wie ist ein Privatparkplatz definiert?

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Ich meine, eine rechtliche Definition für Privatparkplatz gibt es nicht. Fakt ist, er sollte als solcher ausgewiesen (Beschilderung, Beschriftung) oder durch bauliche Maßnahmen (Schranken, Sperren, Geländer + ähnliches) erkennbar sein. Das muß nicht unbedingt direkt am Privatparkplatz sein, es ist auch möglich das am Eingang eines gr. Wohngebietes ein Schild anzubringen wie: Einfahrt nur für Berechtigte... Es sollte irgend wie ersichtlich sein das dieses Land von einer Genossenschaft, privat oder ähnlichem ist und einem bestimmten Kreis von Verkehrsteilnehmer vorbehalten ist...

Ist das alles oder teilweise nicht der Fall wird es für den Eigentümer schwierig bei Fremdnutzung etwas dagegen zu unternehmen. Denn - bei Umsetzung (Abschleppen) unternimmt er einen gesetzlich geschützten Eingriff an dein Eigentum. Da er ja die Umsetzkosten ja zivielrechtlich gegen dich erwirken muß wird das dann vor Gericht schwierig. Richter urteilen in einem solchen Fall in der Regel gegen den Eigentümer der es versäumt hat, seinen Parkplatz entsprechend als Privat zu kennzeichnen. Im Gegensatz dazu läuft er sogar in Gefahr nicht nur auf den Umsetzkosten sitzen zu bleiben, du hast auch das Recht deine angefallenen Kosten ihn in Rechnung zu stellen (Taxi, ggf. Mietwagen, Nutzungsausfall etc.). Und er hat gegen das Gesetz verstoßen vofür er sogar belangt werden könnte.

Also, ruhig Blut in einem solchen Fall wenn solch Sprüche kommen:

...und das die abgeschleppten dies bissher zahlen mussten...

Ich denke das ist hohles Gewäsch von ebensolchen Menschen und eher ein wunschdenken. Gerade dann, wenn so etwas schon öfter vorgekommen sein soll und der Eigentümer seine Fläche nicht besser gekennzeichnet hat...

archilles66  08.08.2012, 09:12

;-))... vielen Dank für den Stern... ;-))

Ein Privatparkplatz ist wenn er auf dem Grundstück liegt IMMER als Privatparkplatz anzusehen auch wenn kein Schild draufsteht, eben einfach weil er auf privatem Grundstück ist. Aber du hast mein Mitgefühl ich könnte auch ausrasten wenn so kleine Biedermänner den dicken Max raushängen lassen. Alle Parkplätze die nicht auf einem Privatgrundstück liegen müssen btw. irgendwie gekennzeichnet sein soweit ich weiß. Zahlen hättest du übrigens erstmal sowieso müssen, da der Abschleppdienst dir sonst dein Auto nicht wiedergegeben hätte, aber wie der Rechtsstreit danach ausgesehen hätte wenn du das Geld auf zivilem Wege versucht hättest einzuklagen würde mich allerdings auch stark interessieren.

Crack  06.08.2012, 20:50

Zahlen hättest du übrigens erstmal sowieso müssen, da der Abschleppdienst dir sonst dein Auto nicht wiedergegeben hätte, aber wie der Rechtsstreit danach ausgesehen hätte wenn du das Geld auf zivilem Wege versucht hättest einzuklagen würde mich allerdings auch stark interessieren.

Das ist ein Irrtum.

Denn zahlen muss der Auftraggeber, und das wäre der Eigentümer gewesen. Dieser hätte dann seine Kosten zivilrechtlich einklagen müssen.

ariom 
Fragesteller
 06.08.2012, 22:43
@Crack

danke Crack, aber wie sieht er denn nun aus der barierefreie, frei zugängliche, rechtssichere Privatparkplatz welcher in breiter front an die strasse angrenzt und teilweise die selbe pflasterung wie die strasse hat?

ariom 
Fragesteller
 06.08.2012, 22:32

thx so weit, doch mitgefühl bringt mich hir nun auch nicht weiter... Wohngebiet mit mehreren Mehr- und Ein-Famielien häusern die strasse ist "offen gehalten" verkehrsberuhigt, keine Zäune kleine hecken zwichen den Häusern aber keine "offen sichtliche" abgrenzung der parkflächen zur Strasse hin...

und wenn es nicht die polizei/ordnungsbehörde veranlasst zahlt ;weit meines wissens, erstmal der der den abschleppwagen bestellt...

unwissenheit schützt vor strafe nicht

du hast dich zu vergewissern, wo du parkst, so einfach ist das

das ist DEINE verantwortung

sonst wirst DU zur rechenschaft gezogen

einfach und effektiv

ariom 
Fragesteller
 06.08.2012, 22:33

schon klar.... der herr... aber worann macht du es denn fest ... wo parken und wo nicht???

Einen Privatparkplatz kann es nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes geben. Im Umkehrschluss ist Privatparkplatz jede Parkfläche, die sich auf privatem Grund befindet. Eine ausdrückliche Kennzeichnung ist dabei nicht erforderlich.

ariom 
Fragesteller
 07.08.2012, 18:37

muss ich nun vor jedem parken das grundbuchamt aufsuchen?

Ich kenne es nur so , das Privatparkplätze immer ausgeschildert sind . Entweder mit dem Kennzeichen vom Auto , oder es steht direkt Privatparkplatz mit einem Abschlepperfahrzeug abgebildet , drauf. Ich hätte dort genauso geparkt wie du . Deine Freunde können dir allerdings mehr dazu sagen , wenn sie dort wohnen . LG

ariom 
Fragesteller
 06.08.2012, 22:24

thx so weit, doch mitgefühl bringt mich hir nun auch nicht weiter... ich möchte hald nur in keine dumme und teure "Rechtliche Falle" treten und beim nächsten mal irgendwo anders mit dem taxi hinter meinem auto herjagen... muss doch irgenwo in der stvo bzw im bgb klar geregelt sein...