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Wie ist man zwischen Ausbildung/ Studium und Berufsstart versichert?

gefragt von crazyNico am 31.03.2008 um 19:45 Uhr

Insb. Krankenversicherung. Muss ich mich zwingend arbeitslos melden, wenn ich nicht direkt nach der Ausbildung bzw. dem Studienende in ein Arbeitsverhältnis trete?


Reply


merlinpeter
beantwortet von merlinpeter am 31. März 2008 19:59
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Die Frage ist etwas ungenau gestellt! Wenn Du ein normales Arbeitsverhältnis in Vollzeit beginnst und dafür Arbeitsentgelt erzielst, dann bist Du mit Beginn des Arbeitsverhältnisses kranken-/pflege-/renten-/arbeitslosenversicherungspflichtig, außer Du übersteigst die monatlichen Bezugsgrenzen (KV/PflV €3600,00, RV/ALV €5300,00)

Kommentar von crazyNico am 31. März 2008 20:03

Ich meine für die Zeit in der ich nicht sofort eine Job finde. Vielleicht 1-2 Monate. Ausbildung/ Studium ist abgeschlossen, aber man geht nicht direkt in den Beruf über. Ich meine also die Übergangazeit dazwischen...


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 31. März 2008 20:50
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Ja, auf jeden Fall. Sobald du weisst(also ruhig schon ein paar Monate vorher), dass du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst, bist du verpflichtet, dich arbeitssuchend zu melden. Ansonsten kann es dir passieren, dass dir Geld gesperrt wird. War bei meinem Sohn auch so, dass er im Juni seine Abschlussprüfungen gemacht hat.Seinen Zividienst konnte er aber erst zum 1.10.antreten.Im Januar/Februar wusste er schon, dass er nicht übernommen wird.Ein guter Freund von uns, der bei der Agentur für Arbeit beschäftigt ist, hat uns geraten, dass mein Sohn sich dann sofort arbeitssuchend meldet.Letztenendes geht es nicht nur darum, dass du krankenversichert bist, sondern auch darum, dass du hinterher bei der Rente keine Fehlzeiten hast.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 31. März 2008 20:16
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Bei uns ist die Kranken- und Unfallversicherung obligatorisch, wohlweislich.


Gesta
beantwortet von Gesta am 2. April 2008 21:39
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Ich habe bei der Krankenkasse (GKV) mal nachgefragt. Da hieß es:

Wenn ich nichts verdiene (bzw. unter 400 Euro), muss ich mich selber gesetzlich versichern (ca. 130-150 Euro im Monat), falls ich unverheiratet und für die Familienversicherung zu alt bin. Die Arge (oder welche dieser Institutionen auch immer) übernimmt die KK nur, wenn ich berechtigt bin, Leistungen von ihnen zu empfangen. Also nicht, wenn ich zwar als arbeitsuchend gemeldet bin, aber irgendwelches Vermögen etc da ist und ich deshalb kein Geld von ihnen bekomme.


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