Mein Lebensgefährte ist Österreicher, geschieden, angestellt in Deutschland und zahlt Unterhalt für 4 Kinder. Diese leben in Deutschland. Er möchte jetzt nach Österreich zurück gehen und dort arbeiten. Wie wird hier die Unterhaltszahlung geregelt. Wird hier auch die Mindestgrenze von 900 Euro angesetzt? Wie sieht es bei Arbeitslosigkeit aus? Wer hat Infos darüber?

da erkundigst du dich am besten beim Arbeitsmarktservice bzw. bei der Arbeiterkammer im betreffenden Bundesland - die können dir sehr kompetent Auskunft darüber erteilen.

Generell so, dass nach den Richtlinien gezahlt werden muß, wo die Kinder leben, als nach Düsseldorfer Tabelle. Allerdings kann die Erziehungsberechtigte hiernbei Ausnahmen ermöglichen (Wenn sie , also umgekehrter Fall mit Kindern z.B. nach Spanien/ Australien geht, muß oftmals weiterhin der deutsche Unterhaltsanspruch gezahlt werden).
Danke, soweit war mir das klar. Aber kann auch in Österreich verlangt werden, dass man z.B. das Auto aufgeben muss, um den Unterhalt zu bestreiten. Weißt Du das?
DerSteppenwolf am 12. August 2009 12:36 Weiß ich leider nicht, nur bin ich mir ziemlich sicher, das der Satz zum Selbstbehalt ähnlich wie in Deutschland geregelt wird.

Zu Deiner Frage wegen des Autos. Es kann nie verlangt werden, dass jemand sein Auto augeben muss um Unterhalt zu zahle. Trotzdem muss aber der Mindestunterhalt geleistet werden. Dieser beträgt in Deutschland je anch Alter des Kindes 199/240/295 Euro
Tja, lt. Landsratsamt kann das sehr wohl verlangt werden. Zu Gunsten der Kinder! Es kann sogar verlangt werden, umzuziehen wegen Kosten oder Fahrt zur Arbeit usw. Da sind die gnadenlos...
nero070 am 13. August 2009 11:08 das ist wohl auch richtig so, aber ob man es dann macht...? Das Einkommen wird dann natürlich so gerechnet als wenn man es gemacht hätte. Zwingen geht nicht, aber von der geforderten Situation ausgehen, das geht.
Das habe ich gerade versucht. Die sind dafür nicht zuständig und haben mich ans Bezirksgericht verwiesen. Dort keine telefonische Auskunft........
ist ja wieder eine Frechheit, der Amtschimmel wiehert wieder vor sich hin...hast du eventuell einen Rechtsschutz/Rechtsberater, der dir helfen kann? Sonst fällt mir leider auch nichts ein...