wenn ein authändler mir das noch nicht gekaufte Auto zur Probe für einen Tag überlässt.Wie ist das dann geregelt?

Im Normalfall ist das Auto Vollkasko versichert. Wenn Du keine Probefahrtvereinbarung unterschrieben hast musst Du auch nicht haften. Da Du aber einen ganzen Tag fährst, wird es sicher eine schriftliche Vereinbarung geben. Da steht dann sicher auch der vorhandene Versicherungsschutz drin. Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, musst Du sie auch leisten bei einem von Dir verschuldeten Unfall.

Das KGZ ist über den Händler versichert. Jedoch meistens mit einem relativ hohem Eigenanteil. Also vorher fragen und dann fahren!
Taraa am 20. Februar 2008 13:07 -G +F upps

Wollte ich auch sagen... Autos sind immer übers Autohaus versichert. Eigenanteil erfragen! bei einer kleinen Rundfahrt bezahlt das das Autohaus (ihr Risiko wenn sie dich alleine fahren lassen), bei einem ganzen Tag lieber mal nachfragen.
Ein Gebrauchtwagen von einem Händler sollte Vollkasko versichert sein, davon kann der Probefahrer ausgehen. Wenn nicht, trägt der Händler das Risiko und muss für einen eventuellen Schaden aufkommen. Wer aber einen Wagen von privat kaufen will, sollte bei einer Probefahrt besser nach der gültigen Versicherung fragen. Denn hier kann der Käufer nicht auf einen Vollkaskoschutz vertrauen. Für einen möglichen Unfall - auch bei leichter Fahrlässigkeit - ist er dem Besitzer dann den vollen Schadenersatz schuldig.

über die Probefahrtversicherung , die zur Haftpflichtversicherung eines Kfz.-Gewerbehändlers bzw. Werkstatt gehört