Yu Ly am 15.10.2007 um 17:41 Uhr
wenn ich eine putzfrau oder einen putzmann beschäftige, um einmal die woche meine bude auf vordermann bringen zu lassen, muss ich das dann irgendwo anmelden, oder darf ich ihr/ihm das geld in bar geben und mich auf seine/ihre steuerehrlichkeit verlassen?

Nein darfst Du nicht, daß ist Schwarzarbeit. Du bist derjenige, der die Steuern abführen muß und auch die Pauschale für die Sozialversicherung. Zumindest ist es so wenn Firmen 400,-Euro Kräfte beschäftigen. Aber ich kann mir nicht vorstellen daß es bei privaten anders ist. Auf Steuerehrlichkeit kannst Du nicht bauen - und das Finanzamt tut es auch nicht.

Auf alle Fäller musst du sie auch gegen Unfall versichern
Ist es nicht ein mehr als teures Vergnügen eine Putzfrau steuerrechtlich anzumelden? Ich kenne zig Frauen, die putzen gehen. Aber alle schwarz. Für sie ist so mehr drin und für den "Arbeitgeber" auch billiger. Ist nun mal so.......auch wenn ihr jetzt hier alle schreit: ist doch illegal!
Edgar Niklaus am 15. Oktober 2007 19:02 Aber aber. Du wirst doch hier keine Tipps geben, wie man das Finanzamt beschummelt - oder?
@ agnes10: das kann nicht sein, daß es für den Arbeitgeber dann billiger ist. Schwarzarbeiter kann er nämlich nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Also ist die Besteuerungsgrundlage höher. Ich denke, es lohnt sich schon, das mal durchzurechnen ... Mal abgesehn vom Aspekt der Rechtssicherheit z. B. bei Unfällen!
Hunley am 16. Oktober 2007 09:28 Als Privatperson kann man eh keine Betriebsausgaben geltend machen.
Doch, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Das kann bis zu 2400 Euro im Jahr ausmachen, je nachdem, was für eine Dienstleistung und was für ein Vertragsverhältnis das ist.
Nein, entweder stellt man eine Haushaltshilfe richtig an. Dann braucht er/sie eine Arbeitserlaubnis (falls Ausländer/in) und muss bei der Knappschaft und dem Finanzamt angemeldet werden, oder man beschäftigt sie schwarz oder man beauftragt eine Haushaltshilfe mit Gewerbeschein. Die ist selbständig, stellt Rechnungen mit Mehrwertsteuer, führt ihre Steuern selbst ab und bezahlt ihre PKV selbst.
Wenn haushaltsnahe Dienstleistungen von der eigenen Steuer abgesetzt werden sollen, darf die Vergütung noch nicht einmal bar gezahlt werden. Voraussetzung ist Rechnung und Überweisung auf ein Konto (§ 35a Abs. 2 Satz 5 EStG).
Yu Ly am 17. Oktober 2007 19:10 danke dir, mathias, leider hab ich hier auf gf nur einen daumen.

Ich glaue du musst sie bei der Minijobzentrale anmelden.
danke an alle - antrag von der minijobzentrale hab ich gerade angefordert und morgen ruf ich mal beim roten "a" an.