Runnaway am 27.03.2008 um 9:50 Uhr
Meine Heizung fällt öfter aus und da die Wohnung direkt über dem Keller ist herrscht eine Durchschnittstemperatur von 10°C. Das ist mir eindeutig zu kalt, kann ich Mietminderung verlangen? Weiß da vielleicht jemand genau bescheid ich weiß nicht in wo ich suchensoll!

Ja aber selbstverständlich kannst du die Miete mindern. Schau mal hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm
Raimund1 am 27. März 2008 10:16 guter LInk, danke

Das wäre mir auch zu kalt! Diese Temperatur kann ich mir allerdings nicht erklären. Da müsste die Heizung schon für längere Zeit total ausfallen.
Um Mietminderung geltend machen zu können, mußt du den Zustand deinem Vermieter melden und eine angemessene Frist zum Beheben des Zustandes setzen.
Erst danach wäre eine Mietminderung zulässig.
albatros am 27. März 2008 10:49 Mietminderung ist für die gesamte Zeit in der der Mangel besteht rechtens. Das können auch rückwirkend bis zu 6 Monate sein lt. BGH-Urteil. Wichtig ist die schnellst mögliche Information des Vermieters, Frist setzen und bei Nichteinhaltung der Frist besteht die Möglichkeit und das Recht, selbst einen Handwerker zu beauftragen. Neben der Mietminderung kann zusätzlich auch das Zurückbehaltungsrecht (in diesem Fall 50% der Bruttomiete)ausgeübt werden als Druckmittel. Dieser Mietanteil ist aber nach Behebung des Mangels an den Vermieter nachzuzahlen. Wenn davon Gebrauch gemacht werden soll, muss der Vermieter diesbezüglich auch informiert werden (am besten mit der Mitteilung über Mietminde-rung zusammen), sodass er weiß, warum er weniger Geld bekommt.
fourseasons am 27. März 2008 12:03 Hallo @albatros: Das BGH-Urteil kann man sicher nicht verallgemeinern. Bei einer rückwirkenden Geltendmachung braucht man sicher Beweise, die nicht immer leicht zu erbringen sind. Außerdem kann geltend gemacht werden, daß der Zustand bis dato akzeptiert wurde etc...
Warum hast du eigentlich nicht dem Fragesteller direkt geantwortet?
Gruß fourseasons!
Runnaway am 29. März 2008 07:57 Ich hab die Belege des Technikers der in den vergangenen 2 Jahren 8 mal gegen kaputter Heizung da war (steht auch drauf)! Reicht das als Beweis? weil Sonst weiß ich nicht wie ich das machen soll!
fourseasons am 29. März 2008 10:26 Das dürfte als Nachweis genügen. Wenn dein Vermieter deinen Argumenten nicht zugänglich ist, würde ich mich sofort an den Mieterschutzbund wenden. Der kann dir jedenfalls sagen, wie du genau vorgegehen mußt.
Mach das aber sofort, - Zeit ist Geld. Das gilt auch für verlorenen Zeit!

Mietminderung bis zu 30 % ist m.E. angesagt.
Da gibts ein Urteil, das sich auf 15 Grad bezieht:
LG München I, Urteil vom 25.05.1984 - 20 S 3739/84, Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 72 (Schlechte Beheizung wegen schlechter Isolierung und/oder wegen unzureichender Heizkraft - Temperaturen oft nur 15 Grad, nie mehr als 18 Grad Celsius - führen zu einer Mietminderung von ca. 30 % der Bruttomiete oder 25 % der Nettomiete.
albatros am 27. März 2008 10:42 Bezugsmiete ist lt BGH-Urteil immer die Bruttomiete.
WEnde dich an den Mieterbund. Das ist doch kein Zustand.
Beim Mieterschutzbund gibts per Faxabruf verschiedene Informationen zu Themen, die dich als Mieter betreffen, auch zum Mietvertrag. Die Faxnummern findest Du hier: http://kuerzer.de/WaoAWpnay
fourseasons am 27. März 2008 12:05 Hallo @Laptophasser, hab im SternTV gesehen, daß es eigentlich statt Laptop Klapprechner heißen müsste. Mußt du dich jetzt umbenennen? ;-))