu stande.


anonym
beantwortet von Trixle am 1. Oktober 2008 23:07
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Einfach dann nachfragen.. Soweit ich weiss liegt das dann an der Kulanz des Verkäufers. Meistens gilt das, was die Kasse sagt, denn es kann auch jemand das Etikett ausgetauscht haben.

Kommentar von Zengin am 1. Oktober 2008 23:12

ne da waren auch andere taschen die diesen 5,€ preisschild trugen und auch paar die 7,€ trugen ich wollte nur wissen im tv kam mal so was das der kunde auf dem etikett preis bestehen kann

Kommentar von Trixle am 1. Oktober 2008 23:17

Naja, es kann auch ein Versehen vom Verkäufer gewesen sein. Aber wenn die Tasche in der Kasse mit 7 Euro ausgezeichnet ist, dann kostet sie eben 7 Euro.


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 1. Oktober 2008 23:13
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Es ist für den Verkäufer das bindend, was an der Registrierkasse angezeigt wird, das Etikett an der Ware gilt nur als "Preisrichtlinie" sozusagen.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 26. Dezember 2008 22:53

Falsch!!!!!! Laut Preisangabenverordnung (zu finden im Handelsgesetzbuch) ist der Preis gültig, der an der Ware bzw. am Regal steht. Und wenn sich der Verkäufer vertan hat, hat er Pech gehabt. Aber: Wer jetzt auf die Idee kommen sollte, Preisetiketten abzumachen, laßt das sein, auf dem Preisschild stehen codierte Angaben zum Artikel drauf, das wäre dann Betrug!


unfixedgirl
beantwortet von unfixedgirl am 1. Oktober 2008 23:19
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manchmal kommen auch an der kasse einfach falsche preise, ohne dass es der verkäufer weiß. einfach drauf aufmerksam machen, dann sollte er das abklären und dir, wenn nötig, das geld wieder geben.


anonym
beantwortet von Bolverk am 2. Oktober 2008 06:48
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Ich kann hier nur von meinen Erfahrungen erzählen: Wenn ich im Supermarkt auf dem Etikett im Regal (oder an der Ware) einen Preis sehe, und an der Kassa ist der Preis anders, sage ich das auch. Ich habe bis jetzt immer den Etikettenpreis bekommen.


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