Für GmbH Z steht im H-register:
"Ist nur ein Geschäftsführer bestellt so vertritt er allein.Sind mehrere Geschäftsführer bestellt so vertreten jeweils zwei von ihnen die Gesellschaft."
A ist als einziger Geschäftsführer im Handeslregister eingetragen.
Anlässlich von Kaufvertragsverhandlungen mit L am 23.06 teilt Z dem L mit, dass er für die „Z-GmbH“ als deren Geschäftsführer unter Bezugnahme auf die ihm von seinem am 18.06 gewählten Mitgeschäftsführer Y erteilte Generalvollmacht den Vertrag abschließen werde. Außerdem setzt Z den L davon in Kenntnis, dass eine Eintragung im Handelsregister über die Bestellung von Y als Geschäftsführer noch nicht erfolgt ist. Der Kaufvertrag wird am 23.06. abgeschlossen.
Ist die GmbH bei Abschluss des Kaufvertrages wirksam vertreten?

Schon wieder so ne Repetitoriumsfrage?
Falsches Forum.
Ansonsten musst Du warten, bis WolfRichter online ist.

nur für neugierige.
du bist nicht zufällig noch in der schule und bekommst diese aufgaben als hausaufgabe in rechtskunde auf oder?

Wenn soust schon auf mich hinweist, muß ich ja etwas schreiben.
Auf etwa zwei Seiten könnte man die Antwort "Ja" schulmäßig begründen. Für "Nein" braucht man wohl etwas mehr. (Grob geschätzt. Kommt auf das Niveau an.)
thebrain am 13. August 2007 13:14 kanns nur nochmal wiederholen. anderer leute hausaufgaben machen ist nicht sinn des forums.
ok werde solche Fragen hier nicht mehr stellen.Hausaufgaben sind es keine, dafür bin ich schon etwas zu alt ;)Hatte diese Frage in einem anderen Forum gesehen, wo die Meinungen auseinander gingen.deswegen einfach mal hier der versuch. trotzdem danke!!

Ich würde solche Fragen in der NewsGroup
de.soc.recht.arbeit+soziales
stellen. Verbindliche Rechtsberatung können allerdings auch dort nur Juristen geben, aber das weißt Du vermutlich schon.