Hallo, also ich bin Schwanger und mir geht es wirklich nicht gut, mir ist übel ich habe kopfschmerzen und die magen darm region spielt auch verrückt. Eigentlich würde ich gerne zum arzt gehen und mich krank schreiben lassen. Allerdings befinde ich mich bei einem befristeten Vertrag noch in der Probezeit. Ich hab zwar auch schon gegoogelt aber jeder sagt was anderes... Habe ich den jetzt trotz Probezeit den Kündigungsschutz? Will meinen Job ungern verlieren...
Danke schonmal für eure Antworten!

3.Greift der Kündigungsschutz gemäß § 9 MuSchG schon innerhalb der Probezeit ein?
Ja! Doch aufgepasst, die Sachlage ist eine andere, wenn der Arbeitgeber mit Ihnen zunächst nur ein befristetes Arbeitsverhältnis (evtl. auch über eine Dauer von 6 Monaten, wie sonst bei einer Probezeit üblich!) abgeschlossen hat (Es kann jedoch sein, dass die Befristung unwirksam ist; dann kann der Mutterschutz in Anspruch genommen werden). Es spielt für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auch keine Rolle, ob Ihr Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat oder nicht!

http://www.familienhandbuch.de/cmain/fFachbeitrag/aRechtsfragen/s_1063.html
vllt hilft dir das weiter

Ja hast du..trotz Probezeit einnen Kündigugsschutz.
Also ab zum DOC
Allerdings ist der AG nicht verpflichtet, den befristeten Vertrag zu verlängern.
Knabberstange am 23. Juli 2009 03:06 Nein das nicht..das stimmt

Kündigungsschutz unengeschränkt, ab zum Doc mit Dir , Attest holen, an die Kasse schicken fertig , meine Frau mußte ab dem dritten Monat liegen, war auch kein Problem , vile Glück
In der Probezeit kann man ohne Grund angabe fristlos gekündigt werden.
nicht bei Schwangerschaft.
Für dich gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft bist du vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 MSchG darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Wenn aber vereinbart ist, dass das Arbeitsverhältnis zur Probe abgeschlossen ist, dann kann es mit der Probezeit enden. Dazu müsste man die genaue Vertragsformulierung kennen!