mentecaptum am 26.06.2009 um 12:25 Uhr
Wie ist die Rechtslage in Deutschland bei Verweigerung von Reanimationen durch Pflege-/Rettungspersonal bei vorliegender Patientenverfügung ?
Wenn ein Pat. eine solche rechtsverbindliche Verfügung (lt. neuester Gesetznovelle) hat und der Arzt trotzdem eine Reanimation anordnet, kann sich dann das Pflege-/Rettungs/-Hilfspersonal weigern der Anordnung Folge zu leisten, da der Wille des Patienten nun rechtsverbindlich ist?
Oder muß man Repressalien/Strafen befürchten, wenn man die ärztl. Anordnung verweigert und dem patienetn sein Recht zugesteht?

Ich bin selbst im Rettungsdienst als RA tätig, und werde daher öfter mit dieser Problematik konfrontiert. Die Sache ist die: Wenn es zu einer Reanimation kommt, ist natürlich Eile geboten, d.h. wir haben einfach nicht die Zeit erst noch lang nach irgendwelchen Verfügungen o.ä. zu suchen. Auch wenn die Angehörigen uns mitteilen, dass der Patient keine Reanimation wünscht, können/werden wir nur auf uns vorgelegte schriftliche und noch gültige Unterlagen (sollten mind. alle 2 Jahre erneuert werden, dann ungültig) Rücksicht nehmen, und dann auch keine Reanimation durchführen. Das Wort allein reicht uns nicht aus, und wir sind dann daher auch verpflichtet, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten. Wenn der Arzt/Notarzt dann beschließt, die Reanimation abzubrechen...okay. Nur er ist uns gegenüber weisungsbefugt. Für Krankenhäuser u.ä. kann ich nicht sprechen, aber die Erfahrung lehrt, das in den meisten Fällen bei vorliegender gültiger Patientenverfügung der Wunsch des Patienten respektiert wird. Ansonsten kann ich nur raten, sich anwältliche Hilfe zu suchen, und die Verfügungen/Wünsche klar und deutlich aber nicht mehrere Seiten lang zu verfassen. Es wird dann einfach zu unübersichtlich, und die Zeit das ganze Papier zu lesen, hat man vielleicht im Krankenhaus, aber nicht präklinisch am Einsatzort, und wird dann leider nur dazu führen, das dem Wunsch nicht entsprochen wird bzw. werden kann.
Das sind genaue rechtliche Fragen, die ich am besten mit einem Anwalt abklären würde.
Die Patientenverfügung geht dann dem Willen von Ärzten und Pflegern vor,wenn der Patient nie wieder aus dem Koma aufwachen kann, insbesondere, weil sein Gehirn tot ist und sein Herz nur noch unabhängig davon auf Grund des intakten Kreislaufes funktioniert und der Patient nur noch künstlich ernährt werden kann. In diesem Fall ist der Mensch klinisch tot un d kann eigentlich auch nicht mehr durch Abschalten von Hilfsgeräten getötet werden. Er ist dann nur noch eine billige Einnahmequelle für Ärzte. Ob der Verfügung gefolgt werden darf, müssen sich alle Beteiligten Klarheit verschaffen.- Weil die meisten Deutschen Richter auch den klinisch Toten noch als existenten Menschen behandeln,wird das Abschalten der Beatmungsgeräte und Ernährungsquellen ohne Gerichtsurteil als Totschlag geahndet. Das hat erst vor kurzem das "Schwurgericht" des "Landgerichts" Fulda getan!Der Bundesgerichtshof hat diesen Unsinn nicht kassiert.
mentecaptum am 28. Juni 2009 13:14 Die Patienten setzen eine solche Verfügung ja auf, um nicht in solche Situationen zu kommen.
Um so seltsamer ist es, wie du ja schreibst, dass es als Totschlag geahndet wird, bei nachgewiesenem Hirntod die Maschienen auszuschalten. Ist mir allerdings noch nicht untergekommen.Bei Hirntod schalten wir ab, bzw. lassen die Therapie auslaufen, wenn nicht eine Organspende in Frage kommt.

Seit dem 1.Juni ist das Gesetz durch, das auf Patienten mit Patientenverfügung mehr eingegangen wird. Das heisst, es ist leichter durchzusetzen,das die Maschinen oder sonstigen lebensverlängernde Maßnahmen, nicht eingesetzt werden.Es sollte sowieso der freie Wille des Menschen berücksichtigt werden!! Lg Rita
mentecaptum am 27. Juni 2009 14:21 Das stimmt, nur leider beantwortet es meine Frage nicht.
Hexe2354 am 27. Juni 2009 14:53 Sorry,hatte die Frage falsch gelesen.Aber nach dem Gesetz ist der Arzt doch verpflichtet, die Patientenverfügung zu akzeptieren.Wir hatten jetzt den schweren Fall das mein Schwiegervater nach einem Wirbelbruch ins Krankenhaus musste. Er war Diabetiker und Dialysepatient.Mein Schwiegervater hat eine weiter Dialysebehandlung abgelehnt, weil er zu geschwächt war. Da er eine Patientenverfügung hatte, haben die Ärzte ihn dann in Ruhe und Frieden sterben lassen.

Rechtlich ist es dann sicher (vorausgesetzt richtig erstellt), wenn die Verfügung dem (insbesondere im Notfall) behandelnden Arzt auch im Original zur Verfügung steht, sonst könnte ja jeder irgendwas behaupten. Und häufig kennt man die Patienten ja nicht. Das Problem bei einer Reanimation - es ist Eile geboten. Somit hat das Personal dem Arzt Folge zu leisten - denn er ist es der die Verantwortung trägt und die Entscheidung zu treffen hat. Lediglich in extremen Ausnahmefällen würde ich dem Personal raten sich zu weigern.
mentecaptum am 27. Juni 2009 12:17 Im Notfall,z.B. praeklinisch, ist die Situation so wie du beschrieben hast. da muss ein Angehöriger schon mit der Verfügung "wedeln", dass man die Rea. läßt.
Im stationären Bereich sieht das dann anders aus: vorliegende Verfügung und der Arzt will trotzdem reanimieren, hämofiltrieren, reintubieren usw. Das ich meine Meinung äußere ist schon klar, aber darf ich mich weigern?
Goopher am 28. Juni 2009 13:05 Sicher kannst du, aber würde ich nicht machen. Der Arzt ist hier der Entscheidungsträger und es könnte ja eine Situation vorliegen von der du nichts weißt. Vielleicht gibt es noch ne andere Verfügung. Am Besten ist denke ich im Vorfeld besprechen.
Das kommt auf sooooooooooooooooooooo vieles drauf an, dass kann man hier nicht klären. Genau deswegen kommt es ja jetzt bald zu dem Gesetz, weil jedes Krankenhaus sich dort anders verhält.

kommt auf den Gesundheitszustand des Betroffenen an. Und darauf wie, bei Krankheit seine Heilungschancen sind.
Ist aber noch immer eine 'wackliege' Angelegenheit.
Gruß, der Rosslauer
Mir gehts als Intensivpfleger nicht anders als dir, wegen der Weisungsbefugnis des Arztes. Und schon allein um keinen Ärger zu bekommen (an meinem Job hängt noch meine Familie!)müsste ich da mit machen. Leider ist das immer so eine Sache wie der Doc die Verfügung auslegt und wenn der Tubus erstmal steckt, gibts erstmal kein zurück!