robertru am 06.09.2009 um 15:00 Uhr
In der lätzte Zeit kommt von mein Wasserhahn nur noch lauwarmes Wasser und ich krieg damit denn Fett von den Geschier nicht me weg. Für eine wechselnde heiß / kalte Dusche ist dass Wasser auch nicht genug warm. Ich meine, falls ich warmes Wasser nach verbrauchte Liter (Mänge) bezahle, dan dürtfte es nicht nur lauwarm sein, denn in diesen Fall krig ich nicht dass geliefert wass mir im Rechnung gestellt wird. Weist es jemand wie dass gesätzlich gerägelt ist?

50° sollte es ganzjährig haben und etwa 2x pro Jahr auch mehr, damit alle Keime abgetötet und rausgespült werden. Ist das Wasser deutlich kühler, ist sogar eine Mietminderung angebracht. Außerdem können sich bei kühlerem Wasser Legionellen bilden.
Ich danke euch für eueren Antworten. Dass mit den Legionellengefahr kenne ich. Wass ich aber wissen wollte, ist es ob es eine Regelung gibt dafür, dass die Energie der zum warmwasser herstellung verbraucht werden sollte und mir in Rechnung gestellt wird, tatsächlkich auch geliefert wrd. Es ist halt identisch wie bei der Tankstelle: zahle ich für Super Bleifrei dann sollte mir kein Diesel oder Normalbenzin in der Tank fliesen. Es muss ein klare gesetzlicher regelung sein in dem es der temperatur des wassers und der dazu gehörigen preis den preis leistungsverhälniss absichert. Ansonsten wenn der warmes wasser nicht genug warm ist (weil es wurde viel weniger Energie verbraucht), dann müsste dementsprechend viel billiger sein, fast so billig wie kaltes Wasser.