Darf man sich in Österreich in Begleitung seines Erziehungsberechtigten mit 13 Jahren einen Film über 13 Jahren ansehen? In dem Fall handelt es sich um einen FSK 16 Film
http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-sich-filme-ab-18-mit-13-in-begleitung-ei...
^^Hier hat jemand geschrieben, es geht, jedoch weiß ich nicht, ob das stimmt. Wann trifft das zu? Gibt es irgendwelche Sonderfälle?? LG, Kriecher

Darfst du nicht! Filme ab 16 darf man erst ab 16 sehen, nicht mal, wenn du die gesamte großfamilie dabei hast- mit begleitung wird der film nicht harmloser. vorschrift ist vorschrift, du darfst auch nicht mit 16 autofahren, wenn deine eltern mit anwsend sind!
NEIN, checks DOCH
Wieso hat er das dann geschrieben?

In Deutschland liegt das im Ermessen des Kinobetreibers.
Wie meinst du das?
Ganz sicher?
ganz sicher !
Bei Übertretung des Jugendschutzgesetzes können Strafen wie Verwarnungen, ein Gespräch beim Jugendamt und bei Inakzeptanz des Betroffenen sogar Strafen bis 200 Euro fällig werden. Begleitpersonen und Erziehungsberechtigte können verwarnt werden und eine Strafe von bis zu 700 Euro zahlen, Unternehmer sogar bis zu 15000 Euro.
Jugendgefährdende Medien [Bearbeiten]
Die folgende Tabelle listet die Unterschiede der Jugendschutzgesetze in Bezug auf Medien, insbesondere Filme und Computerspiele. Medien, Gegenstände und Dienstleistungen, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können, dürfen diesen nicht angeboten, vorgeführt oder zugänglich gemacht werden. Das steiermärkische Jugendschutzgesetz weicht im Wortlaut von den anderen Jugendschutzgesetzen ab und spricht anstatt von entwicklungsgefährdend von „Medien, Dienstleistungen und Gegenständen, die Kinder und Jugendliche gefährden können“. Dazu werden in allen Jugendschutzgesetzen die folgenden drei Hauptkriterien aufgezählt: Gewaltverherrlichung Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, religiöser Bekennung oder Behinderung je nach Bundesland sexuelle Handlungen, Pornographie oder die Menschenwürde missachtende Sexualdarstellung
Das Salzburger Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen elektronischen Bildträgern wie Filmen und anderen Medien bzw. Dienstleistungen wie Büchern, Audio-CDs oder Telefonsex. Während elektronische Bildträger einer expliziten Altersfreigabe bedürfen, sind die letztgenannten nur dann in der Verbreitung beschränkt, wenn sie gegen eines der genannten Jugendgefährdungs-Kriterien verstoßen.
Kärnten und Salzburg übernehmen die abgestufte FSK- oder USK-Altersfreigabe, die im deutschen Jugendschutzgesetz verankert ist. Die Landesregierungen behalten sich allerdings vor davon abweichende Entscheidungen zu fällen. In Vorarlberg kann die Landesbehörde ein Jugendverbot für eine bestimmte Altersstufe vornehmen. Die anderen Länder haben keine im Jugendschutzgesetz vereinbarte gestufte Altersfreigabe.