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Wie ist die Verjährungsfrist von Urlaubsknöllchen, wie lange kann das Bußgeld vollstreckt werden?

gefragt von jojo77 am 29.07.2009 um 23:52 Uhr

Wenn ist die Verjährungsfrist von Knöllchen, die man während eines Aufenthaltes im Ausland im Urlaub erhalten hat und die nicht sofort vollstreckt wurden?


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anonym
beantwortet von leja01 am 29. Juli 2009 23:52
2x
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Das ist stark davon abhängig, in welchem Land du das Knöllchen bekommen hast. Eine sehr gute Übersicht bietet da der ADAC auf seiner Internet Präsenz > http://www.adac.de/RechtundRat/Verkehrssuenden/VerkehrsverstoesseimAusland/default.asp?ComponentID=3084&SourcePageID=10257.


LeDeSa1
beantwortet von LeDeSa1 am 29. Juli 2009 23:53
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kommt immer auf das land an in manschen verjährt es nie und dann können sie es auch noch nach 20 jahren wollen


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 29. Juli 2009 23:57
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Ich denke auch, beim ADAC schauen. Und da jedes Land (noch) autonom ist, kann es seine Verjährungsfristen selbst festsetzen. Soweit ich weiß, verstößt das derzeit nicht gegen geltendes EU Recht. Und Länder außerhalb schon gar nicht.


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