Meine Mutter ist ja vor kurzem umgezogen. Sie hat dabei eine hochwertige Küche samt Geräten gebraucht aber so gut wie neu für 5000,- übernommen. Die Spülmaschine ist aber jetzt kaputt gegangen und der Mann erklärte, es wäre wohl an der Spülmaschine nicht fachmännisch nachgelötet worden, daher ist Wasser in die Maschine getropft und sie sei dadurch nicht mehr zu reparieren!! Der Verkauf wurde formlos handschriftlich festgehalten.Was ratet ihr dazu?
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Vermutlich gilt "gekauft wie gesehen". Ausser es ist im Vertrag was festgehalten. So ist das leider bei Gebrauchtkäufen.
Da eine mögliche Garantie oder Gewährleistung durch den Erstbesitzer verneint werden kann, wenn die Küche älter als 2 oder 3 Jahre ist, würde hier eventuell die Gewährleistung für Gebrauchtwaren zum Tragen kommen.
Da aber kein Kaufvertrag mit Ein- oder Ausschluss dieser Gewährleistung abgeschlossen wurde, wird die Vorbesitzerin eine solche Gewährleistung wohl ausschließen. Mit anderen Worten, hier stehen Annahme gegen Annahme, der eine nimmt an es gäbe eine Gewährleistung, der andere sagt nein.
Hier hilft nur auf die Kulanz der Verkäuferin zu bauen, ansonsten geht es nur per Anwalt und Klage, mit dem vollen Kostenrisiko.

Gegenüber dem Verkäufer sind Gewährleistungsanspruche geltend zu machen, es sei denn der Käufer hat bei Kauf von Privat auf die Gewährleistungsansprüche verzichtet.
Am besten einfach mal den Verkäufer anrufen und versuchen das so zu klären.
Notfalls zum Anwalt gehen.
Wenn ich ein Gerät gebraucht kaufe, lasse ich mir auch die Unterlagen wie Original-Rechnung und Garantiekarte aushändigen. Damit bin ich im Schadensfall dem Erstkäufer rechtlich gleichgestellt.