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Wie ist die Unterhaltsregelung zwischen Österreich und Deutschland?

gefragt von Jimmy67Jimmy67 am 12.08.2009 um 10:29 Uhr

Mein Lebensgefährte ist Österreicher, geschieden, angestellt in Deutschland und zahlt Unterhalt für 4 Kinder. Diese leben in Deutschland. Er möchte jetzt nach Österreich zurück gehen und dort arbeiten. Wie wird hier die Unterhaltszahlung geregelt. Wird hier auch die Mindestgrenze von 900 Euro angesetzt? Wie sieht es bei Arbeitslosigkeit aus? Wer hat Infos darüber?


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Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 12. August 2009 10:30
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da erkundigst du dich am besten beim Arbeitsmarktservice bzw. bei der Arbeiterkammer im betreffenden Bundesland - die können dir sehr kompetent Auskunft darüber erteilen.

Kommentar von Simple_avatar2smallJimmy67 am 12. August 2009 11:12

Das habe ich gerade versucht. Die sind dafür nicht zuständig und haben mich ans Bezirksgericht verwiesen. Dort keine telefonische Auskunft........

Kommentar von B576bda05184245160d4714404bdce90smallKithara1 am 12. August 2009 13:14

ist ja wieder eine Frechheit, der Amtschimmel wiehert wieder vor sich hin...hast du eventuell einen Rechtsschutz/Rechtsberater, der dir helfen kann? Sonst fällt mir leider auch nichts ein...


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 12. August 2009 10:36
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Generell so, dass nach den Richtlinien gezahlt werden muß, wo die Kinder leben, als nach Düsseldorfer Tabelle. Allerdings kann die Erziehungsberechtigte hiernbei Ausnahmen ermöglichen (Wenn sie , also umgekehrter Fall mit Kindern z.B. nach Spanien/ Australien geht, muß oftmals weiterhin der deutsche Unterhaltsanspruch gezahlt werden).

Kommentar von Simple_avatar2smallJimmy67 am 12. August 2009 11:10

Danke, soweit war mir das klar. Aber kann auch in Österreich verlangt werden, dass man z.B. das Auto aufgeben muss, um den Unterhalt zu bestreiten. Weißt Du das?

Kommentar von Afd9d8f9f436ef27dd971ba7c7af31a4smallDerSteppenwolf am 12. August 2009 12:36

Weiß ich leider nicht, nur bin ich mir ziemlich sicher, das der Satz zum Selbstbehalt ähnlich wie in Deutschland geregelt wird.


nero070
beantwortet von nero070 am 12. August 2009 11:23
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Zu Deiner Frage wegen des Autos. Es kann nie verlangt werden, dass jemand sein Auto augeben muss um Unterhalt zu zahle. Trotzdem muss aber der Mindestunterhalt geleistet werden. Dieser beträgt in Deutschland je anch Alter des Kindes 199/240/295 Euro

Kommentar von Simple_avatar2smallJimmy67 am 12. August 2009 11:27

Tja, lt. Landsratsamt kann das sehr wohl verlangt werden. Zu Gunsten der Kinder! Es kann sogar verlangt werden, umzuziehen wegen Kosten oder Fahrt zur Arbeit usw. Da sind die gnadenlos...

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 13. August 2009 11:08

das ist wohl auch richtig so, aber ob man es dann macht...? Das Einkommen wird dann natürlich so gerechnet als wenn man es gemacht hätte. Zwingen geht nicht, aber von der geforderten Situation ausgehen, das geht.


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