Wenn ist die Verjährungsfrist von Knöllchen, die man während eines Aufenthaltes im Ausland im Urlaub erhalten hat und die nicht sofort vollstreckt wurden?
Das ist stark davon abhängig, in welchem Land du das Knöllchen bekommen hast. Eine sehr gute Übersicht bietet da der ADAC auf seiner Internet Präsenz > http://www.adac.de/RechtundRat/Verkehrssuenden/VerkehrsverstoesseimAusland/default.asp?ComponentID=3084&SourcePageID=10257.

kommt immer auf das land an in manschen verjährt es nie und dann können sie es auch noch nach 20 jahren wollen

Ich denke auch, beim ADAC schauen. Und da jedes Land (noch) autonom ist, kann es seine Verjährungsfristen selbst festsetzen. Soweit ich weiß, verstößt das derzeit nicht gegen geltendes EU Recht. Und Länder außerhalb schon gar nicht.