gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie ist man Krankenversichert nach Insolvenzanmeldung und bei Kündigung durch Vorversicherer?

gefragt von modellflieger3 am 30.03.2009 um 10:37 Uhr

Folgende Frage hätte ich:

Habe gestellt als Selbstständiger Insolvenzantrag und war privat krankenversichert. Die Kranken kasse hat mir gekündigt auf Grund nicht gezahlter Beiträge. Nun bin ich nicht krankenversichert. Da meine Frau gesetzlich Pflichtversichert ist meine ich das ich als Familienmitglied in die Familienversicherung eintretetn kann, ist das so?

Mfg

Roland Meyer


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

GKV nach Selbstständigki (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


gamasche
beantwortet von gamasche am 30. März 2009 10:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, Du kannst bei Deiner Frau familienversichert werden, wenn das Gewerbe abgemeldet ist. Alternativ als ehemalig Selbständiger ALG II beantragen.

Das ist ein MUSS, denn wenn Du keine KV hast, werden auch keine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung abgeführt. Das ist ein Straftatbestand, kann Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.


anonym
beantwortet von jockl am 30. März 2009 10:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde diese Frage dem Inso-Verwalter stellen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 30. März 2009 10:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage der Fragen bist Du über oder unter 55?

Bei über 55 wirst Du nicht mehr in die GKV wechseln können. Aber mach Dir nichts draus Deine alte PKV versichert Dich auf jeden Fall zum sogenannten Basistarif weiter. Dafür brauchst Du lediglich den GKV Beitrag von der Bemessungsgrenze zu berappen. (15,9% von 38XX Euro).


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.