Wie ist die Rechtslage? Stolpern über Leine
Hallo Leute,
Meine Freundin wurde vom Pech verfolgt. Wir waren heute einkaufen mit ihren kleinen Hund. Vor dem Laden haben wir ihren kleinen Hund an einen Pfosten gebunden. Es war eine Flexileine, doch die wurde festgemacht, damit der Hund nicht laufen konnte. So saß er neben dem Laden und hatte den Gehweg nicht versperrt. Wir waren eine Weile im Laden doch sahen jemanden schreien. Ein alter Mann war gestürtzt. Und hatte eine Schramme. Er behauptete über den Hund oder die Leine gestolpert zu sein, doch der Hund saß ganz normal da. Der Mann war so furchtbar unfreundlich hat die ganze Zeit von Polizei gedroht und so. Die Verkäuferin vom laden hat ihn ein Pflaster gegeben und ihn öfters gefragt ob er einen Krankenwagen braucht. Er hat abgelehnt. Er wollte aber nur die Anschrift und den Namen und ging davon. Die berkäuferin ist bereit als Zeugin füt meine Freundin aus zusagen Was wird jetzt passieren und wie ist die Rechtslage? Ihm ging es ja sichtlich gut und er wollte sich nicht ab regen. Danke im vor raus für die antwort
8 Antworten
Wenn der Mann eine Forderung erhebt -Reinigung, Schmerzensgeld, was auch immer - muss er das schriftlich machen. Das sendet ihr dann der Hundehaftplichtversicherung und die regelt das - entweder sie zahlt, oder sie weist die Forderung wirksam zurück - die haben Anwälte für sowas.
Ich weiß nicht, wie hoch Schmerzensgeld ausfallen kann, aber die Reinigung dürfte nicht allzu teuer werden, so was könnte man zur Not auch so zahlen.
Und wenn es um Schmerzensgeld geht: hat er Zeugen, daß er über die Leine gefallen ist?
Nein hatte er nicht.wir wissen nicht mal ob er echt über die Leine gestolpert ist. Nur wir haben.die verkäuferin als Zeugin dass er in dem Moment keinen Krankenwagen wollte und laufen konnte
Dann sollte sie sich mal schleunigst um eine Haftpflichtversicherung kümmern! Kostet um die 70 Euro, der Abschluss dauert online nur ein paar Minuten.
Für diesen Fall hilft die zwar nicht mehr, aber das nächste mal rennt der Hund auf die Straße, ein Laster muss ausweichen, fährt in den Supermarkt ..... das wird dann wirklich teuer.
Ok, Krankenwagen muß nicht unbedingt sein, er kann auch selbst zum Arzt gehen. Allerdings sollte er das direkt machen. Wenn er erst nächste Woche oder gar nicht zum Arzt geht, dann kann er auch kein Schmerzensgeld wollen.
Wenn er irgendwelche Forderungen an euch richtet, dann soll er einen Zeugen benennen, der gesehen hat, wie er über die Hundeleine gefallen ist. Ohne Zeugen kann er ja alles Mögliche behaupten ...
Das mit dem Zeugen vergiss gleich mal wieder. Der Geschädigte kann seine Forderungen auch ohne weitere Zeugen vor Gericht durchbringen, wenn der Richter ihm glaubt. Bei so etwas gibt es sehr oft keine Zeugen die wirklich etwas gesehen haben und das wissen auch die Richter. Hier wurde ein Hund so an gebunden das zumindest du Gefahr bestand das einer über die Leine fliegt. Gerade dieser Bindfaden von den Zipperleinen kann man schnell über sehen
Für soetwas hat man eine Hundehhalterhaftpflichtversicherung.
Diese reguliert nicht nur Schäden, die aus der "Betriebsgefahr" eines Hundes hervorgehen (Stichwort "Gefährdungshaftung", also verschuldensunabhängige Haftung), sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab, im Zweifelsfall auch gerichtlich.
Hallo,
als Hundehalter haftest du grundsätzlich für jeden Schaden den dein Hund anrichtet, oder der durch deinen Hund ausgelöst wird (z.B.: Autounfall). Ein Gerichtsurteil hat einer Frau schmerzengeld zugesprochen, die über einen schlafenden Hund (!) gestolpert war, und sich so das Bein verletzte!
abwarten was passiert, wenn die Forderung im Rahmen bleibt bezahlen, ansosnten einen Anwalt kontaktieren (hat deoine Freundin denn wenigstens eine Rechtsschutzversicherung?)
Und dann schleunigst eine Haftpflicht für den Hund abschließen!!!
Jetzt noch eine Haftpflicht abschließen - wohl etwas zu spät! Jedenfalls für diesen Fall, für die - hoffentlich nie - folgenden Fälle sicherlich richtig.
zur Sachlage kann ich nichts sagen aber jeder sollte eine Hundversicherung haben,die tritt in solchen Fällen ein,im Schadensfall halt
jetzt mal abgesehen von der rechtlichen Lage:
ich würde NIEMALS meinen Hund vor nem Laden anbinden. Es gab schon Fälle, bei denen der Hundebesitzer wieder aus dem Laden kam, und der Hund war weg - entführt. Gerade wenn man zu zweit ist, wäre es besser, einer würde mit dem Hund draußen warten, während der andere einkauft.
Was euren Fall angeht: mir kommt es komisch vor, daß der Hund immer noch ganz normal dasaß. Vielleicht ist der Mann einfach so gestolpert und dachte, er wäre über die Leine gefallen. Oder er wollte sich nicht eingestehen, daß er über die eigenen Füße gefallen ist.
Allerdings:
Der Mann war so furchtbar unfreundlich hat die ganze Zeit von Polizei gedroht und so. Die Verkäuferin vom laden hat ihn ein Pflaster gegeben und ihn öfters gefragt ob er einen Krankenwagen braucht. Er hat abgelehnt. Er wollte aber nur die Anschrift und den Namen und ging davon.
Was wäre so schlimm gewesen, wenn er die Polizei gerufen hätte? Ich glaube, er wollte euch damit nur einschüchtern. Da ihr euch keiner Schuld bewußt seid, hättet ihr vielleicht eure Anschrift nicht rausgeben sollen. Mancher würde das schon als Schuldeingeständnis ansehen.
Also ich denke, es wäre nicht schlimm gewesen, die Polizei zu holen ...
Wir waren in dem Moment beide geschockt und haben nicht so richtig debken können..wir wollten die Polizei in.dem Moment vermeiden zumal weil die verkäuferin auch darum grbeteb hatte.im Nachhinein wäre es vielleicht sinnvoller gewesen
ja, so was kenne ich leider. In solchen Momenten ist man teilweise echt blockiert.
Adresse rausgeben ist kein Schuldeingeständnis - da zu ist man bei einem Unfall verpflichtet, wenn man evtl. beteiligt ist.
Name und Anschrift muss bei so etwas raus gegeben werden, wie soll der Geschädigte sonst seine Ansprüche geltend machen, Die Polizei hätte hier auch eher etwas für den Gestolperten gebracht, den die hätte nur alle Aussagen auf genommen und die Personendaten der Beteiligten und Zeugen ermittelt. Auch der Krankenwagen hätte eher Nachteile für die Hundehalter gebracht, den diese Kosten muss er dann übernehmen, den spätestens dann wäre der ganze Vorgang Aktenkundig geworden. Wie wäre es erst einmal ab zu warten welche Forderungen der Mann überhaupt stellt, womöglich kommt da garnichts oder eine sehr moderate Forderung. Ob es also wirklich für die Fragesteller sinnvoll gewesen wäre die Polizei zu holen wage ich dann doch etwas zu bezweifeln.
Das Problem ist, das sie keine Haftpflicht für den Hund hat und sie sich deshalb riesige sorgen macht