Wie ist die kündigungsfrist ohne arbeitsvertrag??
wenn ich kündige!!!
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats. http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Du meinst sicher einen schriftlicher Arbeitsvertrag gibt es nicht. Aber der Arbeitsvertrag kann auch mündlich oder einfach nur stillschweigend zustande gekommen sein. Dann gelten für Dich die Kündigungsfristen lt. § 622 BGB 1:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist dann für Dich und auch den Arbeitgeber gültig.
http://arbeits-abc.de/forum/kuendigung/kuendigungsfristen-ohne-arbeitsvertrag-10...
-
-
Antwort von StueckHimmel 04.06.2012
Wenn man genau drei Monate bei jemanden beschäftigt war, und die arbeitszeiten unhaltbar sind, man keinen Urlaub machen darf und jeden Tag da sein muss, wie schauts mit Kündigungszeit aus, wenn nur ein Arbeitsverhältnis ohne unterschriebenen Vertrag geschlossen wurde? würde mich brennend interessieren.
-
Antwort von grinsback 02.06.2009
Man muss doch zumindest einen mündlcihen Arbeitsvertrag haben, sonst würdest du ja schließlich gar nicht dort arbeiten. Also gelten die normalen Fristen für Kündigungen ich glaube vier Wochen sobald nichts anderes vereinbart ist!
-
Antwort von bigmama1900 02.06.2009
Gibt keine Küdigunsfrist ohne Arbeitsvertrag
-
Gibts glaub ich nicht bei einer Arbeit ohne vertrag da kannst eigt sofort aufhören
Kommentar von bitmapbitmap 02.06.2009Falsch.
-
-
Ohne Arbeitsvertrag JEDERZEIT ohne Frist....
Kommentar von bitmapbitmap 02.06.2009Falsch.
Kommentar von xXxak2oo7xXxxXxak2oo7xXx 02.06.2009Du bist falsch deggs
Kommentar von bitmapbitmap 02.06.2009Nö, du hast keine Ahnung von Arbeitsrecht.
Kommentar von GIna90GIna90 03.06.2009Genau bitmap. Wenns möglich wär würdest du ein DH kriegen.
-
kenne deinen Arbeitgeber nicht, probiere doch fristlos zu kündigen
Falsch.