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Wie ist es denn jetzt mit dem Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

gefragt von Prisonbreak am 22.07.2009 um 11:28 Uhr

Hallo, also ich bin Schwanger und mir geht es wirklich nicht gut, mir ist übel ich habe kopfschmerzen und die magen darm region spielt auch verrückt. Eigentlich würde ich gerne zum arzt gehen und mich krank schreiben lassen. Allerdings befinde ich mich bei einem befristeten Vertrag noch in der Probezeit. Ich hab zwar auch schon gegoogelt aber jeder sagt was anderes... Habe ich den jetzt trotz Probezeit den Kündigungsschutz? Will meinen Job ungern verlieren...

Danke schonmal für eure Antworten!


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kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 22. Juli 2009 11:32
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3.Greift der Kündigungsschutz gemäß § 9 MuSchG schon innerhalb der Probezeit ein?

Ja! Doch aufgepasst, die Sachlage ist eine andere, wenn der Arbeitgeber mit Ihnen zunächst nur ein befristetes Arbeitsverhältnis (evtl. auch über eine Dauer von 6 Monaten, wie sonst bei einer Probezeit üblich!) abgeschlossen hat (Es kann jedoch sein, dass die Befristung unwirksam ist; dann kann der Mutterschutz in Anspruch genommen werden). Es spielt für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auch keine Rolle, ob Ihr Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat oder nicht!

http://www.ra-kotz.de/mutterschutz2.htm


fnmama
beantwortet von fnmama am 22. Juli 2009 11:30
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Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 22. Juli 2009 11:30
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Ja hast du..trotz Probezeit einnen Kündigugsschutz.

Also ab zum DOC

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 22. Juli 2009 11:31

Allerdings ist der AG nicht verpflichtet, den befristeten Vertrag zu verlängern.

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 23. Juli 2009 03:06

Nein das nicht..das stimmt


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 22. Juli 2009 11:32
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Kündigungsschutz unengeschränkt, ab zum Doc mit Dir , Attest holen, an die Kasse schicken fertig , meine Frau mußte ab dem dritten Monat liegen, war auch kein Problem , vile Glück


anonym
beantwortet von chicaBlue am 22. Juli 2009 11:30
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In der Probezeit kann man ohne Grund angabe fristlos gekündigt werden.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 22. Juli 2009 11:33

nicht bei Schwangerschaft.


anonym
beantwortet von jolly79 am 22. Juli 2009 11:37
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Für dich gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft bist du vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 MSchG darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Wenn aber vereinbart ist, dass das Arbeitsverhältnis zur Probe abgeschlossen ist, dann kann es mit der Probezeit enden. Dazu müsste man die genaue Vertragsformulierung kennen!


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