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Wie ist es nun richtig?

gefragt von Kriecher am 24.05.2009 um 15:21 Uhr

Darf man sich in Österreich in Begleitung seines Erziehungsberechtigten mit 13 Jahren einen Film über 13 Jahren ansehen? In dem Fall handelt es sich um einen FSK 16 Film

http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-sich-filme-ab-18-mit-13-in-begleitung-ei...

^^Hier hat jemand geschrieben, es geht, jedoch weiß ich nicht, ob das stimmt. Wann trifft das zu? Gibt es irgendwelche Sonderfälle?? LG, Kriecher

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romeo27
beantwortet von romeo27 am 24. Mai 2009 15:22
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Nein du darfst es nicht.

Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 15:23

Ganz sicher?

Kommentar von 0b1a0edfacc8e26cb5bce52ae8aa54a7smallromeo27 am 24. Mai 2009 15:25

ganz sicher !

Kommentar von 0b1a0edfacc8e26cb5bce52ae8aa54a7smallromeo27 am 24. Mai 2009 15:51

Bei Übertretung des Jugendschutzgesetzes können Strafen wie Verwarnungen, ein Gespräch beim Jugendamt und bei Inakzeptanz des Betroffenen sogar Strafen bis 200 Euro fällig werden. Begleitpersonen und Erziehungsberechtigte können verwarnt werden und eine Strafe von bis zu 700 Euro zahlen, Unternehmer sogar bis zu 15000 Euro.

Jugendgefährdende Medien [Bearbeiten]

Die folgende Tabelle listet die Unterschiede der Jugendschutzgesetze in Bezug auf Medien, insbesondere Filme und Computerspiele. Medien, Gegenstände und Dienstleistungen, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können, dürfen diesen nicht angeboten, vorgeführt oder zugänglich gemacht werden. Das steiermärkische Jugendschutzgesetz weicht im Wortlaut von den anderen Jugendschutzgesetzen ab und spricht anstatt von entwicklungsgefährdend von „Medien, Dienstleistungen und Gegenständen, die Kinder und Jugendliche gefährden können“. Dazu werden in allen Jugendschutzgesetzen die folgenden drei Hauptkriterien aufgezählt: Gewaltverherrlichung Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, religiöser Bekennung oder Behinderung je nach Bundesland sexuelle Handlungen, Pornographie oder die Menschenwürde missachtende Sexualdarstellung

Das Salzburger Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen elektronischen Bildträgern wie Filmen und anderen Medien bzw. Dienstleistungen wie Büchern, Audio-CDs oder Telefonsex. Während elektronische Bildträger einer expliziten Altersfreigabe bedürfen, sind die letztgenannten nur dann in der Verbreitung beschränkt, wenn sie gegen eines der genannten Jugendgefährdungs-Kriterien verstoßen.

Kärnten und Salzburg übernehmen die abgestufte FSK- oder USK-Altersfreigabe, die im deutschen Jugendschutzgesetz verankert ist. Die Landesregierungen behalten sich allerdings vor davon abweichende Entscheidungen zu fällen. In Vorarlberg kann die Landesbehörde ein Jugendverbot für eine bestimmte Altersstufe vornehmen. Die anderen Länder haben keine im Jugendschutzgesetz vereinbarte gestufte Altersfreigabe.


rolithechief
beantwortet von rolithechief am 26. Mai 2009 00:15
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Darfst du nicht! Filme ab 16 darf man erst ab 16 sehen, nicht mal, wenn du die gesamte großfamilie dabei hast- mit begleitung wird der film nicht harmloser. vorschrift ist vorschrift, du darfst auch nicht mit 16 autofahren, wenn deine eltern mit anwsend sind!


anonym
beantwortet von AlexMaxS am 24. Mai 2009 15:23
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NEIN, checks DOCH

Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 15:23

Wieso hat er das dann geschrieben?


emjay
beantwortet von emjay am 24. Mai 2009 15:22
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In Deutschland liegt das im Ermessen des Kinobetreibers.

Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 15:23

Wie meinst du das?

Kommentar von 48f65fb08d688f07c53c188d2fbf9794smallRose4440 am 24. Mai 2009 15:23

das glaube ich nun ganz und gar nicht.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 24. Mai 2009 15:26

Doch es ist so. Wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, dann ist es nicht verboten, wenn z.B. ein 12 jähriger, einen Film schaut, der ab 16 frei gegeben ist.

Kommentar von 0b1a0edfacc8e26cb5bce52ae8aa54a7smallromeo27 am 24. Mai 2009 15:26

völlig falsch emjay

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 24. Mai 2009 15:30

Nein, das ist richtig.


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