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wie ist die rechtslage bei beschäftigung einer putzfrau?

gefragt von Yu LyYu Ly am 15.10.2007 um 17:41 Uhr

wenn ich eine putzfrau oder einen putzmann beschäftige, um einmal die woche meine bude auf vordermann bringen zu lassen, muss ich das dann irgendwo anmelden, oder darf ich ihr/ihm das geld in bar geben und mich auf seine/ihre steuerehrlichkeit verlassen?


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Hunley
beantwortet von Hunley am 15. Oktober 2007 17:47
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Nein darfst Du nicht, daß ist Schwarzarbeit. Du bist derjenige, der die Steuern abführen muß und auch die Pauschale für die Sozialversicherung. Zumindest ist es so wenn Firmen 400,-Euro Kräfte beschäftigen. Aber ich kann mir nicht vorstellen daß es bei privaten anders ist. Auf Steuerehrlichkeit kannst Du nicht bauen - und das Finanzamt tut es auch nicht.

Kommentar von 0004352737d2bc8f3a534eb4502dc851smallYu Ly am 15. Oktober 2007 18:31

danke an alle - antrag von der minijobzentrale hab ich gerade angefordert und morgen ruf ich mal beim roten "a" an.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 15. Oktober 2007 17:58
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Auf alle Fäller musst du sie auch gegen Unfall versichern


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 15. Oktober 2007 18:05
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Ist es nicht ein mehr als teures Vergnügen eine Putzfrau steuerrechtlich anzumelden? Ich kenne zig Frauen, die putzen gehen. Aber alle schwarz. Für sie ist so mehr drin und für den "Arbeitgeber" auch billiger. Ist nun mal so.......auch wenn ihr jetzt hier alle schreit: ist doch illegal!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 15. Oktober 2007 19:02

Aber aber. Du wirst doch hier keine Tipps geben, wie man das Finanzamt beschummelt - oder?

Kommentar von Kaldex am 15. Oktober 2007 20:02

@ agnes10: das kann nicht sein, daß es für den Arbeitgeber dann billiger ist. Schwarzarbeiter kann er nämlich nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Also ist die Besteuerungsgrundlage höher. Ich denke, es lohnt sich schon, das mal durchzurechnen ... Mal abgesehn vom Aspekt der Rechtssicherheit z. B. bei Unfällen!

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 16. Oktober 2007 09:28

Als Privatperson kann man eh keine Betriebsausgaben geltend machen.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 17. Oktober 2007 21:22

Doch, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Das kann bis zu 2400 Euro im Jahr ausmachen, je nachdem, was für eine Dienstleistung und was für ein Vertragsverhältnis das ist.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 17. Oktober 2007 13:21
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Nein, entweder stellt man eine Haushaltshilfe richtig an. Dann braucht er/sie eine Arbeitserlaubnis (falls Ausländer/in) und muss bei der Knappschaft und dem Finanzamt angemeldet werden, oder man beschäftigt sie schwarz oder man beauftragt eine Haushaltshilfe mit Gewerbeschein. Die ist selbständig, stellt Rechnungen mit Mehrwertsteuer, führt ihre Steuern selbst ab und bezahlt ihre PKV selbst.

Wenn haushaltsnahe Dienstleistungen von der eigenen Steuer abgesetzt werden sollen, darf die Vergütung noch nicht einmal bar gezahlt werden. Voraussetzung ist Rechnung und Überweisung auf ein Konto (§ 35a Abs. 2 Satz 5 EStG).

Kommentar von 0004352737d2bc8f3a534eb4502dc851smallYu Ly am 17. Oktober 2007 19:10

danke dir, mathias, leider hab ich hier auf gf nur einen daumen.


steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 15. Oktober 2007 17:46
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Ich glaue du musst sie bei der Minijobzentrale anmelden.







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